20. Februar 2013

Landesentwicklungsprogramm: Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Kapitel 7 wie folgt zu ändern:
In Punkt 7.1.1 „Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft“ werden folgende neue Ziele eingefügt:
(Z) Landschaften und Landschaftsteile, die sich wegen ihrer Ursprünglichkeit, ihres Wertes als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, ihres besonderen ökologischen Gefüges oder wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit, wegen ihrer erdgeschichtlichen besonderen Bedeutung sowie ihrer Erholungseignung auszeichnen, sind in der jeweils geeigneten Form vertraglich oder hoheitlich zu sichern und zu pflegen.
(Z) Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens, insbesondere durch Versiegelung, Erosion, Verdichtung, Auswaschung und Schadstoffanreicherung, sind bei allen Maßnahmen und Nutzungen zu minimieren. Soweit möglich und zumutbar ist der Boden zu entsiegeln und zu regenerieren.
(Z) In den Regionalplänen sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kulturlandschaftsschutz festzulegen und deren charakteristische Ausprägung zu benennen. Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind im Rahmen von Tourismuskonzepten sowie durch das Wander- und touristische Radwegenetz naturverträglich erlebbar zu machen.

Begründung:
Gebietsschutz ist der Schutz naturnaher Landschaften, Landschaftsteile und erhaltenswerter Kulturlandschaften sowie die dauerhafte Erhaltung von wichtigen Dokumenten der unbelebten Natur. Dies schließt den Schutz ökologisch wertvoller Einzellebensräume von Pflanzen und Tieren sowie bedeutender Geotope ein. Dabei ist der Aufbau eines repräsentativen Systems von unterschiedlich wirksamen Schutzgebieten notwendig. Der Aufbau dieses Netzes von Schutzgebieten ist in Bayern bei weitem noch nicht abgeschlossen. Die Fläche der Naturschutzgebiete in Bayern umfasst gerade einmal 2,27 Prozent der Landesfläche. Damit liegt Bayern weit unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Eine ganze Reihe wertvollster Naturgebiete wartet schon seit über 50 Jahren auf eine Ausweisung als Naturschutzgebiet (z.B. Rotwand, Loisachmoore, Altmühlleiten).
Die Erosion des Bodens durch nicht angepasste Nutzung ist weiterhin ein wichtiges Thema in Bayern, wie gerade an Gewässern in Maisanbaugebieten gut zu beobachten ist. Den klaren Zielbestimmungen zum Bodenschutz müssen deshalb auch Initiativen in der Agrarförderung und -beratung folgen.
Die Erhaltung historischer Kulturlandschaften ist als Naturschutzaufgabe ausdrücklich im Naturschutzgesetz verankert. Historische Kulturlandschaften sind geprägt von Kulturlandschaftselementen wie Weinbergsmauern und Lesesteinriegeln, die es zu erhalten gilt. Im Frankenwald gibt es noch Floßteiche, Floßbäche und Floßherrenhäuser und bunte Streuwiesen und Heustadel prägen Teile des Alpenvorlands. Es ist Aufgabe der Regionalplanung wertvolle historische Kulturlandschaften vor anderen Nutzungen wie Gewerbeflächen oder Kiesabbau zu schützen.