28. Januar 2009

Haushaltsplan 2009/2010; hier: Erhöhung der Mittel für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude (Kap. 03 63 Tit. 883 56)

Der Landtag wolle beschließen:
Im Entwurf des Doppelhaushalts 2009/2010 werden folgende Änderungen vorgenommen:

In Kap. 03 63 werden in Tit. 883 56 „Investitionspakt Bund-Länder-Kommunen zur energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur“ die Mittel für 2009 um 30 Mio. Euro und für 2010 um 20 Mio. Euro erhöht.

Begründung:
Die energetische Sanierung kommunaler Gebäude ist ähnlich dringlich, wie die energetische Sanierung staatlicher Gebäude. Aufgrund der besonderen finanziellen Engpässe in den Kommunen ist dort der Handlungsdruck vielerorts noch deutlich höher.
Die Sanierung der kommunalen Gebäude ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Sie ist ferner als Vorbildwirkung für die örtlichen Unternehmen und die Gemeindebürgerinnen und -bürger von großer Bedeutung. Nicht zuletzt ist es aber auch eine ökonomisch höchst sinnvolle Investition, weil sie den Kommunen zukünftige Energiekosten senkt, und gleichzeitig die regionale Wirtschaft unterstützt.
Mit der Erhöhung des Titels soll ein höherer Anteil des Freistaats an der Finanzierung der kommunalen Investitionsprojekte ermöglicht werden.

<<<< Der Antrag wurde am 31.03.2009 im Plenum abgelehnt.