29. März 2017

Erreichbarkeit von Geburtshilfestationen in den Lkr. FFB, GAP, LL und WM

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen zum Plenum am 29.03.2017

Ich frage die Staatsregierung:
 Nachdem der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) Siegfried Hasenbein in der Augsburger Allgemeinen vom 27.11.2016 mit der Aussage „In Bayern kann man in der Regel innerhalb von 20 Minuten eine Geburtshilfestation erreichen“ zitiert wurde sowie die Ministerin Melanie Huml im Interview mit dem Allgäuer Anzeigeblatt vom 20.03.2017 darauf verwies „(…)dass in Bayern jede werdende Mutter innerhalb einer zumutbaren Zeit eine Geburtsstation erreichen kann“ und damit sei aus Sicht des Gesundheitsministeriums die Geburtshilfe landesweit gesichert, frage ich die Staatsregierung, von welchen Kommunen in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech und Weilheim-Schongau die nächstgelegene Geburtshilfestation mehr als 20 Minuten PKW-Fahrtzeit entfernt ist?

Antwort durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:
Die vom Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft Herrn Hasenbein nach Informationen der Augsburger Allgemeinen erwähnten 20 Minuten Entfernung zur nächsten Geburtshilfestation sind kein Kriterium der bayerischen Krankenhausplanung. Selbstverständlich prüft das für die Krankenhausplanung zuständige StMGP, beispielsweise in Fällen drohender Schließungen von Geburtshilfestationen, ob Frauen aus dem Einzugsbereich dieses Krankenhauses im Falle einer Schließung der Geburtshilfestation andere Krankenhäuser mit Geburtshilfestationen in zumutbarer Zeit erreichen können. Dabei kann aus Sicht des StMGP aber auch in Fällen einer längeren als 20-minütigen Anfahrt noch von einer bedarfsgerechten geburtshilflichen Versorgung ausgegangen werden. Insofern kann aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung bestätigt werden, dass derzeit eine ausreichend flächendeckende geburtshilfliche Versorgung in Bayern gewährleistet ist.
Der in der Anlage beigelegten Tabelle können die in Bayern an Krankenhäusern betriebenen Geburtshilfestationen sowie die jeweiligen Adressen der Krankenhäuser entnommen werden. Aus welchen der 110 von der Frage umfassten Kommunen die Anfahrt zur nächsten Geburtshilfestation mehr oder weniger als 20 Minuten beträgt, ist von dem für die Krankenhausplanung zuständigen StMGP nicht zu beantworten, da dies wie oben beschrieben keine krankenhausplanerische Bezugsgröße darstellt.