27. September 2016

Kein Bruch der Alpenkonvention – Ruhezone am Riedberger Horn nicht antasten

Unser Dringlichkeitsantrag vom 27.09.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert,

─  die Alpenschutzzone C am Riedberger Horn zu erhalten und vom Versuch einer Abstufung im Landesentwicklungsprogramm abzusehen,

─  die Alpenkonvention und ihre Protokolle, die einem Ausbau der Lifttrasse widersprechen, ernst zu nehmen und zu befolgen,

─  das beantragte Zielabweichungsverfahren unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Vorgaben schnellstmöglich abzuschließen,

─  im Jahr der deutschen Präsidentschaft der Alpenkonvention von einem Bruch dieser internationalen völkerrechtlichen Vereinbarung Abstand zu nehmen.

Begründung: 


Die rechtliche Relevanz der Bürgerentscheide in Obermaiselstein und Balderschwang entspricht einer Umfrage, die alleinige Verantwortung für den Landesentwicklungsplan und die Einhaltung der Alpenkonvention liegt bei der Staatsregierung und dem Landtag. Damit ist auch nach den Bürgerentscheiden die Lage wie zuvor: Die Aufhebung der Alpenschutzzone C und die Ermöglichung des Baus einer Seilbahn und damit der völkerrechtswidrige Bruch der Alpenkonvention verstößt gegen alle Grundsätze des Alpen- und des Naturschutzes, missachtet die Schutzbedürftigkeit und wird als Präzedenzfall unweigerlich zu nicht mehr abzuwehrenden Begehrlichkeiten führen, die Schutzzonen in den bayerischen Alpen aufzuheben. 
Dieses Jahr endet die turnusmäßige deutsche Präsidentschaft der Alpenkonvention. Mit einem Festakt, an der auch die Umweltministerin Scharf teilnimmt, 
soll in Herrenchiemsee die Alpenkonvention und die deutsche Präsidentschaft gefeiert werden. Einen Grund zum Feiern gibt es nach der Kabinettsentscheidung, die unserer Ansicht nach die Alpenkonvention ignoriert, leider nicht.
Am 1. Januar 2015 haben die beiden Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein einen Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren gestellt, mit der Absicht, eine Bergbahn am Riedberger Horn zu bauen. Die Staatsregierung hat diesen Antrag nicht beschieden, sondern immer wieder neue rechtlich unhaltbare oder rechtliche wirkungslose Instrumente in das Gespräch gebracht, zuletzt die beiden Bürgerentscheide vom 18. September 2016.
Es ist schon lange an der Zeit, den beiden Antragsstellern auf Zielabweichung mitzuteilen, dass der Antrag abgelehnt worden ist und die beiden Gemeinden von ihrer anvisierten Flächennutzungsplanänderung Abstand nehmen müssen. Eine klare Ansage der Genehmigungsbehörde (in diesem Fall die Staatsregierung) wäre ein Gebot der Fairness gegenüber den beiden Gemeinden und der Bevölkerung in der Region und würde Überlegungen für alternative Planungen zum Wintertourismus in der Region anstoßen.
Ein rechtlich problematisches Verfahren der Abstufung, das vielen fachlichen Einwänden aus der Staatsregierung selbst (Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten), von den Fachbehörden und von Trägern öffentlicher Belange ausgesetzt wäre und das große Teile der Bevölkerung, auch im Landkreis Oberallgäu, nicht wollen, würde die Glaubwürdigkeit der Staatsregierung in Sachen Alpen- und Naturschutz dauerhaft zerstören. Mit einem Weiterführen der Planungen der Lifttrasse, die mit Sicherheit vor Gericht nicht standhalten werden – und damit zu einer jahrelangen Hängepartie werden, ist auch den Gemeinden vor Ort nicht geholfen.
Naturschutzfachliche Gründe (Vogelschutz usw.) die gegen eine Abstufung der Zone C sprechen:
─ faktisches europäisches Vogelschutzgebiet aufgrund des bedeutenden Vorkommens des Birkwilds,
─ großflächiges Vorkommen von nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Biotopen,
─ eines der wenigen Vorkommen der europaweit gefährdeten und nach Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zu schützenden Birkenmaus,
─ Wildschutzgebiet und Wintergatter für das Rotwild.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 28.09.2016 leider durch die Stimmen der CSU und der Freien Wähler abgelehnt.