3. Februar 2009

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Zuschüsse zur Förderung der rationellen Energiegewinnung und -verwendung (Kap. 07 05 Tit. 893 75)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:

In Kap. 07 05 werden in  Tit. 893 75 „Zuschüsse zur Förderung der rationellen Energiegewinnung und -verwendung“ die Mittel für 2009 und 2010 jeweils um 4 Mio. Euro erhöht.

Begründung:
Angesichts der drängenden Herausforderungen im Energiebereich ist eine Reduzierung der Haushaltsansätze im Vergleich zu den Ist-Ausgaben der Jahre 2006 und 2007 verfehlt. Einerseits sollen mehr Mittel für kommunale bzw. regionale Energieagenturen zur Verfügung gestellt werden. Andererseits verlangt der konstante Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich zunehmend Anstrengungen in den Bereichen Stromspeicherung und Systemintegration der erneuerbaren Energien ins Stromnetz.

<<<< Unser Antrag wurde am 01.04.2009 im Plenum abgelehnt.