1. Juni 2015

Geplantes Bootshaus in Holzhausen/Utting

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 07.04.2015 mit den Antworten des Staatssekretärs des Innern, für Bau und Verkehr, Gerhard Eck, vom 01.06.2015 (kursiv dargestellt)

Im Rahmen einer Anfrage zu den bestehenden und geplanten Polizeigebäuden in Bayern 
(Drs. 17/1342) gab das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr an, dass für die Polizeiinspektion Dießen der Neubau eines Bootshauses geplant sei. Dieses Vorhaben ist laut der Medienberichterstattung der letzten Monate inzwischen planerisch in einem fortgeschrittenen Stadium angelangt und soll am Dampfersteg in Holzhausen/Utting am Ammersee (Lkr. Landsberg am Lech) umgesetzt werden. Die konkreten Planungen hinsichtlich des Bauvorhabens sollen Ende April in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung in Holzhausen vorgestellt werden.

In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,


die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. a) Wie sehen die konkreten Pläne zur Errichtung eines bzw. mehrerer Bootshäuser in Holzhausen/Utting aus?

Die Polizei in Dießen am Ammersee ist schon seit Jahren bemüht, die zwei vorhandenen dienstlichen Polizeiboote in einem Bootshaus unterzubringen. Es wurde daher das zuständige Staatliche Bauamt in Weilheim beauftragt, einen Vorentwurf für ein Bootshaus zu erstellen. Ein mit der Polizei und der Bayerischen Seenverwaltung weitgehend abgestimmter Entwurf dieser Planung liegt dem Polizeipräsidium Oberbayern Nord vor.

Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes haben wir eine Visualisierung erstellen lassen, damit sowohl die Proportionen als auch der optische Eindruck des geplanten Bootshauses aussagekräftig dargestellt werden können. Es handelt sich dabei aber noch um kein offizielles Verfahren für ein Bauvorhaben.

b) Welche Kosten wurden für den Bau dieses bzw. dieser Boothäuser veranschlagt?

Kosten konnten bisher noch nicht veranschlagt werden, da noch keine konkrete Planung vorliegt. Erst wenn entschieden ist, ob, wo und wie das Bootshaus tatsächlich gebaut werden soll, können Kosten errechnet werden.

2. a) Gibt es aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung Alternativen zum Bau des Bootshauses/ der Bootshäuser in Utting/Holzhausen (z. B. andere Standorte, Kauf eines bestehenden Bootshauses statt Neubau usw.) und wenn ja, wie sehen diese aus?

Alternativen zum Bau eines Bootshauses in Holzhausen wurden schon geprüft. Nach Vorstellung und Erörterung des Vorhabens durch Vertreter des PP Oberbayern Nord im Gemeinderat Utting am 23.04.2015 wurde aber von Seiten der Polizei zugesagt, nochmals die als Alternativen genannten Standorte Stegen und auch Dießen für das kleine Boot zu prüfen.

b) Wurde seitens des Innenministeriums bzw. der Polizeibehörden in Betracht gezogen, dass aufgrund seines Tiefganges für nahe Uferbereiche ungeeignete „WSP 7“ zu verkaufen bzw. an andere Dienstorte zu überstellen, um die Problematik des nicht vorhandenen Bootshauses auf einem anderen Weg zu lösen?

Ein Austausch, Verkauf oder die Verlagerung des Polizeibootes „WSP 7“ an einen anderen Standort wird von der Polizei nicht in Betracht gezogen. Der Bootstyp wurde entsprechend für den Ammersee von einer Expertenkommission der Wasserschutzpolizei Bayern festgelegt. Das Boot entspricht den Anforderungen und dem Bedarf der Polizei. Gerade der jüngst aufgetretene tragische Todesfall am Starnberger See, wo ein 13jähriger vermisster Jugendlicher über mehrere Tage hinweg gesucht werden musste, hat gezeigt, dass eine bestimmte Bootsgröße mit einer entsprechenden Einrichtung und technischer Ausstattung für die polizeilichen Maßnahmen zwingend erforderlich ist. Die Größe eines Bootshauses kann nicht ausschlaggebend dafür sein, dass die Polizei für die Bewältigung ihrer Aufgaben ein ungeeignetes kleineres Boot anschafft.

c) Wenn nein, warum nicht?

Siehe 2 b)

3. a) Inwieweit wurden die Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden am Ammersee, insbesondere die Bürgerinnen und Bürger in Holzhausen/Utting, an der Standortabwägung und den Planungen beteiligt?

Die Überlegungen zur Errichtung eines Bootshauses am Dampfersteg in Holzhausen wurden mit dem Bürgermeister der Gemeinde Utting schon in einem frühen Stadium vorbesprochen. Man hat sich dabei darauf geeinigt, dass es eine öffentliche Gemeinderatsitzung geben wird, bei der die Polizei ihre Überlegungen dem Gemeinderat vorstellen wird und bei der auch interessierte Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen können.

Diese Gemeinderatsitzung fand am 23.04.2015 in Räumen der Verwaltungsschule Holzhausen statt. Ca. 250 Bürgerinnen und Bürger haben diese Gemeinderatsitzung besucht und konnten dort nach Vorstellung des Bauvorhabens durch die Polizei ihre Bedenken vorbringen. Aufgrund dieser Bürgerbeteiligung erfolgt eine erneute Prüfung von vorgeschlagenen Standorten. Schon jetzt ist vorgesehen, das Ergebnis dieser Prüfung und das weitere Vorgehen erneut in einer Gemeinderatsitzung Ende Juli 2015 den Anwohnern und Bürgern vorzustellen. Erneut besteht dann für die Bürgerinnen und Bürger in einem sehr frühem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen, Bedenken zu äußern und Änderungen vorzuschlagen, die so weit als möglich berücksichtigt werden.

b) Wenn ja, wie sah diese Beteiligung konkret aus und wenn nein, warum wurde den BürgerInnen und Bürgern – vor dem Hintergrund der 2005 bereits gescheiterten Standortsuche für einen Bootshausneubau – die Chance der Beteiligung nicht eingeräumt?

Siehe hierzu 3 a)

4. a) Gibt es derzeit konkrete Planungen für eine unter 3. a) beschriebene Bürgerbeteiligung?

Siehe hierzu 3 a)

b) Wenn ja, welche Einflussmöglichkeiten würde diese den BürgerInnen und Bürgern bieten und wenn nein, warum wird den BürgerInnen und Bürgern – vor dem Hintergrund der 2005 bereits gescheiterten Standortsuche für einen Bootshausneubau – die Chance der Beteiligung nicht eingeräumt?

Die Bürgerinnen und Bürger am Ammersee haben die Möglichkeit, sich an der Planung und Gestaltung des Bootshauses in Holzhausen zu beteiligen.

Siehe hierzu 3 a)

5. a) Welche Unterhalts- und weitere Kosten entstehen durch das 2002 angeschaffte Boot „WSP 7“ (bitte detaillierte jährliche Aufstellung der Kosten seit Anschaffung)? b) Welche Unterhalts- und weitere Kosten entstehen durch das 2011 angeschaffte Zweitfahrzeug bzw. dessen Vorgängerfahrzeug (bitte detaillierte jährliche Aufstellung der Kosten seit 2002)?

Die Kosten für die beiden Boote werden nicht getrennt erfasst und konnten ab dem Jahr 2008 erhoben werden:

150609 SchA Boothaus 5ab

c) Wo befindet sich die die nächstgelegene Betankungsmöglichkeit für „WSP 7“ und wie weit ist diese vom Steg in Holzhausen entfernt?

Das Polizeiboot WSP 7 wird derzeit in der Werft der Bayer. Seenschifffahrt in Stegen betankt. Dies soll auch künftig so bleiben. Die Betankungsmöglichkeit in Stegen liegt ca. 8 km (Luftlinie) vom Steg in Holzhausen entfernt und wird nach Bedarf im Rahmen der Streifenfahrten angesteuert.

6. a) Welchen konkreten Aufgabenbereich deckt die Polizeiinspektion Dießen mithilfe ihrer Wassereinsatzfahrzeuge auf dem Ammersee ab?

Neben den allgemeinpolizeilichen Aufgaben nach Art. 2 Abs. 1 PAG nehmen die Beamten der Wasserschutzpolizei im Rahmen des zeitlich nicht auf bestimmte Jahreszeiten begrenzten Einsatzkatalogs folgende Aufgaben wahr:

  • Vollzug der Bayerischen Schifffahrtsordnung, 

  • Wahrnehmung der fischerei- und naturschutzrechtlichen Überwachungsaufgaben, 

  • Unterstützung der Behörden bei der Gewässeraufsicht, 

  • Bearbeitung von Straftaten/Ordnungswidrigkeiten im Schiffsverkehr 

  • Übernahme der Ermittlungstätigkeit und Sachbearbeitung in folgenden Fällen:

Eigentums- und Sachbeschädigungsdelikte:

  • von/ an und aus Wasserfahrzeugen, 

  • aus/ an Bootshäusern, Steganlagen und Hafeneinrichtungen. 


Unfälle mit und ohne Personenschaden:

  • Unfälle mit und auf Wasserfahrzeugen direkt vor Ort (einschl. Vermissten- und Beweismittelsuche und ggf. Leichenbergung)

Umweltvorschriften:

  • Verstöße, wenn der Tatort innerhalb des Dienstbereiches der WSP liegt, 

  • Verstöße, wenn der Tatort außerhalb des Dienstbereiches der WSP liegt, die Folgen sich aber überwiegend auf Gewässer innerhalb des Dienstbereiches auswirken 


b) Wie viele Delikte, Zwischenfälle usw. (z. B. Verstöße gegen Betretungsverbote und Nutzungseinschränkungen in ufernahen Naturschutzgebieten) im unter a) genannten Aufgabenbereich bearbeitete die Polizeiinspektion Dießen in den letzten 10 Jahren (bitte detaillierte, jährliche Aufschlüsselung der Zahlen nach verfolgten Delikten bzw. aufgenommenen Zwischenfällen)?

Nachfolgend die Statistik der Wasserschutzpolizei Dießen für die letzten 10 Jahre:

150609 SchA Bootshaus 6b

c) Gab es in den vergangenen Jahren innerhalb des Innenministeriums bzw. der Polizeibehörden Überlegungen, die Polizeiinspektion Dießen zu schließen?

Es gab in den letzten Jahren bzw. aktuell keine Bestrebungen, die PI Dießen zu schließen.

7. a) In welchen Monaten eines Jahres werden die beiden der Polizeiinspektion Dießen zur Verfügung stehenden Boote in der Regel eingesetzt?

Die Polizei muss zu allen Jahreszeiten in der Lage sein, ihre Aufgaben mit den hierzu erforderlichen Einsatzmitteln zu erfüllen.

An und auf dem Ammersee kann dieser Verpflichtung nur sehr eingeschränkt nachgekommen werden, da die Boote der PI Dießen nur von ca. Ostern bis Oktober im Wasser sind und für Einsätze zur Verfügung stehen. Dies ist auch der Zeitraum, in dem die beiden Boote eingesetzt wer- den. Das große Boot WSP 7 ist ausschließlich in diesem Zeitraum einsatzfähig.

b) Inwiefern würde der Bau eines bzw. mehrerer Bootshäuser zu einer zeitlichen Ausdehnung der Einsatzbereitschaft der Wasserfahrzeuge führen?

Die je nach Wetterlage auch in den Wintermonaten durchaus noch regen Aktivitäten auf dem See erfordern die Einsatzbereitschaft der Wasserschutzpolizei auch zu dieser Jahreszeit. Mangels einer adäquaten Unterbringung werden die Boote zu dieser Zeit aber an Land abgestellt.

Insofern wird die Einsatzfähigkeit in Bezug auf die Wintermonate durch die Errichtung eines Bootshauses nicht ausgedehnt, sondern überhaupt erst in vollem Umfang ermöglicht. Im Hinblick auf die zeitliche Ausdehnung der Einsatzbereitschaft darf auch der Lebenszyklus der Boote nicht außer Acht gelassen werden, der sich nach Angaben der WSP-Z durch eine Unterbringung in einem Bootshaus verlängern dürfte.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.