15. September 2016

Patientenorientierte Gesundheitsversorgung – egal wo du in Bayern lebst

Positionspapier

PATIENTENORIENTIERTE GESUNDHEITSVERSORGUNG – EGAL WO DU IN BAYERN LEBST

Beschluss der Fraktionsklausur am 15.9.2016 in Aschaffenburg

Die drohende Unterversorgung in manchen Regionen des Freistaats ist seit längerem Thema gesundheitspolitischer Debatten. Im Fokus steht häufig nur der Mangel an Landärztinnen und Landärzten. Ohne die Frage notwendiger Strukturreformen zu erörtern, werden vornehmlich Diskussionen über die Verteilung finanzieller Ressourcen geführt. Dabei gerät aus dem Blick, dass es nicht nur um mehr Geld oder mehr Ärztinnen und Ärzte geht. Vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen sollte vielmehr die Frage im Zentrum stehen, welche Anforderungen ein an den Patientinnen und Patienten orientiertes Versorgungssystem künftig zu erfüllen hat. Hier sind neben den Ärztinnen und Ärzten auch alle anderen Gesundheitsberufe wie beispielsweise Pflegekräfte, Psycho- und PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen sowie Hebammen gefragt. Wir müssen gemeinsam neue Wege gehen.

1. Was sagen die Menschen in Stadt und Land?
Laut der Forsa-Meinungsumfrage der Techniker Krankenkasse (TK) sind 53 Prozent der Befragten mit der ambulanten Versorgung zufrieden. Ein Unterschied zwischen Stadt und Land ist dabei klar erkennbar. Menschen in ländlichen Regionen sind mit dem Versorgungsnetz deutlich unzufriedener als Menschen, die in Städten leben. So ist nur 40 Prozent der Landbevölkerung mit dem Versorgungsangebot zufrieden. Von den Menschen, die in Städten und Ballungsräumen leben, sind dagegen 60 Prozent zufrieden. Die Umfrage zeigt jedoch auch, dass die große Mehrheit der Menschen bereit ist, für eine bessere Behandlungsqualität weitere Wege in Kauf zu nehmen. Menschen auf dem Land sind der Umfrage zufolge dabei etwas eher bereit länger zu fahren als Großstädter.
Die Meinungsumfrage der TK bestätigt auch, dass viele um die Finanzierbarkeit, den Leistungsumfang und die Versorgungsqualität fürchten. So rechnen 85 Prozent der Menschen in Deutschland mit steigenden Krankenkassenbeiträgen. Zudem geht mehr als die Hälfte (54 Prozent) davon aus, dass der Leistungsumfang in Zukunft eingeschränkt werden muss, und knapp jeder Zweite fürchtet eine sinkende medizinische Versorgungsqualität (47 Prozent). Hier sind die Menschen auf dem Land deutlich pessimistischer als Menschen in der Großstadt.
Tatsache ist, dass die Gesundheitsausgaben in Höhe von 365 Milliarden Euro mit Abstand der größte Posten im Sozialbudget der Bundesrepublik sind. Trotz günstiger Konjunkturentwicklung und trotz niedriger Arbeitslosenquote stiegen die Sozialausgaben 2015 insgesamt weiter kräftig an und erreichten 882,2 Milliarden Euro oder 4,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Diesem Anstieg stand eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts von lediglich 3,8 Prozent gegenüber. Damit wachsen die Sozialausgaben in Deutschland im vierten Jahr hintereinander schneller als die Volkwirtschaft insgesamt.

2. Veränderte Anforderungen an Versorgungsstrukturen, Gesundheitsberufe und Kommunen
Eine gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung ist ein wesentlicher Grundpfeiler unseres Gesundheitssystems. Die Versorgungsstrukturen, insbesondere die  Primärversorgung, stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Der demographische Wandel (wie die zunehmende Anzahl der über 65-jährigen von an Demenz erkrankten PatientInnen, von Menschen mit Mehrfach- oder chronischen Erkrankungen, oder der Rückgang der Bevölkerungsdichte) wirkt sich in allen Regionen Bayerns unterschiedlich stark aus. Auf diese Entwicklungen sind das Gesundheitswesen sowie die ländlichen Regionen nur unzureichend eingestellt. Das betrifft einerseits die starre Trennung zwischen der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung. Andererseits sind aber auch die Gesundheitsberufe und Kommunen selbst zu wenig auf die Folgen des demographischen Wandels vorbereitet, weil sie an verkrusteten Hierarchien und Rollenzuweisungen festhalten und nicht hinlänglich miteinander zusammenarbeiten. Das größte Problem stellt aber die Steuerung der ärztlichen Versorgung und die ungleiche Versorgung zwischen Stadt und Land sowie auch zwischen dem Norden und dem Süden Bayerns dar. Die reformierte Bedarfsplanung hat bislang weder beim Abbau der Überversorgung noch bei der Lösung der Verteilungsprobleme in Bayern einen spürbaren Beitrag geleistet.

2.1 Der Behandlungsbedarf steigt
Auf den ersten Blick sind alle bayerischen Regionen gut mit Haus- und FachärztInnen versorgt. Sichtbar ist vor allem ein großes Verteilungsproblem zwischen Stadt und Land. ÄrztInnen sowie auch ZahnärztInnen lassen sich lieber in Städten und in attraktiven Regionen als in strukturschwachen Regionen nieder. 
Gemäß der Bayerischen Landesärztekammer waren Ende 2015 insgesamt etwa 55 500 Medizinerinnen und Mediziner in Bayerns Praxen und Krankenhäusern beschäftigt, das waren 2,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor. In den vergangenen zehn Jahren nahm die Zahl der MedizinerInnen um mehr als 24 Prozent zu. Die Zahl aller ÄrztInnen zwar steigt, aber der Bedarf bzw. die Zahl der Behandlungsfälle steigt schneller und kontinuierlich an. Zwischen 2004 und 2014 erhöhte sich die Zahl der ambulanten Behandlungen in Deutschland um 152 Millionen. Ähnlich sieht es in den Krankenhäusern aus. Die Unternehmensberatung Deloitte prognostiziert bis zum Jahr 2030 eine Zunahme der Fallzahlen im stationären Bereich um mehr als zwölf Prozent. Verantwortlich dafür ist vor allem der steigende Behandlungsbedarf einer alternden Gesellschaft. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der über 60-Jährigen PatientInnen in den Krankenhäusern 51,5 Prozent. Bis zum Jahr 2030 erwarten die Experten von Deloitte einen Anstieg auf 60,8 Prozent. 
Nicht nur die Gesellschaft insgesamt altert, sondern mit ihr auch die Ärzteschaft. Der Altersdurchschnitt der ÄrztInnen, ZahnärztInnen und PsychotherapeuInnen stellt ein wichtiges Indiz für künftige Versorgungsprobleme dar. So sind nach Angaben der KVB zum Beispiel niedergelassene HausärztInnen im Freistaat in Durchschnitt 54,7 Jahre alt, PsychotherapeutInnen sogar 55 Jahre alt. Der Anteil der HausärztInnen ab 60 Jahren liegt bei 33,9 Prozent, bei den PsychotherapeutInnen sogar bei 35,1 Prozent. Insgesamt gibt es viel mehr 50- bis 59-Jährige als 40- bis 49-Jährige ÄrztInnen.

2.2 Das Berufsbild des Arztes steht im Wandel
Zudem verschieben sich bei den JungmedizinerInnen die persönlichen Prioritäten. Sie sind verständlicherweise nicht mehr bereit, mögliche Versorgungslücken bedingungslos auf Kosten der eigenen Lebensplanung zu schließen. Der Zeitumfang einer ärztlichen Tätigkeit pro Arzt hat in der Summe deutlich abgenommen, während der Behandlungsbedarf der Bevölkerung gestiegen ist. Zwar gibt es also im Freistaat inzwischen deutlich mehr ÄrztInnen als früher – doch diese arbeiten häufiger in Teilzeit und leisten auch nicht mehr ganz so viele Überstunden wie frühere Ärztegenerationen. Dies macht sich bei allen ÄrztInnen, unabhängig von ihrer Fachrichtung, bemerkbar. Dementsprechend entscheiden sich immer mehr ÄrztInnen gegen eine Vollzeitstelle. Betrug der Anteil der TeilzeitärztInnen an allen niedergelassenen ÄrztInnen im Jahr 2009 in Deutschland noch fünf Prozent, so waren es im Jahr 2013 bereits 13,6 Prozent. Einer Studie des Forschungsinstituts Prognos zufolge sank die tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit der ÄrztInnen in den Praxen von durchschnittlich 42,6 Stunden im Jahr 2011 auf 40,2 Stunden im Jahr 2014. Bei den KrankenhausärztInnen ging die Zahl der geleisteten Wochenstunden zwischen den Jahren 1991 und 2013 von 37,6 auf 29,8 Stunden zurück.
Wie Umfragen der Bundesärztekammer zeigen, räumen die angehenden MedizinerInnen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die höchste Priorität ein. Knapp dahinter folgt der Wunsch nach geregelten und flexibel gestaltbaren Arbeitszeiten – noch vor guten Verdienstmöglichkeiten. Dementsprechend zeigt sich auch, dass ein angemessenes und sicheres Einkommen bei MedizinerInnen nicht allein entscheidend für die Wahl des Niederlassungsortes ist. Wichtig sind weitere Gegebenheiten wie zum Beispiel Beschäftigungsmöglichkeiten für den Ehe-/LebenspartnerIn, Betreuungs- und Schulangebote für die Kinder und Freizeitmöglichkeiten mit einem entsprechenden kulturellen Angebot.
Obwohl die Zahl aller ÄrztInnen insgesamt gestiegen ist, gilt es nicht für alle Arztgruppen. Die Zahl der AllgemeinärztInnen in Bayern ist im vergangenen Jahr um 2,4 Prozent gesunken, innerhalb des vergangenen Jahrzehnts summiert sich der Rückgang auf fast 14 Prozent. Die generell sinkende Zahl von HausärztInnen deutet auch auf ein schwindendes Interesse des ärztlichen Nachwuchses an einer hausärztlichen Tätigkeit im Allgemeinen und speziell in ländlichen Regionen hin. Eine weitere Ursache, die den Hausarztberuf für viele Medizinstudierende wenig reizvoll macht, ist der Ruf, der ihm anhaftet. Viel zu oft wurde davon gesprochen, dass HausärztInnen für wenig Geld viel arbeiten müssen und einfache Tätigkeiten zu verrichten haben. Dabei ist die hausärztliche Tätigkeit anspruchsvoll und vielseitig und das besonders in ländlichen Regionen, in denen nur wenige FachärztInnen angesiedelt sind. Ein Hausarzt oder eine Hausärztin hat nach wie vor ein hohes Ansehen in der Gesellschaft und wird gerade auf dem Land besonders geschätzt. Wer in eine Region geht, in der Bedarf besteht, kann davon ausgehen, dass die Praxis gut ausgelastet ist und kaum ein wirtschaftliches Risiko darstellt.

Klar ist: Das Berufsbild des (Zahn-)Arztes/der (Zahn)-Ärztin steht im Wandel. Die Zahl der ÄrztInnen, die in Praxen als Angestellte im Freistaat arbeiten, ist im vergangenen Jahr um mehr als 13 Prozent gestiegen; innerhalb eines Jahrzehnts hat sich ihre Zahl auf 5370 fast verdreifacht. Dies zeigt, dass die traditionelle Praxis, in der ein einzelner Inhaber/eine einzelne Inhaberin die gesamte ärztliche Arbeit alleine übernimmt, seltener wird. Auch beim zahnärztlichen Nachwuchs im Freistaat Bayern schwindet das Interesse, selbstständig tätig zu sein: Eine Umfrage der KZVB bei allen ZahnärztInnen, die älter als 60 Jahre sind, ergab, dass 28 Prozent der Befragten glauben, dass sie keinen Nachfolger für ihre Praxis finden werden.

2.3 Das Verteilungsproblem und ungleiche Versorgung
Wo sich Ärztinnen und Ärzte heute niederlassen können, hängt auch von der Bedarfsplanung ab. Denn ÄrztInnen oder PsychotherapeutInnen, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ambulant behandeln möchten, benötigen einen freien Ärztesitz. Wie viele es davon in einer Region gibt, regelt die Bedarfsplanung.

Die Versorgungsdichte bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Bayern liegt mit 182 pro 100.000 Einwohner über dem Bundesdurchschnitt von 178. Während die Versorgungsdichte die Relation der Anzahl der ÄrztInnen pro 100.000 Einwohner widergibt, zeigt der Versorgungsgrad das Verhältnis zwischen den Ist- und Soll-Bedarfsplanungszahlen. Mit 137 Prozent ist Bayern das am stärksten ärztlich versorgte Flächenbundesland. Sowohl bei HausärztInnen als auch bei allen fachärztlichen Gruppen liegt der Versorgungsgrad bei über 110 Prozent und gilt als Indiz für Überversorgung. Gleichzeitig gibt es aber kein anderes Bundesland, in dem so ein Maß an ungleicher Versorgung herrscht: Fast in allen allgemein fachärztlichen Gruppen erreichen die bayerischen Planungsbereiche im Bundesvergleich die Spitzenplätze. Gleichzeitig liegen die Schlusslichter – die Planungsbereiche mit den niedrigsten Versorgungsgraden – ebenfalls in Bayern. Dies zeigt deutlich, wie groß die strukturellen Verteilungsprobleme in den ärztlichen Versorgungsbereichen sind.

Laut der KVB liegt die aktuelle Unterversorgung bei den HausärztInnen in Ansbach Nord und in Feuchtwangen. Dinkelsbühl, Ingolstadt Süd, Vilsbiburg, Wassertrüdingen, Eggenfelden Nord und Lohr am Main gelten derzeit als Gebiete mit drohender Unterversorgung. Dem gegenüber stehen 105 überversorgte hausärztliche Planungsbereiche (von insgesamt 159), in drei davon liegt der Versorgungsgrad sogar über 150 Prozent (Pocking/Ruhstorf a.d.Rott, Oberstdorf und Uffenheim).
Unterversorgung gibt es auch bei den HautärztInnen in Haßberge (48,2 Prozent; der niedrigste Versorgungsgrad bundesweit) sowie bei den HNO-ÄrztInnen in Wunsiedel (42,3 Prozent) und bei den Kinder- und JugendpsychiaterInnen in Oberpfalz-Nord. Gleichzeitig gibt es nirgendwo in Deutschland so viele Kinder- und JugendpsychiaterInnen wie in Würzburg (Versorgungsgrad 384,0 Prozent); und kaum so viele HautärztInnen wie im Landkreis Miesbach, Stadt Würzburg und der Landkreis Berchtesgadener Land (Versorgungsgrad über 230 Prozent) und HNO-ÄrztInnen wie in Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen (243,5 Prozent), Starnberg (235,6 Prozent) und Fürth (210,2 Prozent).
Diese massiven Ungleichgewichte in der räumlichen Verteilung der niedergelassenen Ärzteschaft müssen konsequent abgebaut werden. Die eigentliche Herausforderung ist nicht der Ärztemangel, sondern die angemessene bedarfsgerechte Verteilung der ÄrztInnen.

2.4 Die Bedarfsplanung bildet die Realität vor Ort oft nicht genau ab
Ein weiteres Problem ist, dass diese bislang praktizierte Bedarfsplanung die Realität vor Ort oft nicht genau abbildet. Das heißt, die Angaben der Über- und Unterversorgung liefern nur eine grobe Orientierung. Ein schönes Beispiel sind die KinderärztInnen. In Bayern gibt es Regionen, in denen Eltern 30 oder 40 Autominuten bis zum nächsten Kinderarzt fahren müssen, obwohl sie als überversorgt gelten. Auch wenn KinderärztInnen vorhanden sind, nehmen sie oft keine neuen PatientInnen mehr. Das gilt nicht nur für etliche ländliche Regionen, sondern auch zum Beispiel für manche Münchner Stadtteile. Die teilweise immer noch zu großräumige Herangehensweise verdeckt die Versorgungsmängel in Teilen mancher Regionen durch eine Überversorgung in anderen Teilen. Dabei werden überregionale Versorgungbeziehungen etwa im fachärztlichen Bereich unzureichend abgebildet. Problematisch ist zudem auch, dass die Bedarfsplanung keine sektorübergreifende Versorgungsplanung ist, sondern nur den ambulanten ärztlichen Sektor umfasst. Sie ist auch nicht an der Zahl, Sozialstruktur und der Morbidität der Bevölkerung orientiert.
Derzeit liegen in der ärztlichen Bedarfsplanung auch keine Zahlen zugrunde, in welchem Umfang Ärztinnen und Ärzte definitiv tätig sind. Es wird nur betrachtet, ob ein Arzt oder eine Ärztin eine halbe oder eine volle Stelle bzw. Zulassung hat. Dabei wird weder berücksichtigt, wie viele Stunden er/sie arbeitet, noch wie viele Patientinnen und Patienten er/sie versorgt. Zum Teil haben sich, erfreulicherweise, HausärztInnen spezialisiert – zum Beispiel auf Psychotherapie oder einen diabetologischen Schwerpunkt. Sie fehlen damit aber de facto in der klassischen hausärztlichen Versorgung. Nur die halbe oder volle Zulassung zu betrachten, ist deshalb nur ein Anhaltspunkt, der von der Wirklichkeit abweichen kann. So zeigt sich in der Realität, dass auch eine vermeintliche Überversorgung gar nicht vorhanden ist.
Aus unserer Sicht ist es aber gerade entscheidend, dass der tatsächliche Umfang der Patientenversorgung in die Planung einfließt. Sonst wird mit Ärztekapazitäten gerechnet, die nicht der Wirklichkeit entsprechen.
Auch Krankenhäuser sind für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung sowie auch für die Arbeitsplätze auf dem Land extrem wichtig. Die heutige Krankenhausplanung orientiert sich ebenfalls in keiner Weise an den regionalen Bedarfen der Bevölkerung, an Altersstrukturdaten oder an morbiditätsorientierten Versorgungsdaten. Sie ist von der ärztlichen Bedarfsplanung völlig getrennt. In Bayern gibt es überdurchschnittlich viele ländliche und kleinere Kliniken, die Verluste machen. Die Auslastung der Betten in ländlichen Kliniken liegt im Durchschnitt nur bei 77 Prozent. Ineffiziente Strukturen müssen durch die Vernetzung von stationären und ambulanten Versorgungsangeboten verbessert werden, um eine höhere Auslastung gerade kleiner Kliniken zu ermöglichen. Ärmere Kommunen oder Landkreise müssen Kliniken aufgeben, obwohl sie vielleicht gerade dort notwendig wären. Dazu kommt der Fachkräftemangel, der im ländlichen Raum in der Regel noch größer als in Ballungsräumen ist.

2.5 Gute Gesundheitsversorgung braucht Personal
Die Entwicklung am Fachkräftemarkt der Gesundheitsbranche bereitet uns Sorgen und wird immer alarmierender. So gibt es nicht nur einen Mangel an qualifizierten Pflegefachkräften sowie Hebammen, sondern insbesondere im Altenpflege- und Krankenhausbereich eine vergleichsweise geringe Berufsverweildauer.
Im Hinblick auf die Patientensicherheit müssen medizinische und pflegerische Einrichtungen für eine ausreichende Personalausstattung und Personalfinanzierung sorgen. Notwendig sind darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsverhältnisse, zur Reduktion der Arbeitsverdichtung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die ländlichen Regionen leiden besonders unter dem Fachkräftemangel und für die Einrichtungen oder Kommunen ist es zunehmend sehr schwierig Fachkräfte im Gesundheitsbereich für das Landleben zu begeistern. Problematisch ist die Situation besonders in der Pflege, der Geburtshilfe, im Bereitschaftsdienst, im Bereich der Notärzte und -ärztinnen und im Rettungswesen. Es kann nicht hingenommen werden, dass einzelne Bereiche durch zentral gesteuerte Umstrukturierungen benachteiligt werden.
Insbesondere die ländlichen Regionen müssen sich diesen zahlreichen Herausforderungen stellen, die zum Umdenken und auch zum Beschreiten neuer Wege zwingen.

3. Neue Wege gemeinsam gehen
Uns ist bewusst, dass sich Entscheidungen über Versorgungsstrukturen in ländlichen Regionen aufgrund der zum Teil großen Entfernungen immer auch in einem Spannungsfeld zwischen einer wirtschaftlich gebotenen Konzentration und einer möglichst ortsnahen Versorgung bewegen. Gerade deswegen sind wir der Überzeugung, dass nur echte Strukturreformen die Voraussetzungen für eine nachhaltige, flächendeckende und gute Gesundheitsversorgung schaffen.
Wir wollen eine bedarfsgerechte und patientenorientierte Versorgung in allen Teilen Bayerns sicherstellen. Dies erfordert neues Denken und die Bereitschaft aller Akteure im Gesundheitswesen, sich auf Veränderungen einzulassen, mehr Zusammenarbeit zu wagen und gewohnte Hierarchien infrage zu stellen. Nicht das Festhalten an starren Strukturen, sondern die im Interesse der Patientinnen und Patienten bestmögliche Versorgung müssen im Vordergrund stehen.
Unsere Vision ist eine vernetzte, koordinierte Gesundheitsversorgung, bei der Einzel- und Gemeinschaftspraxen, Gesundheitszentren, ambulante Pflegedienste sowie ländliche Krankenhäuser kooperieren, die durch mobile Praxisteams, Apotheken und Fahrdienste ergänzt werden. Auch telemedizinische Verfahren und neue Informationstechnologien können die Behandlungsqualität älterer, multimorbider oder chronisch kranker Menschen in ländlichen Regionen verbessern.
Ländliche Regionen können dabei die Vorreiter neuer Entwicklungen im Gesundheitssystem werden.

Unsere Forderungen ganz konkret: Der 7-Punkte-Plan

  • Versorgungssituation gründlich überprüfen, um regionalen Bedarf der Bevölkerung realitätsnah zu ermitteln
  • Bedarfsplanung an Patientenwohl orientieren, ungleiche Versorgung abbauen
  • Sektorale Trennung endlich überwinden
  • Nichtärztliche Gesundheitsberufe stärken, Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe fördern
  • Telemedizinische und mobile Strukturen schaffen und die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte prüfen
  • Auswahlverfahren und Studium der Medizin anpassen
  • Ländliche Kommunen attraktiver machen

1    Gründliche Überprüfung der Versorgungssituation, um regionalen Bedarf der Bevölkerung realitätsnah zu ermitteln
Wir brauchen eine gründliche, sektorübergreifende Ermittlung der Versorgungssituation und eine Analyse des Versorgungsbedarfs, die die Situation vor Ort so gut wie möglich abbildet. Dabei muss die exakte Darstellung der Arbeitszeit sowie der Umfang der Patientenversorgung der einzelnen Ärztin oder des einzelnen Arztes geprüft werden. Die Kriterien Morbidität, sozioökonomische Faktoren und Demographie müssen bei der Bedarfsermittlung bestmöglich berücksichtigt werden. Genauso müssen Kriterien der Raumordnung (wie etwa die Erreichbarkeit einer Klinik), vorhandene Einrichtungen in der Rehabilitation oder Möglichkeiten ambulanter Pflege einbezogen werden. Auf regionaler Ebene müssen auch die Kriterien Mobilität (ÖPNV) und regionale Infrastruktur integriert werden. Einen Einfluss auf die Bedarfsplanung sollte im Übrigen auch ein flexibel und bedarfsgerecht ausgebautes Krankentransportwesen haben.

2    Bedarfsplanung an Patientenwohl orientieren, ungleiche Versorgung abbauen
Wir wollen eine sektorübergreifende Bedarfsplanung, die sich an Patientinnen und Patienten und am tatsächlichen regionalen Bedarf orientiert. Bisher sind die Bedarfsplanung in der ambulanten ärztlichen Versorgung und die Krankenhausplanung der Länder nicht miteinander verbunden. Das Angebot an Kliniken, nichtärztlichen Gesundheitsberufen und Gesundheitseinrichtungen ist in der Bedarfsplanung nicht berücksichtigt und die Vernetzung mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ist somit erschwert. Das wollen wir ändern.
Die Bedarfsplanung sollte, vor allem bezogen auf die Primärversorgung, kleinräumiger werden. Wir wollen, dass in einer so weiterentwickelten Versorgungsplanung auch die Kommunen eine starke Rolle spielen. Dies führt folglich zu einer engeren Verzahnung von Versorgungsplanung, Prävention und einer gesundheitsförderlich ausgerichteten Kommunalpolitik.
Wir sind der Meinung, dass Krankenhäuser nach Bedarf stärker die Möglichkeiten erhalten sollten, im ambulanten Sektor tätig zu werden. Stärker als bisher sollte in der stationären Versorgung zwischen unterschiedlichen Versorgungsstufen sowie Notfallleistungen und planbare Leistungen differenziert werden. Während etwa für Leistungen der medizinischen Notfallversorgung  bzw. Grundversorgung kleinräumiger geplant werden muss, ist für bestimmte fachärztliche Leistungen der stationären Maximalversorgung großräumig zu planen.
Unser Ziel ist es, Bedarfsplanung von der reinen „Arztplanung“ zu einem Instrument einer alle Gesundheitsberufe umfassenden regionalen Versorgungsplanung weiterzuentwickeln, sodass vorhandene Probleme besser sichtbar und künftige Bedarfe besser prognostiziert werden. Mittelfristig wollen wir eine Zusammenführung von stationärer und ambulanter Planung in einem Landesversorgungsplan erreichen.
Um örtliche Versorgungsbedarfe realitätsnah zu ermitteln, die Planung und Zusammenarbeit zu unterstützen und passende Versorgungskonzepte für die jeweilige Region zu entwickeln, setzten wir uns für die Einrichtung von regionalen Pflege- und Gesundheitskonferenzen ein.

3    Überwindung der sektoralen Trennung
3.1    Integrierte, wohnortsnahe Versorgungskonzepte verstärkt nutzen
Ein integriertes Versorgungssystem hat nicht nur Kostenvorteile, es ermöglicht vor allem eine engere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, sowie auch eine enge Versorgungssteuerung in einer Region. Das hat gerade in ländlichen Regionen und bei der Gesundheitsversorgung älterer Menschen viele Vorteile – alle an der Versorgung beteiligten Akteure werden integriert, ausgelastet und kooperieren miteinander (inkl. Pflege, Apotheke, Reha-Kliniken etc.). Versorgungslücken können so vermieden werden, die Zahl der Pflegebedürftigen verringert, körperliche wie kognitive Fähigkeiten erhalten, und dadurch die Lebensqualität bis ins hohe Alter verbessert werden.
Die Entwicklung von Modellregionen sollte wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Es ist notwendig, dass bestehende Hürden für die Beteiligung nicht-ärztlicher Akteure im Rahmen der integrierten Versorgung abgebaut und effektivere Anreizstrukturen etabliert werden. Zudem ist anzustreben, dass die Versorgungsverantwortung für alle Versicherten in den jeweiligen Regionen übernommen wird und nicht an den Grenzen der Kranken- und Pflegekassen halt macht. So entsteht eine tatsächlich integrierte Versorgung, die alle an der Behandlung beteiligten Akteure gleichermaßen einschließt und die Gesundheitsversorgung in der Region verbessert.

3.2    Möglichkeiten der Gesamtversorgungsverträge in der Pflege nutzen, innovative Konzepte durch Investitionskostenzuwendungen fördern
Die stationäre Pflege ist angesichts der demographischen Entwicklung und sich wandelnder Bedürfnisse der Menschen kein allein zukunftstaugliches Modell. Unser Wunsch ist, dass alle Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben können. Deshalb fordern wir mehr alternative Wohn- und Versorgungskonzepte wie zum Beispiel Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhäuser etc., aber auch andere Pflegeeinrichtungen mit fließenden Übergängen zwischen ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgung, in denen auch der Einsatz und Schulung von pflegenden Angehörigen ermöglicht wird. Wir wollen weg von großen, hin zu kleineren Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten mit innovativem Ansatz. Die starre Trennung zwischen häuslicher, ambulanter und stationärer Pflege muss endlich überwunden werden.

Außerdem brauchen wir viel mehr Unterstützungsstrukturen nicht nur für Pflegebedürftige, sondern auch für pflegende Angehörige. Um dieser Gruppe eine wirksame Entlastung zu bieten, wollen wir den Ausbau von niedrigschwelligen Hilfen, Angeboten der Tages- und Nachtpflege und familienentlastenden Diensten vorantreiben. Zudem muss das Netz an kommunalen Pflegestützpunkten als unabhängige und neutrale Beratung und Vermittlung endlich ausgebaut werden. Wir wollen auch die Möglichkeiten wohnortnaher, palliativer Unterstützung auf dem Land deutlich stärken.

3.3    Demenzfreundliche Kommunen unterstützen
Wir wollen Städte und Gemeinden motivieren, einen kompetenten Umgang mit der Krankheit im Alltag, ein besseres Miteinander Betroffener und Nicht-Betroffener und vor allem Formen des bürgerschaftlichen Handelns vor Ort voranzutreiben. Damit dies gelingt, müssen das öffentliche Verständnis und die öffentlichen Dienstleistungen verbessert werden. Ein/Eine DemenzbeauftragteR in den Landkreisen kann dabei helfen, dass öffentliche Bedienstete und andere Angestellte mit großem Publikumsverkehr sowie Geschäfte, Gaststätten und Freizeitzentren für die besonderen Schwierigkeiten von Menschen mit Demenz sensibilisiert werden. Es können lokale Medienvertreter gewonnen werden, in den Schulen können Projektwochen zum Thema stattfinden, Ehrenamtliche können mobilisiert und geschult und die Gründung von Seniorengenossenschaften gefördert werden.

4    Nichtärztliche Gesundheitsberufe stärken, Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe fördern
Angesichts der bevorstehenden Herausforderungen im ländlichen Raum wie dem Fachkräftemangel und der alternden Bevölkerung, sind wir überzeugt, dass ein Umdenken kommen muss: Wir wollen nichtärztliche Gesundheitsberufe wie etwa die Pflegekräfte, Hebammen, PhysiotherapeutInnen oder Medizinische Fachangestellte stärker in die Versorgung einbinden und mit mehr Kompetenzen ausstatten. Das Ziel ist die Optimierung der Versorgungsqualität und -effizienz sowie die Aufwertung der Gesundheitsberufe. Dafür sind jedoch Reformprozesse in der Aus-, Fort- und Weiterbildung nötig. Eine solche Tätigkeits- und Aufgabenerweiterung der Gesundheitsberufe erfordert aber auch eine  umfangreiche Klärung etwa der Haftungsfragen und der besseren Vergütung.

4.1    Leistungserweiterung der Gemeinde-Hausarztpraxis durch Einsatz der „Gemeindeschwester“
In der Bevölkerung wächst die Bereitschaft, sich auf Alternativen zur klassischen Arztpraxis einzulassen. Der TK-Umfrage zufolge unterstützen drei Viertel der Deutschen das Konzept, dass Routineaufgaben anstelle von Landärztinnen und Landärzten auch von Pflegekräften wahrgenommen werden können.
Der Erfolg des Modellversuchs der als „Gemeindeschwester“ bezeichneten AGnES (Arztentlastende, Gemeindenahe, E-Healthgestützte, Systemische Intervention) zeigt, dass die Vergrößerung der Mobilität von Seiten anderer Leistungserbringer die Versorgung verbessern kann. Wir sehen das AGnES-Modell aber auch als einen Schritt hin zu einer längerfristig notwendigen Neuordnung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe. 
Der Einsatz einer nichtärztlichen Praxisassistentin oder Praxisassistenten in der Kommune entlastet die Landärztinnen und Landärzte nicht nur in der Praxis, sondern auch bei Hausbesuchen zur Routinekontrolle bei chronisch Kranken und erweitert die Leistungen der Gemeinde-Hausarztpraxis.

5    Telemedizinische und mobile Strukturen schaffen und die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte prüfen
Der zentrale Schlüssel zu guter medizinischer Versorgung der Zukunft in dünn besiedelten Regionen liegt in der Mobilität sowohl von Leistungserbringern als auch von Versicherten sowie auch im Vorhandensein schneller Internetverbindungen und in guten telemedizinischen Strukturen.

5.1    Mobile Praxisteams und Fahrdienste fördern
Um eine bedarfsgerechte Versorgung in den ländlichen Regionen nachhaltig zu gewährleisten, wollen wir auch neue Möglichkeiten ausprobieren, sie evaluieren und ihren Einsatz fördern. Hierbei handelt es sich insbesondere um Fahrdienste und mobile Praxisteams, die durch Primärversorgungspraxen, ZahnärztInnen, ländliche Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste und Apotheken gestützt werden. So könnten auch in kleinen Orten regelmäßige Sprechstunden von ZahnärztInnen und ÄrztInnen diverser Fachausrichtungen stattfinden bzw. eine aufsuchende Beratungs- und Versorgungsstruktur sichergestellt werden.

5.2    Telemedizin und -vernetzung von ÄrztInnen, Kliniken und PatientInnen weiterentwickeln
Zusätzlich müssen auch telemedizinische Verfahren und neue Informationstechnologien stärker genutzt werden. Dadurch könnten insbesondere chronisch kranke Patientinnen und Patienten auch über größere Distanzen begleitet werden. Bei Diabetikerinnen und Diabetikern besteht z.B. die Möglichkeit, Routinewerte elektronisch an den Arzt zu übermitteln. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte muss überprüft werden. Dabei muss der Patientenwille berücksichtigt werden und die Datensicherheit gegeben sein.
Eine bessere und kontinuierliche Betreuung der PatientInnen sollte das Ziel sein und somit ein längeres Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen und eine hochwertige und lückenlose Versorgung garantieren. Es wird dadurch die Kommunikation und Vernetzung zwischen den Gesundheitserbringer untereinander und mit den Patientinnen und Patienten erleichtert. Die Instrumente müssen nicht nur technologisch fortschrittlich, sondern auch einfach in der Anwendung und datenschutzrechtlich geprüft sein.

6    Auswahlverfahren und Studium der Medizin anpassen
6.1    Das Auswahlverfahren bei den Universitäten modifizieren
Es ist notwendig, dass die Universitäten erweiterte Auswahlkriterien für die Zulassung zum Medizinstudium schaffen. Wir wollen, dass neben der Abiturnote auch andere Kriterien wie beispielsweise einschlägige Berufsausbildungen und die soziale Kompetenz der StudienbewerberInnen getestet und verstärkt berücksichtigt werden.

6.2    Das Fach Allgemeinmedizin im Studium qualitativ stärken  
Um mehr Medizinerinnen und Mediziner für den Beruf des Hausarztes zu gewinnen, müssen wir das Fach Allgemeinmedizin unbedingt stärken. Vier von fünf medizinischen Fakultäten haben bereits ein eigenständiges Institut für Allgemeinmedizin. Es ist wichtig, dass an jeder medizinischen Fakultät ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin etabliert und auch angemessen ausgestattet ist. Auch für die neu zu gründende medizinische Fakultät in Augsburg sehen wir einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin als unverzichtbar an. Wir müssen mehr Begeisterung für den Hausarztberuf bereits im Studium wecken. Die Allgemeinmedizin muss so früh wie möglich in der universitären Ausbildung angeboten werden.

7    Ländliche Kommunen müssen insgesamt attraktiver werden
Oft haben es Kommunen und Landkreise in der Hand, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in strukturschwachen Regionen selbst zu verbessern. Dies schließt ein bedarfsgerechtes Angebot von Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie gute Bedingungen für die Familien der in unterversorgten Regionen tätigen Gesundheitsberufe im Besonderen ein. Dazu zählen etwa eine ausreichende Kinderbetreuung, das Vorhandensein von Schulen und Arbeitsmöglichkeiten für Ehe- und LebenspartnerInnen sowie eine gute Verkehrsanbindung.
Kommunen können stärker eine moderierende Rolle einnehmen, um notwendige Strukturänderungen anzustoßen oder zu begleiten sowie auch bei der Niederlassung helfen.

7.1    Bereitstellung von Praxisräumlichkeiten und bedarfsgerechte Verkehrsanbindung von Hausarztpraxen, Gesundheitszentren oder Krankenhäusern
Kommunen können konkret die Versorgung verbessern, indem sie Räume für Praxen, Zweigpraxen oder mobile Teams zentral (z.B. neben dem Rathaus) und kostengünstig zur Verfügung stellen und für ihre bedarfsgerechte Verkehrsanbindung (z.B. Bushaltestelle direkt vor der Arztpraxis) sorgen.
Es können in Zusammenarbeit mit schon bestehenden Praxen auch Anstellungs- und Teilzeitmodelle eingerichtet werden. Und es gibt auch die Möglichkeit, dass nicht nur ein Krankenhaus, sondern auch eine Kommune ein eigenes medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) betreibt und dort Ärztinnen und Ärzte anstellt.

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Hier finden Sie die gelayoutete Version unseres Beschlusses als pdf-Datei.