15. Juli 2015

Glücksspielmarkt neu regulieren – Spielerschutz gewährleisten – praxistaugliches Vergabeverfahren für Sportwettenkonzessionen einführen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 15.07.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag mit den Bundesländern eine Reform des Glücksspielstaatsvertrags auszuhandeln.

Dabei sollen folgende Ziele erreicht werden:

─  Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein kohärentes System staatlicher und privater Spielangebote;

─  Entwicklung eines praxistauglichen Verfahrens zur Vergabe von Konzessionen zur Durchführung von Sportwetten;

─  Förderung des Spieler- und Jugendschutzes;

─  Bekämpfung der Spielsucht.

Dem Landtag ist vor dem 7. September 2015 ein Programm vorzulegen, das deutlich macht, welche Position Bayern zu diesen Punkten hat und welche Schritte die Staatsregierung plant, um die genannten Ziele zu erreichen.

Begründung: 

Die Europäische Kommission hat am 29. Juni 2015 ein Pilot-Verfahren zur deutschen Glücksspielgesetzgebung eröffnet. Hintergrund ist neben dem nicht durchsetzbaren Verbot von Online-Casino- und Pokerspielen und dem immer weiter wachsenden Schwarzmarkt in diesem Bereich das gescheiterte Konzessionsvergabeverfahren für Sportwetten. Die EU-Kommission stellt in ihrem Schreiben zum Pilot-Verfahren fest, dass die Lenkung des Glücksspiels in geordnete Bahnen als gescheitert betrachtet werden 
müsse. Denn insgesamt ist die deutsche Glückspielregulierung wenig kohärent: Lotto und Spielbanken unterliegen staatlichen Monopolen, Sportwetten sollen im Rahmen einer auf 20 Anbieter begrenzten Marktöffnung konzessioniert privat betrieben werden dürfen, Online-Casino und -Pokerspiele sind verboten und Automatenspiele mit hohem Suchtpotential dürfen mit einfacher Genehmigung flächendeckend in Deutschland angeboten werden. Mit dem Kriterium Bekämpfung der Spielsucht haben diese Abstufungen nichts zu tun.
Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs fordert von Deutschland, den Glücksspielmarkt im Einklang mit den Europäischen Verträgen zu regulieren. Zwar nennt der dazu geschlossene Glücksspielstaatsvertrag als wesentliche Ziele, „das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken.“ Diese Ziele sind seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags aber insbesondere im Bereich der Sportwetten nicht erreicht worden, da das gewählte Konzessionsmodell sich als nicht umsetzbar erwiesen hat. Die Lizenzvergabe an private Sportwettanbieter nach den Regularien des Glückspielstaatsvertrags zieht sich schon mehr als drei Jahre hin und ist so gut wie gescheitert. Tatsächlich entfallen 90 Prozent des deutschen Marktes für Sportwetten auf den nicht-regulierten Bereich der Online-Sportwetten. Reguliert ist heute nur das Angebot der staatlichen Anbieter, das als europarechtswidrig eingestufte Monopol besteht fort. Der Sportbeirat des für die Lizenzerteilung zuständigen Glücksspielkollegiums hat seine Arbeit aus Protest im Frühjahr 2015 eingestellt. Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag bringt offenkundig keine Rechtssicherheit, weder für Spielwillige noch für seriöse Anbieter. Die derzeitige quantitative Deckelung bei der Konzessionsvergabe im Bereich der Sportwetten verhindert eine Kanalisierung des Spieltriebs in überwachte Bahnen, sie treibt Spielwillige in den Grau- und Schwarzmarkt.
Wir brauchen also dringend einen Neustart in der deutschen Glücksspielregulierung.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 16.07.2015 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der SPD und der Freien Wähler, abgelehnt.