8. Juli 2015

Schaffung von Unterbringungskapazitäten für Asylsuchende im Hochbauamt Landsberg

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann zum Plenum am 8. Juli 2015

In welchem Planungsstadium befinden sich die nötigen baulichen Modifikationen am Dienstgebäude der Servicestelle Landsberg des Staatlichen Bauamts Weilheim, die – wie angekündigt – eine Nutzung der Räumlichkeiten zur Unterbringung von Asylsuchenden möglich machen sollen, wurden diesbezüglich mit dem Landratsamt Landsberg Gespräche geführt und wann ist mit Beginn der zweckintendierten Nutzung zu rechnen?

Antwort durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration:

Am 20. März 2015 wurde das Landratsamt vom Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMIBV) gebeten, die entsprechenden Flächen für die Unterbringung von Asylbewerbern im Dienstgebäude der Servicestelle zur Verfügung zu stellen und die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) einzuschalten. Die IMBY hat daraufhin die Einrichtung einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) für Asylbewerber empfohlen. Für die Bereitstellung der Flächen ist allerdings ein Umbau des Gebäudes mit Nutzungsänderung erforderlich.
Derzeit prüft das StMAS die ihm vorgelegten Unterlagen, um zeitnah das Einverständnis zum Flächenbedarf erteilen zu können. Anschließend hat die IMBY die Flächennutzungsempfehlung mit der aktualisierten Kostenschätzung abzugleichen. Daraufhin wird der Bauantrag beim StMAS zur Genehmigung eingereicht und zur Veranlassung des Planungsauftrages bei der Obersten Baubehörde.
Da sich die für die erforderlichen Verfahrensschritte notwendige Zeit nicht abschätzen lässt, kann derzeit keine Aussage zum Beginn der zweckintendierten Nutzung gemacht werden. Alle beteiligten Stellen sind sich jedoch der hohen Dringlichkeit dieses Projektes bewusst und arbeiten mit Hochdruck an ihren jeweiligen Aufgaben.