11. November 2015

Kraft-Wärme-Kopplung als stabilen Pfeiler der Energiewende gestalten

Unser Dringlichkeitsantrag vom 11.11.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen und insbesondere im Bundesrat dafür einzusetzen, dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

─  die Zielsetzung festgeschrieben wird, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 25 Prozent der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-gekoppelten Anlagen erfolgen soll,

─  dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes die Zusatzförderung für gasbetriebene KWK-Bestandsanlagen auf 2 Cent/kWh erhöht wird,

─  dass bei der anstehenden Novellierung des Kraft- Wärme-Kopplungsgesetzes der Bonus für die Umstellung von Kohle auf Gas auf 1 Cent/kWh erhöht wird.

Begründung:

Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist dank der hohen Wirkungsgrade dieser Anlagen – eine sehr effiziente Klimaschutzmaßnahme. Die aktuell gültige Zielsetzung der deutschen Politik, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 25 Prozent an der Nettostromerzeugung zu erreichen, ist sinnvoll. Auch wenn in der aktuellen Situation die deutsche Stromwirtschaft noch weit entfernt ist, dieses Ziel zu erreichen, sollte es nicht aufgegeben werden. Es gibt keine sinnvolle Begründung, außer dass die bisherigen Maßnahmen zur Erreichung des Ziels nicht erfolgreich genug waren. 
Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ist insbesondere für Bayern sehr wichtig. Bayern liegt bisher bei der Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung zur Stromerzegung unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Es gibt also erhebliches Nachholpotenzial. Angesichts des von der Staatsregierung erwarteten hohen Stromimports im kommenden Jahrzehnt ist ein Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung auch eine sinnvolle Maßnahme um die Stromerzeugung im eigenen Land zu stärken und damit die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Sie kann den Bedarf für den Netzausbau reduzieren und einen Teil der in Zukunft notwendigen Reservekapazität bilden.

Eine Änderung der Berechnungsgrundlage – hin zur regelbaren Nettostromerzeugung – wie sie im aktuellen Entwurf der KWKG-Novelle vorgesehen ist, würde den Ausbau der KWK erheblich einschränken. Da der Anteil der Stromerzeugung aus Wind und Sonne mittlerweile einen beträchtlichen Anteil an der Stromerzeugung erreicht hat, würde die neue Berechnungsgrundlage das Ziel auf etwa 19 Prozent reduzieren. Besonders paradox ist es, dass mit dem Ausbau dieser Erneuerbaren Energien die Kraft-Wärme-Kopplung systematisch zurückgedrängt würde.

Aus diesen Gründen ist das Ziel eines 25 Prozent Anteils an der Nettostromerzeugung auch zu recht in der Koalitionsvereinbarung der großen Koalition in Berlin festgeschrieben worden. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, dieses Ziel aufzugeben.

Auch die Staatregierung hat sich im neuen Energieprogramm die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im KWK-Gesetz vorgenommen.

Die bestehenden gasbetriebenen KWK-Anlagen in Deutschland lassen sich immer weniger wirtschaftlich sinnvoll betreiben. Ursache sind die erheblichen Überkapazitäten im deutschen Kraftwerkspark. Diese Überkapazitäten führen u.a. dazu, dass die Strompreise an der Strombörse in Leipzig seit mehreren Jahren kontinuierlich sinken, dass immer mehr Kraftwerke zur Stilllegung bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden und die Stromexporte ins Ausland von Jahr zu Jahr auf neue Rekordhöhen klettern.

Es ist ökologisch und ökonomisch nicht sinnvoll, dass hoch effiziente und relativ umweltfreundliche KWK-Anlagen durch diese Überkapazitäten aus dem Markt gedrängt werden. Ökonomisch sinnvoll wäre ein beschleunigter Atomausstieg und / oder ein zügiger, geordneter Ausstieg aus der Braunkohle. Da sich die Bundesregierung beiden Möglichkeiten verweigert, sind auch in Bayern viele Gaskraftwerke unwirtschaftlich geworden. Dies gilt auch für die KWK-Anlagen in Bayern.

Nach Analysen des aktuellen Strommarkts in Deutschland bringt die im aktuellen Entwurf der KWKG-Novelle vorgesehene Erhöhung der Förderung um 1,5 Cent/kWh bei gasbetriebenen Bestandsanlagen nicht die angestrebte Wirkung um die Wirtschaftlichkeit dieser KWK-Anlagen wieder herzustellen. Mit dieser Förderung wird es aller Voraussicht nach nicht gelingen, die KWK-Anlagen in der preisbildenden Merit-Order in den Bereich der Kohlekraftwerke zu bringen.

Mit einer Anhebung der Förderung auf 2 Cent/kWh erscheint dies jedoch erreichbar. Damit kann ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Wiederherstellung der Rentabilität von KWK-Anlagen geleistet werden.

Gerade für Bayern ist der Erhalt des bestehenden Kraftwerkparks angesichts der zu erwartenden Stromimportabhängigkeit ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit.

Mittel- und langfristig gilt es die Überkapazitäten im Kohlebereich zügig und geordnet abzubauen und die Kraftwerke stillzulegen. Die Förderung der gasbetriebenen KWK-Anlagen kann entsprechend zurückgeführt werden, wenn sich in Folge des Abbaus der Überkapazitäten und der sich einstellenden Verschiebung der preisbildenden Merit-Order die Gaskraftwerke wieder alleine am Markt etablieren können.

Die Umstellung von kohlebetriebenen KWK-Anlagen auf Erdgas ist eine sinnvolle Klimaschutzmaßnahme, da die spezifischen CO2-Emissionen von Erdgas erheblich unter denen von Stein- bzw. Braunkohle liegen.

Bedauerlicherweise sind im aktuellen Marktumfeld jedoch kohlebetriebene KWK-Anlagen günstiger als erdgasbetriebene KWK-Anlagen.

Um trotzdem eine Brennstoffumstellung zu unterstützen plant die Bundesregierung diese mit einem befristeten Kohleumstellungs-Bonus in Höhe von 0,6 Cent/kWh zu honorieren. Es ist jedoch zu erwarten, dass ein Bonus in dieser Höhe nicht ausreichen wird, um den gewünschten Erfolg zu erzielen.

Wenn der Bonus zu gering ist, ist die Gefahr groß, dass der Anreiz nicht ausreichen wird, um in eine Umrüstung der Anlage zu investieren. Erfolgt jedoch die Umrüstung, so ist zu befürchten, dass der zu geringe Bonus dazu führt, dass die dann gasbetriebene KWK-Anlage nicht in dem notwendigen Umfang in der preisbildenden Merit-Order nach vorne rückt und sich die Einsatzstunden erheblich reduzieren werden. Damit würde die Wahrscheinlichkeit, dass die vorgenommene Umstellung zu einer Verschlechterung der Rentabilität führt, deutlich zunehmen. Eine Erhöhung der Bonuszahlung auf 1 Cent/kWh würde diese Gefahren erheblich reduzieren und einen starken Anreiz für die Brennstoffumstellung darstellen.

Für die bayerische Klima-Bilanz wäre dies von Bedeutung, weil eine Umrüstung des Heizkraftwerks München-Nord etwa 1 Million Tonnen CO2 einsparen könnte und allein damit etwa 8 Prozent der strombedingten CO2- Emissionen Bayerns vermieden werden könnten.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.