12. Oktober 2016

Schluss mit der Geheimhaltung – GBW-Verkauf vollumfänglich aufklären

Unser Dringlichkeitsantrag vom 12.10.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, unverzüglich mündlich und schriftlich über den Verkauf der landeseigenen Wohnungsgesellschaft GBW zu berichten.

Der Bericht soll insbesondere klären:

─  Ob die BayernLB bereits im Jahr 2008 oder vor der Entscheidung der EU in Sachen Beilhilfeverfahren den Verkauf der GBW plante?

─  Inwiefern damals bereits Gespräche mit der Patrizia AG geführt wurden und mit welchem Inhalt?

─  Ob der Patrizia AG weitergehende Informationen vorlagen als den übrigen Bietern, insbesondere den möglicherweise am Kauf interessierten Kommunen?

─  Mit wem entsprechende Verhandlungen geführt wurden und wer von staatlicher Seite daran beteiligt war?

─  Aus welchen Gründen Veräußerungsversuche nicht weiterverfolgt wurden?

─  Ob der Staatsregierung und ihren damaligen Mitgliedern im Verwaltungsrat der BayernLB zum Zeitpunkt des Verkaufs der GBW-Anteile im Einzelnen bekannt war, an wen die GBW-Anteile gehen, und wenn nein, wie konnte im Verwaltungsrat trotzdem zugestimmt werden?

─  Wie Verstöße gegen die Sozialcharta, die Käuferinnen und Käufer gegebenenfalls mit Vertragsstrafen belegt, geahndet werden konnten, wenn die Namen der Käufer im Einzelnen überhaupt nicht bekannt sind?

─  Welche Investoren zusammen mit der Patrizia AG an dem Immobilienfonds zum Kauf der GBW 2013 beteiligt waren bzw. sind und in welchem Umfang auch einzelne bayerische Sparkassen beteiligt waren, bzw. sind?

─  Aus welchen Gründen der Kauf über eine in den Niederlanden und Luxemburg ansässige Fondsgesellschaft abgewickelt wurde?

─  Ob zum Zeitpunkt des Verkaufs das kommunale Konsortium schlechtere Bedingungen steuerlicher Art als andere Bieter hatte und ob der Staatsregierung bekannt war, dass die Patrizia AG auch deshalb ein Konsortium für den Kauf gründete, um fällige Steuern zu vermeiden?

─  Wie konkret der Wert der Immobilien der GBW AG zur Berechnung eines möglichen Verkaufspreises vor dem Verkauf begutachtet wurde, insbesondere gemessen an der Lage und Größe der betreffenden Grundstücke?

Begründung: 


Neue Rechercheergebnisse der Presse zu den Umständen des Verkaufs der GBW rücken den Verkauf der GBW-Anteile der BayernLB in ein völlig neues Licht. Es tauchen neue Fragen auf, die die Staatsregierung der Öffentlichkeit und insbesondere den Mieterinnen und Mietern der GBW-Wohnungen dringend beantworten muss. Wenn es zutrifft, dass staatlicher Wohnraum mit Billigung der Staatsregierung letztlich an einen geschlossenen Immobilienfonds mit anonymen Investoren ging und somit ein Steuervermeidungsmodell bediente, ist das ein Skandal. Denn dadurch wird klar, dass beim Verkauf der GBW nicht nur die Interessen der Mieterinnen und Mieter missachtet wurden, sondern auch die der bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Im Zuge der Milliardenhilfen für die angeschlagene Bayerische Landesbank wurde im April 2013 die landeseigene Wohnungsgesellschaft GBW für 2,3 Mrd. Euro an das Immobilienunternehmen Patrizia verkauft. Seither sorgt der Immobiliendeal nach wie vor immer wieder für Diskussionen. Nicht zuletzt weil die Sozialcharta, die eigentlich zum Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen soll, nicht vollumfänglich greift und so immer mehr Menschen aus ihren angestammten Wohnungen verdrängt werden. Um dieser Situation entgegenzuwirken, fühlen sich viele Kommunen wie die Landeshauptstadt München in der Verantwortung, hohe Beträge aufzuwenden, um Wohnungsbestände aufzukaufen.

 

++++++++++++++

 

Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 13.10.2016 einstimmig angenommen.