4. Januar 2010

Externe Zuarbeit in Zusammenarbeit mit der Einführung eines neues Kerntechnischen Regelwerks

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.12.2009 mit Antwort des Bayerischen Staatsministers für Umwelt und Gesundheit Dr. Markus Söder vom 04.01.2010 (kursiv dargestellt)

In den letzten Jahren gab es zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern eine intensive Debatte über die Einführung eines neuen Kerntechnischen Regelwerks.

In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

1. Hat die Staatsregierung im Zusammenhang mit der Erarbeitung, Veröffentlichung und Anwendung des neuen Kerntechnischen Regelwerks (Revision D) externe juristische Beratung in Anspruch genommen?

Zu 1.:
Nein.

2. a) Wurden entsprechende Aufträge vergeben?

Zu 2. a):
Nein.

b) Wenn ja; wann, an wen und in welchem finanziellen Umfang?
c) Welche konkreten Fragestellungen waren Gegenstand der Aufträge?

Zu 2. b) und c):
Entfällt.

3. Welche Leistungen wurden von den beauftragten Beratern erbracht (z. B. Gutachten) und plant die Staatsregierung die Ergebnisse zu veröffentlichen?

Zu 3.:
Entfällt.

4. a) Was waren die zentralen Ergebnisse der externen Beratung?
b) Inwieweit sind sie in die Entscheidungsfindung der Staatsregierung eingegangen.

Zu 4. a) und b):
Entfällt.

5. Hat die Internationale Länderkommission (ILK) im Zusammenhang mit der Erarbeitung, Veröffentlichung und Anwendung des neuen Kerntechnischen Regelwerks (Revison D) externe juristische Beratung in Anspruch genommen?

Zu 5.:
Nein.

Die Originalanfrage können Sie sich hier im Drucksachenformat als pdf herunterladen:

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