20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: Tourismus

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 5 wie folgt zu ändern:
1. Es wird folgender neuer Punkt 5.4 „Tourismus“ eingefügt:
5.4 Tourismus
(Z) Die langfristige Sicherstellung und der Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft sollen bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit einem eigenständigen Gewicht berücksichtigt werden. Es sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Bayern am Wachstum der Tourismusbranche angemessen Anteil hat. Dabei soll vorrangig eine zunehmende Verbesserung der Qualität und Umweltverträglichkeit der Tourismusangebote angestrebt werden. Auf eine flexible Angebotsstruktur soll hingewirkt werden.
(Z) Der weitere Ausbau des Urlaubstourismus in den Tourismusgebieten soll unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftscharakters und der ländlichen Siedlungsstruktur sowie des Naturhaushalts erfolgen.
(Z) Große Beherbergungsanlagen sollen nur dann realisiert werden, wenn sie zu einer allgemeinen Verbesserung des Angebots an touristischen Einrichtungen im jeweiligen Gebiet beitragen.
(Z) Die Erreichbarkeit bestehender Tourismus- und Naherholungsgebiete durch Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs soll durch die Aufgabenträger gewährleitet und verbessert werden. Die ÖPNV/SPNV-Angebote sollen mit der Entwicklung neuer Tourismusangebote abgestimmt werden.
2. Der bisherige Punkt 5.4 wird Punkt 5.5.

Begründung:
Tourismus ist eine wichtige Leitökonomie in Bayern, die eng verbunden ist mit einer möglich unberührten Natur und einem intaktem Landschaftsbild. Aus diesem Grund müssen für diesen Bereich auch eigene Regelungen im LEP festgelegt werden. Der Verweis der Staatsregierung auf das vorliegende tourismuspolitische Konzept reicht hier nicht aus, da dieses nicht vom Landtag beschlossen und für Träger der Regionalplanung damit nicht verbindlich ist.