Porträt Ludwig Hartmann

Herzlich Willkommen,

ich bin Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bayerischen Landtag und direkt gewählter Stimmkreiskandidat für München-Mitte. Ich setze mich ein für gleiche Lebensverhältnisse auf dem Land und in der Stadt, gerechte Bildungschancen für unsere Kinder und bezahlbare Mieten. Mein Herzensanliegen ist der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Ich möchte die Artenvielfalt erhalten, damit auch unsere Urenkel noch das Märchen vom Igel und vom Hasen verstehen. Ich wünsche mir Wälder, Wiesen und Felder anstelle gesichtsloser Gewerbegebiete in unserer Landschaft. Und ich kämpfe für eine giftfreie und mehr ökologische Landwirtschaft, weil das gut ist für unsere Natur und auch noch besser schmeckt.

Sie haben Ideen, wie wir Bayern voran bringen können? Ich freue mich darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Ihr Ludwig Hartmann, MdL
Fraktionsvorsitzender

Bericht zur Förderung durch den europäischen Sozialfonds

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration und dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen über die Förderung von Projekten der Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in Bayern mit Mitteln des europäischen Sozialfonds schriftlich und mündlich zu berichten.

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Sonderinvestitionsprogramm „Bayern Barrierefrei 2023“

Der Landtag unterstützt das Ziel der Staatsregierung, Bayern bis zum Jahr 2023 komplett barrierefrei zu gestalten und hierfür ein Sonderinvestitionsprogramm „Bayern Barrierefrei 2023“ aufzulegen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag 
zeitnah schriftlich und mündlich über die geplante Ausgestaltung des von Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung vom November 2013 angekündigten Sonderinvestitionsprogramms zu berichten.

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Schulen mit NS-belasteten Namensgebern unverzüglich umbenennen

Die Staatsregierung wird aufgefordert,
1. im Ausschuss für Bildung und Kultus über den aktuellen Stand des Entscheidungsprozesses zur Umbenennung von Schulen zu berichten, deren bisherige Namensgeber in den Nationalsozialismus verstrickt waren.
2. Maßnahmen anzuregen und zu unterstützen, die an den betroffenen Schulen Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in Unterricht und Fortbildungen über die Beteiligung des bisherigen Namensgebers an NS-Verbrechen aufklären und Kommunen wie interessierte Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltungen in die Entscheidung zur Umbenennung einbinden. 

3. an den betroffenen Schulen einen Diskussionsprozess über geeignete künftige Namensgeberinnen und Namensgeber anzuregen und zu unterstützen.

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Mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung I

1. Die Definition pädagogischer Fachkräfte wird in § 16 Abs. 2 AVBayKiBiG auf weitere Berufsgruppen wie Sonderpädagoginnen und -pädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Kindheitspädagoginnen und -pädagogen, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Logopädinnen und Logopäden oder Ergotherapeutinnen und -therapeuten ausgeweitet sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer im Bereich Kindergärten.
2. Die Möglichkeit der Kinderbetreuung durch qualifizierte Tagespflegepersonen in den sogenannten Randzeiten nach dem neuen § 16 Abs. 5 wird zurückgenommen. (Streichung von § 16 Abs. 5 AVBayKiBiG) 

3.Der empfohlene Anstellungsschlüssel in § 17 Abs. 1 AVBayKiBiG wird von 1:10 auf 1:9 angehoben. 

4. Der Gewichtungsfaktor für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder soll zukünftig bei der Berechnung der Fachkraftquote berücksichtigt werden. (Streichung von § 17 Abs. 2 Satz 2) 

5. Die Erhöhung der Buchungszeitfaktoren für Kinder unter drei Jahren und für Kinder mit Sprachförderbedarf in § 25 AVBayKiBiG sollte auch bei der Ermittlung des Anstellungsschlüssels und der Fachkraftquote berücksichtigt werden. § 25 Abs. 1 Satz 4 AVBayKiBiG ist deshalb zu streichen.

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Mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung III

Die von der Staatsregierung im September beschlossene Änderung der Verordnung zur Ausführung des
 Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
bleibt weit hinter den Erwartungen der Fachöffentlichkeit und den Anforderungen an eine qualitativ hochwertige, inklusive frühkindliche Bildung zurück. Anstatt einer grundlegenden Verbesserung der Rahmenbedingungen, bringt die Neuregelung der Ausführungsverordnung für die Einrichtungsträger einen erhöhten administrativen Aufwand und an einigen Stellen sogar eine Verschärfung der Fördervoraussetzungen mit sich. Den Trägern werden neue Aufgaben zugewiesen und die Ansprüche an das pädagogische Personal werden erhöht, ohne für eine entsprechende Refinanzierung zu sorgen. Der große Erfahrungsschatz und das Engagement der freien und kommunalen Träger wurden nicht genutzt, um die notwendigen Voraussetzungen für eine Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung in Bayern zu schaffen. Es besteht deshalb ein akuter politischer Handlungs- und Korrekturbedarf.

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21. Januar 2014

CSU-Energiepolitik: Schlecht für heimische Zukunftsindustrie

„Das Beharren auf den im Koalitionsvertrag geregelten Mindestwerten zur Windhöffigkeit ist neuerliche Bestätigung für den generellen Anti-Windkraft-Kurs der Seehofer-Administration. Zusammen mit der sturen Forderung nach einem schnellen Stichtag für die Beendigung des Vertrauensschutzes für Investoren wird damit das Ende des Windkraftausbaus in Bayern besiegelt.

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17. Januar 2014

„No Spy“ – und europäisches Anti-Spionageabkommen

Die Staatsregierung wird aufgefordert:
1. im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport über ihre Erkenntnisse zum aktuellen Verhandlungsstand in Bezug auf das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geplante „No-Spy“-Abkommen sowie in Bezug auf das europäische Anti-Spionageabkommen zu berichten.
2. sich auf Bundesebene und bei den europäischen Institutionen dafür einzusetzen, dass Verhandlungen zu einem weitreichenden Abkommen aller EU-Mitgliedsstaaten mit den USA zum gegenseitigen Spionageverzicht aufgenommen werden.

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