15. Dezember 2008

Konsequenzen aus der Klausner-Krise

Meine Anfrage zum Plenum vom 15.12.2008

Ludwig Hartmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche im Folgenden aufgeführten Konsequenzen – Kündigung des Vertrages, Einstellung der Lieferung, Reduzierung des Holzeinschlages, Akquirieren neuer Großkunden –ziehen die Bayerischen Staatsforsten aus der einstweiligen Verfügung des österreichischen Kartellgerichts, welches eine weitere Lieferung von Sägerundholz an Klausner-Holz Bayern weit unterhalb der marktüblichen Preise fest gestellt und untersagt und welche Auswirkungen hat das Urteil auf die künftige Geschäftspolitik der Bayerischen Staatsforsten?

Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Die Bayerischen Staatsforsten kommen allen Vorgaben der einstweiligen Verfügung des österreichischen Kartellgerichts nach. In enger Abstimmung mit der Firma Klausner werden alle Rechtsmittel gegen den Beschluss des Kartellgerichts ausgeschöpft.
Im Einzelnen ist festzuhalten:
1. Der Vertrag mit der Firma Klausner in Landsberg wurde nicht gekündigt. Die Bayerischen Staatsforsten beliefern Klausner derzeit noch mit den vereinbarten Mengen. Ab dem 1. Januar 2009 wird die Belieferung wegen der beantragten Kurzarbeit einvernehmlich ausgesetzt. Klausner hat gegenüber den Bayerischen Staatsforsten die Kurzarbeit mit rückläufigen Aufträgen und dem geringeren internationalen Schnittholzbedarf begründet.
2. Die Bayerischen Staatsforsten beabsichtigen nicht, neue Großkunden zu akquirieren. Das ist nicht notwendig, da bislang rund 1 000 Holzkunden beliefert werden. Es gibt also keinen Angebotsdruck.
3. Die Bayerischen Staatsforsten beabsichtigen nicht, den Holzeinschlag zu reduzieren. Der Einschlag orientiert sich rein an den waldbaulichen Vorgaben der Forsteinrichtung, insbesondere dem nachhaltigen Hiebssatz.
4. Über die Klage des österreichischen Fachverbands vor dem Kartellgericht in Wien ist noch nicht abschließend entschieden. Laufende Verfahren mit offenem Ausgang wirken sich grundsätzlich nicht auf die Geschäftspolitik der Bayerischen Staatsforsten aus.

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Anbei die Anfrage samt Antwort als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags:

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