7. Mai 2015

Regionalen Medien nicht die Finanzierungsgrundlage entziehen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 07.05.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Sicherung der ohnehin schon eingeschränkten Medienvielfalt in Bayern, in den Verhandlungen zum nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ihre Blockadehaltung aufzugeben und Regelungen zu unterstützen, die regionalisierte Werbung in bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen schnellstmöglich und dauerhaft verhindern.

Begründung:

Im Vorfeld der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 26. März 2015 gab es eine Initiative der Rundfunkkommission der Bundesländer, die Regionalisierung der Werbung in bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen durch entsprechende Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag zu verhindern. Die Staatsregierung weigerte sich jedoch, diese Initiative zu unterstützen, die von allen anderen Bundesländern mitgetragen wurde. Damit wurde der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH die Möglichkeit geboten, weiter massiv in den Werbemarkt der regionalen Medien vorzudringen, mit folgenschweren Auswirkungen.

Regionalisierte Werbung in bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen bedroht die ohnehin schon sehr eingeschränkte lokale Medienvielfalt. Die zusätzlichen Werbeeinnahmen, die ProSieben / Sat.1 damit erzielt, werden an anderer Stelle fehlen. Einbrüche bei den Werbeeinnahmen werden nicht ausschließlich die lokalen und regionalen Radio- und TV-Anbieter treffen, sondern in erheblichem Maße auch die regionalen Printmedien. Regionalen und lokalen Radio- und TV-Anbietern noch der regionalen Presse darf die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden, um nationalen TV-Anbietern weitere Einnahmequellen zu erschließen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2014 entschieden, dass diese Form der Werbung derzeit nicht gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt. Um die bereits gefährdete Meinungs- und Medienvielfalt nicht weiter unter Druck zu setzen, ist schnellstmöglich der Wettbewerb auf dem regionalen Werbemarkt so zu regeln, dass eine Regionalisierung der Werbemärkte dauerhaft verhindert wird. Die Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag sind diesbezüglich anzupassen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 07.05.2015 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.