8. Juli 2015

Schmutzigen Deal für dreckige Kohlekraft rückgängig machen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 08.07.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Der Landtag ist enttäuscht über die Beschlüsse der Parteivorsitzenden der Großen Koalition vom 1.Juli 2015, weil sie nicht geeignet sind, den Klimaschutz in Deutschland voranzubringen.
Insbesondere die Beschlüsse zum CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors und zur Kraft-Wärme- Kopplung sind schädlich und nicht geeignet ein positives Signal für die internationalen Klimaverhandlungen und die Konferenz in Paris zu geben.
Die schrittweise Stilllegung von Braunkohlekraftwerksblöcken im Umfang von 2,7 GW – zeitlich gestreckt in der Konsequenz bis zum Jahr 2024 – und die weiteren vorgesehenen Maßnahmen werden nicht die angestrebte Reduzierung der CO2-Emissionen um 22 Mio. Tonnen erbringen. Die Überführung in die Kraftwerksreserve ist überflüssig und erhöht unnötig die Kosten für die Stromverbraucher – zum Nutzen von Betreibern alter, ineffizienter Dreckschleudern.
Die Ziele für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wurden um über ein Viertel gekürzt. Damit ist ein weiterer Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in weite Ferne gerückt.

Begründung:
Mit den Beschlüssen des Koalitionsgipfels von Anfang Juli 2015 wird das Ziel der Reduktion der Treibhausgase um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 in Deutschland nicht erreicht werden können. Diese Beschlüsse widersprechen somit den erst kürzlich beim G7-Gipfel in Elmau getroffenen Vereinbarungen zum Klimaschutz und setzen damit deutlich negative Zeichen für die wichtigen Klimaschutzverhandlungen in Paris Ende 2015.
Die schrittweise Stilllegung von 2,7 GW Braunkohlekraftwerkskapazität soll erst 2017 beginnen. Dann werden diese Kraftwerke jedoch zunächst in die Kraftwerksreserve übergeführt. Bis dann das letzte dieser Braunkohlekraftwerke tatsächlich vom Markt verschwindet wird man das Jahr 2024 schreiben.
Diese Reduktion der Braunkohlekapazitäten liegt damit weit hinter dem, was in den Szenariorahmen für die Netzentwicklungsplanung für die Jahre 2024 bzw. 2025 vorgesehen ist.
Gerade die Staatsregierung, die sich in den letzten 18 Monaten vehement gegen den Import von Braunkohlestrom ausgesprochen hat, ist in diesem Punkt ein weiteres Mal unglaubwürdig geworden.
Fatal ist es, dass das grundsätzlich sinnvolle Konzept der Kohleabgabe nun in ihr Gegenteil verkehrt wird. Anstatt wie ursprünglich geplant alte ineffiziente Kohlekraftwerke – dem Verursacherprinzip folgend – mit einer Klimaabgabe zu belegen, soll nun den ältesten Kohledreckschleudern noch zusätzlich Geld in den Rachen geworfen werden. Dies ist nicht im bayerischen Interesse. Der dezentrale Ausbau der erneuerbaren Energien und die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen in dieser Zukunftsbranche werden durch die getroffenen Beschlüsse behindert und ausgebremst.
Die Veränderung des Ausbauziels bei der Kraft- Wärme-Kopplung kommt einer Kapitulationserklärung gleich. Das Ausbauziel von „25 Prozent an der Stromerzeugung“ auf „25 Prozent an der thermischen Stromerzeugung“ zu reduzieren, bedeutet im Jahr 2015, das Ausbauziel auf unter 19 Prozent zu senken. Denn mittlerweile werden mehr als 25 Prozent unseres Stroms allein aus Sonne, Wind und Wasser produziert. Die seltsame Logik dieses Beschlusses lautet: jeder weitere Ausbau der erneuerbaren Energien senkt das Ausbauziel für die Kraft-Wärme-Kopplung.
Nachdem bereits im Jahr 2013 über 18 Prozent des Stroms in Deutschland durch KWK-Anlagen erzeugt wurde, bedeutet dieser Beschluss faktisch das Ende des KWK-Zubaus und beschränkt sich auf den Erhalt der Bestandsanlagen. Auch hier ist dieser Beschluss nicht im bayerischen Interesse. Wenn Bayern weniger Strom importieren soll, dann ist neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung ein zweiter wesentlicher Baustein.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 08.07.2015 leider in namentlicher Abstimmung mit 30:117 Stimmen, bei einer Enthaltung, abgelehnt.