28. Oktober 2014

Projektbezogene Förderung der Umweltstationen in Bayern

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 25.09.2014 mit den Antworten der Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike Scharf, vom 28.10.2014 (kursiv dargestellt)

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt:

1. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung gegen eine institutionalisierte Personalförderung von Umweltstationen?

Gemäß den aktuellen Richtlinien für die Förderung von Umweltstationen vom 3. August zählen u. a. auch die projektbezogenen Personalkosten des Trägers für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Projekte zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Damit wird bereits im Rahmen der aktuellen Projektförderung eine Personalkostenförderung erreicht und den Projektträgern die Möglichkeit eingeräumt, einen Teil ihrer Personalausgaben projektbezogen zu refinanzieren.

Bei einer Projektförderung sind auch faktische Haushaltsvorbelastungen geringer als bei einer institutionellen Förderung.

Für den Zuwendungsempfänger entfällt bei einer Projektförderung zudem die Verpflichtung, einen Haushaltsplan (Wirtschaftsplan). In gleicher Weise werden Zuwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände stets in der Form einer Projektförderung bewilligt.

Die Forderung nach Einführung einer institutionellen Personalkostenförderung von Umweltstationen wurde daher bereits mehrfach vom Landtag abgelehnt (vgl. Drs. 16/2733, 14/8278, 14/5162).
2. a) Welche Zuschüsse wurden jährlich seit 2010 für Bildungsmaßnahmen von Umweltstationen genehmigt?

Unter Berücksichtigung der seit 2010 zunehmenden Anzahl an staatlich anerkannten Umweltstationen wurden dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgende Haushaltsmittel für Bildungsmaßnahmen genehmigt:

141117 Umweltstationen 2a
b) Welche durchschnittliche Förderquote hatten diese Zuschüsse pro Jahr?

Förderprojekte von Umweltstationen können bis zu einem Höchstfördersatz in Höhe von 70 % mit staatlichen Fördergeldern bezuschusst werden. Die Höhe des genehmigten Fördersatzes ist einzelfallbezogen und hängt u.a. sowohl von der umweltpädagogischen Qualität, als auch von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. Die Erfahrungen in den vergangenen fünf Förderjahren zeigen aber, dass in etwa 80 – 85% der Fälle der Höchstfördersatz (70 %) gewährt werden konnte.
c) Wie hoch war die Höhe der jeweils jährlich beantragten Fördermittel?

Nachfolgende Übersicht zeigt die pro Jahr für Bildungsprojekte an Umweltstationen beantragten Fördermittel:

141117 Umweltstationen 2c
3. a) Wie verteilen sich die unter 2. erfragten Zahlen auf die Bayerischen Bezirke?

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die Förderbeträge (in Euro) zwischen 2010 und 2014 auf die Bayerischen Bezirke verteilen:

141117 Umweltstationen 3a
b) Wie viele Projekte der Bayerischen Umweltstationen konnten seit 2010 jährlich gefördert werden?

Die Anzahl der geförderten Umweltbildungsprojekte an bayerischen Umweltstationen, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, geht aus folgender Tabelle hervor:

141117 Umweltstationen 3b

 

 

 

 

 

c) Wie viele Adressat*innen konnten mit diesen Maßnahmen erreicht werden?

Bildungsmaßnahmen werden in unterschiedlicher Form (Seminare, Ausstellungen, Vorträge, etc.) und in Abhängigkeit der komplexen und einzelfallbezogenen Projektrahmenbedingungen an einer Umweltstation durchgeführt. Da die Erhebung einer detaillierten Statistik zu Besucher- und Teilnehmerzahlen zu aufwändig wäre, beschränken sich die bayerischen Umweltstationen auf grobe Übersichtszahlen für interne Zwecke. Die Nennung einer auf ganz Bayern bezogenen Gesamtzahl von Adressat-innen für durchgeführte Umweltbildungsmaßnahmen ist daher nicht möglich.
4. a) Wie hat sich der Anteil von Umweltbildungsmaßnahmen in den Bayerischen Lehrplänen in den letzten 10 Jahren jeweils pro Schuljahr entwickelt?

Eine Änderung der Lehrpläne für die bayerischen Schulen findet im ca. 10- jährigen Rhythmus statt. Während der Geltungsdauer bleiben die jeweiligen Lehrplaninhalte konstant. Seit kurzem liegt der neue Lehrplan für die Grundschule vor, ebenso wie die jeweilige Entwurfsfassung für die Lehrpläne der weiterführenden Schulen. Das Thema Umweltbildung hat in diesen Lehrplänen nochmals eine Aufwertung erfahren.
b) Welche Pläne hat die Bayerische Staatsregierung um den Stellenwert von Umweltbildungsmaßnahmen im Schulunterricht zu erhöhen?
c) Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung den diesbezüglichen Status quo?

Zu den Fragen 4b und 4c:


Aus Sicht der Staatsregierung ist der Anteil umweltrelevanter Bildungsthemen im Schulunterricht sehr groß. Der bereits hohe Stellenwert wird im Zuge der Einführung der neuen Lehrpläne weiter steigen.
5. Welche Zusatzausgaben entstünden im Bayerischen Haushalt, wenn der Forderung von Umweltverbänden Rechnung getragen würde, und eine institutionalisierte Personalförderung von Umweltstationen mit jeweils zwei Vollzeitstellen geschaffen würde?

Die Zuwendungen des Freistaats Bayern an staatlich anerkannte Umweltstationen stellen eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch dar und werden unabhängig von der Zuwendungsart im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Für eine Erhöhung der Fördermittel besteht jedoch derzeit kein finanzieller Spielraum.
6. a) Welchen Mehrwert verspricht sich die Bayerische Staatsregierung aus der projektbezogenen Förderung der Umweltstationen?

Die projektbedingte Förderung von Umweltstationen basiert auf den mit dem Bayerischen Finanzministerium abgestimmten „Richtlinien für die Förderung von Umweltstationen“. Zudem werden alle von Umweltstationen eingereichten Projektanträge durch ein externes Beratergremium nach fachlichen und formalen Kriterien von unabhängiger Seite bewertet.

Diese transparenten Strukturen und Verfahrensabläufe ermöglichen es, Bildungsprojekte effektiv und geregelt durchzuführen. Die projektbedingte Förderung trägt deshalb dazu bei, ein qualitativ hochwertiges Umweltbildungsangebot in Bayern sicherzustellen.
b) Wie beurteilt die Bayerische Staatsregierung die Problematik, dass erfolgreiche Projekte nicht fortgeführt werden können, da ständig neue Projektideen entwickelt werden müssen, um die entsprechenden Fördermittel zu erhalten?

Zur Fortführung erfolgreicher Projekte gibt es mehrere Möglichkeiten:

Zum einen gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, Umweltbildungsprojekte statt über ein Jahr (Regelfall) über zwei oder drei Jahre durchzuführen. Innovative, gut durchdachte Projekte können somit über eine längere Laufzeit und – aufgrund einer laufzeitkonformen Mittelbindung – mit erhöhtem Maß an Planungssicherheit durchgeführt werden.

Ferner gibt es seit 2010 für Umweltstationen die Möglichkeit, erfolgreich in einem Modellprojekt erprobte Projektmodule ein oder mehrere Jahre später in einem soge- nannten Basisprojekt zu wiederholen.

Gleichwohl ist der Bayerischen Staatsregierung daran gelegen, ein aktuelles und qualitativ hochwertiges Umweltbildungsangebot sicherzustellen. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass vor allem Modellprojekte von Jahr zu Jahr an geänderte Rahmenbedingungen und/oder Themenschwerpunkte angepasst werden.
c) Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Prüfung und Verbescheidung der projektbezogenen Umweltbildungsmaßnahmen?

Projekte von Umweltstationen werden von der Verbescheidung, über die Mittelzuweisung, bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung von der jeweils zuständigen Regierung (sogenannte Bewilligungsbehörde) betreut. Die dabei anfallenden Verwaltungskosten werden nicht gesondert erhoben.
7. a) Falls zu 6.c) kein Betrag angegeben werden kann, wie viele Stellen sind für die Bewältigung dieser Aufgabe vorgesehen?
b) Wie viele Vollzeitstellen könnten aus der Summe der bisher projektbezogen vergebenen Mittel und dem diesbezüglichen Verwaltungsaufwand in den Umweltstationen geschaffen werden?

Zu den Fragen 7a und 7b:

Aus den gleichen Gründen, wie zu Frage 6c dargelegt, können die o.g. Aufgaben nicht mit Personalstellen aufgerechnet werden.
8. a) Hält die Bayerische Staatsregierung eine Aufstockung des Zuschusses für das Freiwillige Ökologische Jahr vor dem Hintergrund, dass dieser seit 2007 unverändert ist und angesichts der allein schon durch Inflation angefallenen Kostensteigerung, für gerechtfertigt?

Die Bayerische Staatsregierung hält eine Aufstockung des Zuschusses für das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) für nicht zielführend.
b) Falls nein, warum nicht?

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) in Bayern wird über Landesmittel, Bundesmittel und einen Eigenmittelanteil (mind. 10 %) des FÖJ-Trägerverbunds, bestehend aus dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), der Evangelischen Jugend in Bayern (EJB), und der Jugendorganisation des Bund Naturschutzes (JBN) finanziert. Eine Erhöhung der Landesmittel würde daher eine proportionale Erhöhung des Eigenmittelanteils für den FÖJ-Trägerverbund bedeuten. Angesichts der begrenzten finanziellen Möglichkeiten der am Verbund beteiligten Organisationen, könnte der geforderte Eigenmittelanteil vom Trägerverbund dann wohl nicht mehr geleistet werden. Damit wäre das gesamte FÖJ-Finanzierungsmodell für Bayern in Frage gestellt.

Im Übrigen liegen die Anträge für das FÖJ 2014/2015 bereits vor. Es zeigt sich, dass das Freiwillige Ökologische Jahr in Bayern durch die insgesamt bereitgestellten Mittel weiterhin im beantragten Umfang und unter Berücksichtigung der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen fortgeführt werden kann.

 

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.