11. November 2015

Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 11.11.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, ein Konzept für die Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu entwickeln, das Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter auf den Besuch der Regelschule vorbereitet, um ihnen bessere Start- und damit auch Integrationschancen zu ermöglichen.

Begründung:

Rund 40 Prozent der Flüchtlinge sind im schulpflichtigen Alter. Oft gehen Flüchtlingskinder erst dann zur Schule, wenn sie von einer Erstaufnahmeeinrichtung in eine Kommune oder einen Landkreis überwiesen werden. Nach dem Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sollen Schutzsuchende künftig deutlich länger als bislang in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben können. Es ist wichtig, früh mit der Förderung anzufangen – der wichtigste Schlüssel zur Integration ist die Sprache. Alle Flüchtlinge und Asylsuchenden sollten deshalb von Anfang an Zugang zu Bildung bekommen.

Eine längere Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen führt zwangsläufig zu Verzögerungen beim Einstieg in das Bildungssystem. Wenn Integration in Bildung und Gesellschaft gelingen soll, brauchen wir ein bedarfsgerechtes Angebot für die Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer Bleibeperspektive bereits vor ihrer Verteilung auf die Kommunen. Damit soll ihnen die Möglichkeit geboten werden, ein Kursangebot wahrzunehmen, das der sprachlichen und kulturellen Erstorientierung in Bayern dient.

Bildung ist ein Menschenrecht. Bisher fehlt ein staatliches Konzept und es gibt nicht genügend ausgebildete Lehrkräfte. Helferinnen und Helfer in Erstaufnahmeeinrichtungen müssen improvisieren. Das tun sie auch mit Erfolg. Aber: Es ist eine staatliche Aufgabe für ein Bildungsangebot zu sorgen. Deshalb fordern wir ein bedarfsgerechtes Förderkonzept, welches auf bereits bestehende Angebote aufsetzt.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 12.11.2015 leider in namentlicher Abstimmung mit 48:88 Stimmen abgelehnt.