28. Juni 2016

Kein Fracking in Bayern

Unser Dringlichkeitsantrag vom 28.06.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, das Bayerische Wassergesetz so zu ändern, dass unkonventionelles und konventionelles Fracking auf Kohlenwasserstoffe unter Einbeziehung von Erprobungsbohrungen zur Erforschung von Fracking auf Kohlenwasserstoffe untersagt wird.

Begründung:

Der Entwurf des Wasserhaushaltsgesetzes zur Regelung des Frackings auf Kohlenwasserstoffe erlaubt neben dem „konventionellen“ Fracking auch Erprobungsmaßnahmen mit dem Zweck, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Diese Erprobungsmaßnahmen dürfen dann auch zu kommerziellen Zwecken weiterbetrieben werden. Diese Erprobungsmaßnahmen müssen zwar durch die Landesbehörden genehmigt werden, sind aber auch in Bayern nicht ausgeschlossen. Um hier klar den Wunsch der Staatsregierung, des bayerischen Parlaments und der bayerischen Bevölkerung nach einem Verbot des Frackings auf Kohlenwasserstoffe Ausdruck zu verleihen, sollen deshalb im Bayerischen Wassergesetz klare Vorgaben formuliert werden, die ein Fracking auf Kohlenwasserstoffe in Bayern ausschließen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 29.06.2016 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der SPD, abgelehnt.