20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 2 wie folgt zu ändern:
Punkt 2.3.1 „Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Alpenraums“ erhält folgende Fassung:
Das Alpengebiet mit dem Geltungsbereich der Alpenkonvention ist unter Berücksichtigung der Alpenkonvention und deren Protokolle so zu ordnen und nachhaltig zu entwickeln, dass
– ausgewogene und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen seiner Bewohner gewährleistet werden,
– die Leistungs- und Regenerationsfähigkeit des Naturhaushalts sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft erhalten und vorhandene Belastungen nach Möglichkeit abgebaut werden,
– die Erholungsfunktion gewährleistet wird und der Erholung suchenden Bevölkerung der Zugang im Rahmen der ökologischen Tragfähigkeit gesichert bleibt, dabei sind umweltschädigende Aktivitäten einzuschränken und der naturnahe Tourismus zu fördern,
– insbesondere dem Klimawandel Rechnung getragen wird und Anlagen, die keine nachhaltige Entwicklung ermöglichen, wie z.B. Beschneiungsanlagen nicht unterstützt werden,
– ausreichend Ruhezonen als Rückzugsräume für bedrohte Arten erhalten bleiben und Wildnisgebiete geschaffen werden,
– die alpinen Gefahrenpotenziale mittels funktionsfähiger Schutzwälder minimiert werden,
– die Aufgaben als länderübergreifender Lebens-, Wirtschafts-, Fremdenverkehrs- und Verkehrsraum unter Wahrung der Bedeutung als Natur- und Kulturraum von europäischer Bedeutung wahrgenommen werden.

Begründung:
„Die bayerischen Alpen sind mit ihrer natürlichen Vielfalt an wild lebenden Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensräume als Landschaft von einzigartiger Schönheit in ihren Naturräumen von herausragender Bedeutung zu erhalten. Der Freistaat Bayern kommt dieser Verpflichtung auch durch den Vollzug verbindlicher internationaler Vereinbarungen, insbesondere der Alpenkonvention, nach.“ Der Text des Art. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) wird leider zu wenig beachtet. Eine Investitionswelle überwiegend nicht nachhaltiger Projekte überrollt derzeit das bayerische Alpengebiet. An zahlreichen Stellen entstehen Schneekanonen, Schneiteiche, neue Groß-Parkplätze, Sommerrodelbahnen und neue Seilbahnen. Klimawandel und Empfindlichkeit der Landschaft werden ignoriert. Sanfter Tourismus wird als Auslaufmodell betrachtet, Eventtourismus ist angesagt. Diese Entwicklungen widersprechen dem Art. 2 BayNatSchG und der Alpenkonvention.
Die Diskussionen um Wolf und Bär zeigen, dass großflächige Wildnisgebiete für bedrohte Arten in den Alpen zu schaffen sind. Nur wenn ausreichend ruhige Rückzugsgebiete für die Beutegreifer vorhanden sind, lassen sich die Konflikte minimieren. Die großen Staatsforstgebiete in den Alpen lassen die Einrichtung von Wildnisgebieten durchaus zu.
Der Klimawandel führt dazu, dass die alpinen Gefahren (Steinschlag und Hochwasser) erheblich zunehmen werden. Wirksamster Schutz sind funktionsfähige Schutzwälder. Durch hohen Wildbestand ist diese Funktionsfähigkeit vielerorts stark beeinträchtigt. Eine Sanierung des Schutzwaldes wird nur gelingen, wenn dieses Problem angegangen wird.