17. April 2013

Informiertheit der Bayerischen Atomaufsicht über Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken, die als nicht meldepflichtig eingestuft wurden

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 21.03.2013, mit den Antworten des Staatsministers für Umwelt und Gesundheit, Dr. Marcel Huber, vom 17.04.2013 (kursiv dargestellt)

Nach dem deutschen Meldewesen für Ereignisse in deutschen Atomkraftwerken obliegt es zunächst dem Anlagenbetreiber, die Prüfung und Ersteinstufung des Ereignisses hinsichtlich einer etwaigen Meldepflicht vorzunehmen. Die zuständige Landesatomaufsichtsbehörde wird jedoch nicht nur über Ereignisse/Vorkommnisse informiert, die der Betreiber als meldepflichtig eingestuft hat. Üblicherweise wird sie über alle relevanten Vorkommnisse informiert, auch wenn diese letztlich nicht meldepflichtig sein sollten.
Öffentlich ist jedoch weitgehend unklar, nach welcher Systematik, in welchem Umfang und in welcher Regelmäßigkeit die Bayerische Atomaufsicht, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG), über derartige, als nicht meldepflichtig eingestufte Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken informiert wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung zu den Fragen 1. – 6.: Meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken werden den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden nach bundeseinheitlichen Meldekriterien gemeldet. Das Meldeverfahren umfasst 4 Meldekategorien die ausgehend von der sicherheitstechnischen Bedeutung und Dringlichkeit der Information verschiedene Meldefristen, von sofort bis 10 Tagen haben. Von der Meldepflicht nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV), die die Meldeschwelle bewusst sehr niedrig ansetzt, werden nicht nur alle sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignisse, sondern sogar Ereignisse umfasst, die nach der Internationalen Bewertungsskala (INES) keine sicherheitstechnische Bedeutung haben. Der Betreiber hat die volle Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlage und gemäß AtSMV die Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Meldung entsprechend der oben genannten Kriterien. In der AtSMV gibt es keine formalen Vorgaben über einen Austausch von Informationen über Vorkommnisse, die die Meldekriterien nicht erfüllen. Im Rahmen der Aufsicht wird durch Einsicht in die beim Betreiber vorliegende Dokumentation und durch Überprüfungen vor Ort überwacht, ob der Betreiber seiner Meldepflicht nachkommt. Dabei kann die Aufsicht auch Information über Vorkommnisse unterhalb der Meldeschwelle erlangen.

1.        In welcher Form und Regelmäßigkeit und nach welcher Systematik wird das StMUG neben den vom Betreiber als meldepflichtig eingestuften Ereignissen auch über andere relevante Zwischenfälle und Vorkommnisse in Bayerischen Atomkraftwerken informiert?
zu 1.): Siehe Vorbemerkung.

2.        Erhält das StMUG zu solchen als nicht meldepflichtig eingestuften Vorkommnissen beispielsweise Tages-/Wochen-/Monatsberichte und/oder spezifische Meldungen (ggf. bitte jeweils mit Erläuterung der typischen Eckdaten der genutzten Berichts-/Meldungsformate)?
5.        Falls das StMUG nicht selbst über derartige Vorkommnisse informiert wird, sondern stattdessen eine von ihm beauftragte Sachverständigen-Organisation wie der TÜV: In welcher Form, Systematik und Regelmäßigkeit wird diese informiert, welche Berichts- und Meldungsformate werden dafür genutzt (bitte jeweils mit Erläuterung der typischen Eckdaten)?
zu 2. und 5.): Nein, einen Bericht zu als nicht meldepflichtig eingestuften Vorkommnissen gibt es nicht.

3.        Wie viele derartige Berichte/Meldungen erhält das StMUG schätzungsweise pro Monat oder Jahr für die AKWs Grafenrheinfeld, Isar 2, Gundremmingen B und C, und wie viele erhielt es für das AKW Isar 1 bis zu dessen endgültiger Abschaltung im Jahr 2011 schätzungsweise durchschnittlich pro Monat oder Jahr?
6.        Falls das StMUG nicht selbst über derartige Vorkommnisse informiert wird, sondern stattdessen eine von ihm beauftragte Sachverständigen-Organisation wie der TÜV: Wie viele derartige übermittelte Berichte/Meldungen erhält diese schätzungsweise pro Monat oder Jahr (bitte anlagenspezifisch für Grafenrheinfeld, Isar 2, Gundremmingen B und C sowie für Isar 1 bis 2011, analog zu Frage 3), und inwiefern und schätzungsweise wie oft pro Monat oder Jahr gelangen ihr derartige Vorkommnisse durch Vor-Ort-Besuche auf der Anlage zur Kenntnis (bitte anlagenspezifisch wie oben)?
zu 3. und 6.): Siehe  Antwort zu Frage 2. und 5.

4.        Inwiefern wird das StMUG diesbezüglich aktiv vom Betreiber in schriftlicher oder mündlicher Form informiert, ohne vor Ort auf der Anlage sein zu müssen, und inwiefern und wie oft erhält das StMUG durch Vor-Ort-Besuche auf der Anlage Kenntnis von derartigen Vorkommnissen (falls unterschiedlich, bitte anlagenspezifisch differenzierte Erläuterung)?
zu 4.): Es gibt keine Statistik über Vorkommnisse unterhalb der Meldeschwelle. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.