1. Dezember 2014

Meinungsumfragen im Auftrag der Staatsregierung und ihrer Ministerien

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die GRÜNEN, vom 13.10.2014, mit den Antworten des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben, Dr. Marcel Huber, vom 01.12.2014 (kursiv dargestellt)

Laut Berichten des Spiegels gab das Bundeskanzleramt in den vergangen Jahren im Schnitt drei Umfragen pro Woche in Auftrag. Die Ergebnisse dieser Studien blieben jedoch lange Zeit nichtöffentlich. Erst durch die juristische Klage eines Mitglieds des Bundesvorstands von Bündnis 90/Die Grünen wurden die Unterlagen freigegeben.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann vom 13. Oktober 2014 betreffend „Meinungsumfragen im Auftrag der Staatsregierung und ihrer Ministerien“ beantworte ich wie folgt:

Vorbemerkung

Für die einzelnen Meinungsumfragen der Staatskanzlei und der Staatsministerien sind die Antworten zu den Fragen 2 bis 4 in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle aufgelistet. Maßgeblich für die Berücksichtigung im angefragten Zeitraum war der Zeitpunkt der Auftragsvergabe an die Institute, bei Umfragen, die mit eigenem Personal der Staatsministerien oder deren nachgeordneten Behörden durchgeführt wurden, der konkrete Umfragebeginn. Für das Jahr 2014 wurden Projekte bis 14. November 2014 berücksichtigt.

Mit eigenem Personal durchgeführte Umfragen (Frage 1b) wurden dann berücksichtigt, wenn sie einen auf demoskopischen Grundlagen basierenden strukturellen Aufbau hatten, insbesondere sich an eine vorab genau umrissene Bevölkerungsgruppe richteten bzw. eine repräsentative Stichprobe nach vorab definierten Kriterien bildeten. Ausgenommen waren daher z.B. internetgestützte Abfragen mittels sozialer Medien, die an eine unbestimmte Gruppe von Teilnehmern gerichtet waren.
Vor diesem Hintergrund frage ich hiermit die Bayerische Staatsregierung:
1. a) Haben die Bayerische Staatsregierung oder die ihr untergeordneten Ministerien seit 2011 Umfragen bei demoskopischen Instituten in Auftrag gegeben?

b) Haben die Bayerische Staatsregierung oder die ihr untergeordneten Ministerien seit 2011 eigene demoskopische Umfragen durchgeführt?

Antwort zu 1a und 1b: Soweit Staatsministerien Umfragen beauftragt oder mit eigenem oder Personal nachgeordneter Behörden durchgeführt haben, kann die Antwort nachfolgender Tabelle entnommen werden. Die Staatskanzlei und die übrigen Staatsministerien haben im angefragten Zeitraum keine Umfragen veranlasst.

141209 Meinungsumfragen 1

 

141209 Meinungsumfragen 2

 

2. Falls zumindest eine der vorherigen Fragen bejaht werden konnte, erfrage ich eine projektgenaue Auflistung nach Auftraggeber*in, Auftragnehmer*in, Fragestellung, Zweck, Dauer, Kosten, Anzahl der Befragten, Auswahl der Befragten, Kurzdarstellung der jeweiligen Ergebnisse und Ergebnistabellen.

Antwort:
 Die Antworten sind in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle für jedes Umfrageprojekt bei der entsprechend bezeichneten Zeile aufgeführt. Bei den Umfragen, die die Ressorts mit eigenem Personal durchgeführt haben, konnte keine Angabe der Personalkosten erfolgen: Entweder sind keine besonderen Personalkosten angefallen oder deren nachträgliche Feststellung wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden gewesen. Soweit die Staatsministerien Ergebnistabellen oder -berichte zu den jeweiligen Umfragen übermittelt haben, sind sie als Anlage beigegeben (vgl. Zeile „Anlage Ergebnistabelle“ der beigefügten Tabelle und Anlage 2, Anlage 3 und Anlage 4). Auf die Beifügung von Ergebnistabellen oder -berichten wurde verzichtet, soweit die Ergebnisse im Internet abrufbar oder im Bayerischen Landtag behandelt worden sind; in der Tabelle wird auf die entsprechenden Internetlinks bzw. Landtagsdokumente hingewiesen.

3. Welche Folgerungen hat die Staatsregierung aus den Ergebnissen der abgefragten Umfragen gezogen?

Antwort:
 Die Antworten sind in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle für das jeweilige Umfrageprojekt in der Zeile „Folgerungen aus Umfrageergebnis“ aufgeführt.

4. a) Wann wurden die abgefragten Studien oder deren Ergebnisse veröffentlicht?

b) Falls ja, auf welche Weise?

c) Falls nein, warum nicht?

Antwort zu 4 a – c: 
Die Antworten sind in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle für das jeweilige Umfrageprojekt in den Zeilen „Veröffentlichungsdatum“, „Veröffentlichungsweise“ und „Grund der Nichtveröffentlichung“ aufgeführt.

5. Wie viele demoskopische Untersuchungen planen die Staatsregierung oder die ihr untergeordneten Ministerien derzeit und welche Fragestellungen sollen darin weshalb bearbeitet werden?

Antwort:
 Bis auf das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz planen derzeit weder die Staatskanzlei noch die Staatsministerien demoskopische Umfragen. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz setzt den Bayerischen Verbrauchermonitor 2015 fort. Die Fragestellung dient wie in den bisherigen Erhebungen der Statusbestimmung hinsichtlich des Vertrauensindexes, der Relevanz und Zufriedenheit mit dem Verbraucherschutz in den jeweiligen Handlungsfeldern, der Relevanz der Akteure sowie der Nutzung des Verbraucherportals VIS Bayern. Besondere Fokusthemen sollen zudem die Nanotechnologie, die digitale Welt sowie die Verbraucherinformation/Verbraucherbildung sein. Das Staatsministerium setzt mit der Umfrage die Bürgerbeteiligung bei der Verbraucherpolitik fort.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.