17. Juni 2015

Medienvielfalt sichern: Verbot regionalisierter Werbung in bundesweit ausgestrahlten Programmen konsequent umsetzen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 17.06.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich bei der Umsetzung des Verbots regionaler Werbung in bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen im Rahmen einer rundfunkstaatsvertraglichen Lösung dafür einzusetzen, dass diese Regelung keine Ausnahmen vorsieht, insbesondere keine Länderöffnungsklausel, die eine Regionalisierung der Fernsehwerbung ohne regionale Berichterstattung in einzelnen Bundesländern ermöglicht.

Begründung:

Die Staatsregierung weigerte sich bis vor kurzem, die Initiative aller Bundesländer zu unterstützen, ein Verbot regionalisierter Fernsehwerbung in bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen umzusetzen. Noch vor drei Wochen erklärte Staatsministerin Aigner, dass sie gegen ein Verbot sei. Aufgrund der gescheiterten Verhandlungen mit den regionalen Verlagen und Rundfunkanbietern hat sich die Staatsregierung nun entschieden, ein Verbot regionalisierter Fernsehwerbung in bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen im Rahmen einer rundfunkstaatsvertraglichen Regelung zu unterstützen, allerdings in Zusammenhang mit einer Länderöffnungsklausel. Vor dem Hintergrund der bisherigen Blockadehaltung steht zu befürchten, dass die Staatsregierung diese Länderöffnungsklausel nutzen wird, um Sendern wie ProSiebenSat.1 die Möglichkeit zu geben, in Bayern regionalisierte Werbung im bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogramm zu schalten. Nachdem das Verbot der regionalisierten Fernsehwerbung in bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen ohnehin erst zum Januar 2016 in Kraft tritt und der Sender bereits jetzt im Markt der regionalisierten Werbung aktiv ist und Fakten schafft, kann davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen weiterhin auf Regelungen drängen wird, die seine Aktivitäten im regionalen Werbemarkt zulassen. Um die bereits gefährdete Meinungs- und Medienvielfalt nicht weiter unter Druck zu setzen, muss eine Regionalisierung der Werbemärkte dauerhaft und ohne Hintertüren verhindert werden. Es darf keine regionalisierte Werbung ohne regionale Berichterstattung geben. Dies ist bereits heute klar zu kommunizieren, um den nationalen Fernsehsendern eindeutig zu signalisieren, dass sie sich aus diesem Werbemarkt unverzüglich zurückziehen sollten.
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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 16.07.2015 leider durch die Stimmen der CSU abgelehnt.