9. Mai 2014

Noch nicht erfolgter Bericht zur Aufklärung über das Ausmaß und die Handhabung des Einsatzes derivativer Finanzierungsinstrumente der bayerischen Kommunen gemäß Landtagsdrucksache 16/18019

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 07.04.2014, mit den Antworten des Staatsministers des Inneren, Joachim Herrmann, vom 09.05.2014 (kursiv dargestellt)

Der Bayerische Landtag hat in der Plenarsitzung vom 16.07.2013 den Beschluss auf DS 16/18019 gefasst, in dem er die Bayerische Staatsregierung auffordert, dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit über das Ausmaß und die Handhabung des Einsatzes derivativer Finanzierungsinstrumente in den bayerischen Kommunen zu berichten.
Leider wurde dieser beschlossene Bericht bis heute nicht im zuständigen Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit gegeben.
In diesem Zusammenhang habe ich bereits mehrmals über die Landtagsverwaltung den Bearbeitungsstand des benannten Landtagsbeschlusses auf Drucksache 16/18019 erfragt. Zuletzt konnte man mir Ende März 2014 nur mitteilen, dass das für Teile des Berichts zuständige Innenministerium noch „einige wenige Wochen“ benötige, um die entsprechende Zulieferung an das federführende Wirtschaftsministerium zu bewerkstelligen. Mitte Dezember 2013 ging das Bayerische Staatsministerium des Inneren noch davon aus, den Teilbericht bis Ende Januar 2014 an das Bayerische Wirtschaftsministerium übermitteln zu können. Bei allem Verständnis für die arbeitsintensive Abfrage bei den bayerischen Kommunen, muss es meiner Ansicht nach dennoch möglich sein, die Beschlüsse des Bayerischen Landtags schneller als in den bislang verstrichenen achteinhalb Monaten umzusetzen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bayerische Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich, hinsichtlich Frage 4 sowie Fragen 7 und 8 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Beschlüsse des Landtags unter LT-Drs. 16/18018 und 16/18019 machten es erforderlich, bei über 2.100 kommunalen Gebietskörperschaften (kreisangehörige und kreisfreie Gemeinden, Landkreise, Bezirke) sowie bei über 1.400 weiteren kommunalen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, (gemeinsame) Kommunalunternehmen) in einer komplexen Umfrage umfangreiche Daten zum Einsatz derivativer Finanzinstrumente zu erheben. Dadurch wurde auf allen Ebenen der staatlichen und kommunalen Verwaltung erheblicher Aufwand ausgelöst.

1. Zu welchem Datum hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren die Abfrage an die Bayerischen Kommunen gestartet?
zu 1.: Im Nachgang zur Beschlussfassung des Landtagsplenums am 16.07.2013 waren im Vorgriff auf die Datenerhebung umfangreiche interne Abstimmungen insbesondere zu kommunal- und datenschutzrechtlichen Fragen erforderlich. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat die Datenerhebung schließlich am 8. Oktober 2013 gestartet.

2. Welche Rückmeldequote war nach ein, zwei und drei Monaten ab Beginn der Abfrage erreicht?
zu 2.: Die Daten aller Kommunen mit Ausnahme der Bezirke wurden von den sieben Bezirksregierungen gesammelt. Rückmeldefrist der Regierungen und der Bezirke an das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr war der 22. November 2013. Entsprechend lag die Rückmeldequote (bezogen auf die Zahl der meldenden Kommunen) nach einem Monat bei ca. 0,1 %, nach zwei Monaten bei rd. 99,93 % und nach drei Monaten bei rd. 99,97 %. Am 10.01.2014 wurde noch die Meldung einer Kommune nachgereicht.

3. a) Ab welchem Zeitpunkt wurde mit der Evaluierung der eingegangenen Rückmeldungen begonnen?
zu 3. a): Die planmäßige Auswertung der Rückmeldungen begann nach der letzten Rückmeldung einer Bezirksregierung ab dem 26. November 2013.

3. b) Wie hoch war die Rückmeldequote zu diesem Zeitpunkt?
zu 3. b): Die Rückmeldequote lag zu diesem Zeitpunkt bei rd. 99,93 %.

4. Welche Fragestellungen des Landtagsbeschlusses auf Drucksache 16/18019 unterliegen dem Persönlichkeitsrecht des ehem. Staatsministers Zeil und können somit nicht beantwortet werden?
zu 4.: Die Fragestellungen der Landtagsdrucksache 16/18019, die Herrn Staatsminister a. D. Zeil betreffen, wurden mit Schreiben vom 07.10.2013 an die Präsidentin des Bayerischen Landtags, Frau Barbara Stamm, beantwortet. Dort wurde keine vorliegende Information mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht von Herrn Staatsminister a. D. Zeil verweigert. Bei Geschäftsverbindungen zwischen der Stadt Landsberg am Lech und dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser und der früheren Tätigkeit von Staatsminister a. D. Zeil beim Bankhaus Hauck & Aufhäuser handelt es sich um Vorgänge, die nicht Gegenstand der Amtstätigkeit von Herrn Staatsminister a. D. Zeil sind und damit nicht in den Verantwortungsbereich der Staatsregierung fallen.

5. Warum dauert die Evaluierung der von den Bayerischen Kommunen erfragten Daten zumindest seit Mitte Dezember 2013 an?
6. Welche Gründe haben dazu geführt, dass der ursprünglich noch Mitte Dezember 2013 anvisierte Termin (Ende Januar 2014) für die Übersendung des Teilberichts in Zuständigkeit des Innenministeriums nicht eingehalten werden konnte?
zu 5. und 6.: Der erforderliche Zeitaufwand für die Auswertung erwies sich insbesondere angesichts der Komplexität nachträglich als deutlich umfangreicher als zunächst veranschlagt. Im Rahmen der Auswertung waren rd. 1.000 Datensätze zu eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten hinsichtlich Unstimmigkeiten einzeln zu sichten, in Einzelfällen bei Kommunen nachzufragen, einzeln sowie bezogen auf die Kommune auszuwerten, das Ergebnis zu einem Gesamtbild zusammenzufügen und dieses zu bewerten.

7. Zu welcher Sitzung des ständigen Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport kann der Bericht schließlich gegeben werden?
zu 7.: Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat seinen Berichtsbeitrag am 30.04.2014 dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie übermittelt. Dieses wird den abschließenden Gesamtbericht unverzüglich dem Landtag zuleiten. Dessen ungeachtet entzieht sich die Festsetzung von Tagesordnungspunkten zur Behandlung im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport der Befugnis des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr sowie des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Der Ausschussvorsitzende oder dessen Stellvertreter setzt die Tagesordnung fest.

8. a) Sind Faktoren absehbar, die eine weitere Verzögerung auslösen könnten?
b) Um welche potentiellen Faktoren handelt es sich dabei?
zu 8. a) und b): Im Rahmen der Schlussabstimmung kann sich weiterer Klärungsbedarf ergeben.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Zusätzlich habe ich Ihnen das Schreiben von Frau Staatsministerin Aigner, indem sie die Präsidentin des Bayerischen Landtags über den Stand des von mir angemahnten Berichtsbeschlusses informiert, hier als pdf-Datei hinterlegt.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.