12. Oktober 2016

Richtlinien zur Sexualkunde an Schulen wie angekündigt endlich in Kraft setzen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 12.10.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Entwurfsfassung der Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen endlich in Form einer Bekanntmachung zu veröffentlichen und damit in Kraft zu setzen; so wie es im Bericht des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Februar 2016 angekündigt war.

Begründung:

Mit Bericht vom 15. Februar 2016 hat die Staatsregierung dem Landtag einen Entwurf für die Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen übermittelt. Ferner hat die Staatsregierung in diesem Bericht an den Landtag, der auf den Beschluss vom 22. April 2015 (Drs. 17/6273) hin erfolgte, mitgeteilt: „Es ist vorgesehen, diese Fassung in Form einer Bekanntmachung in diesem Schuljahr zu veröffentlichen. Sie ist bereits mit dem Landesschulbeirat (…) abgestimmt” (Seite 3 des Berichtes der Staatsregierung an den Landtag vom 15. Februar 2016).

Da im Bericht vom Februar von „diesem (!) Schuljahr“ die Rede ist, ist damit offensichtlich das inzwischen bereits abgelaufene Schuljahr 2015/2016 gemeint. Es ist darum nun endlich die angekündigte Bekanntmachung zu veröffentlichen und in Kraft zu setzen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.