26. November 2014

Erreichung der Klimaschutzziele durch Reduktion der Kohleverstromung

Unser Dringlichkeitsantrag vom 26.11.2014

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene das Ziel erreicht wird, bis 2020 die CO2-Emissionen um 40 Prozent zu reduzieren.
Insbesondere soll sie sich dafür einsetzen, dass die Kohleverstromung entsprechend reduziert wird, da 85 Prozent der strombedingten CO2-Emissionen in Braun- und Steinkohlekraftwerken entstehen.

Begründung:
Über die Hälfte der deutschen Steinkohlekraftwerke sind älter als 30 Jahre. Bei den Braunkohlekraftwerken ist die Situation nur unwesentlich besser. Die veralteten Kohlekraftwerke haben einen Wirkungsgrad unter 35 Prozent und sehr hohe Schadstoff- und CO2- Emissionen.
Zur Erreichung des 40 Prozent-Ziels klafft derzeit noch eine Lücke von 60 bis 100 Mio. t CO2. Für eine Reduzierung der Kohleverstromung ist derzeit ein sehr günstiger Zeitpunkt. Angesichts bestehender Überkapazitäten im deutschen Kraftwerkspark wäre bei diesen Maßnahmen keine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit zu befürchten. Preissteigerungen für private Stromkunden sind ebenfalls kaum zu erwarten. Eine Reduktion der Kohleverstromung hätte auf die Rentabilität von modernen Gaskraftwerken einen positiven Einfluss.
Im Jahr 2015 werden im Bereich des Klimaschutzes entscheidende Weichen gestellt. Deutschland hat wegen seiner Vorreiterrolle bei der Energiewende hier eine herausgehobene Position. Die Erreichung der selbst gesteckten Ziele ist insbesondere mit Blick auf die internationale Position von Deutschland bei weiteren Klimaverhandlungen ausschlaggebend. Im Bereich der Stromerzeugung sind die Potenziale besonders groß und gut umsetzbar. Diese Einsparpotenziale der Stein- und insbesondere der Braunkohleverstromung sind deshalb entschlossen zu nutzen. Ohne deren Nutzung wird die Erreichung des 2020-Ziels nahezu unmöglich.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 27.11.2014 leider in namentlicher Abstimmung mit 61:73 Stimmen, bei einer Enthaltung, abgelehnt.