3. Februar 2009

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Unterstützung von Kommunen bei Wiederinbetriebnahme und Erhaltung von Kleinwasserkraftwerken (Kap. 07 05 Tit. 893 76)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:

In Kap. 07 05 wird Tit. 893 76 umbenannt in „Unterstützung von Kommunen bei Wiederinbetriebnahme und Erhaltung von Kleinwasserkraftwerken“ und für 2009 und 2010 jeweils Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Begründung:
Der Aufbau dezentraler Energieversorgungsstrukturen ist nach dem Koalitionsvertrag ein Ziel der Energiepolitik der Staatsregierung. Aufgrund der Änderung des EEG ist die Nutzung bestehender Wehranlagen für die Stromgewinnung an einzelnen Flüssen rentabel geworden. Dabei sind oft keine größeren Natureingriffe nötig. Zur Stärkung des Wettbewerbs ist es sinnvoll, kommunale Energieversorgungsunternehmen zu unterstützen.

<<<< Unser Antrag wurde am 01.04.2009 im Plenum abgelehnt.