26. September 2014

Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke (München -) Geltendorf – Lindau und Infrastrukturbedarf S4 zwischen München-Pasing und Eichenau

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 12.08.2014, mit den Antworten des Staatsministers des Inneren, für Bau und Verkehr, Joachim Herrmann, vom 26.09.2014 (kursiv dargestellt)

Im Oktober und November 2013 fanden erste Regionale Dialogforen entlang der Strecke statt. Inzwischen läuft die zweite Runde von Dialogforen.

In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

1. Inwieweit hält die Staatsregierung die Zusammensetzung der Regionalen Dialogforen 
für zielführend, nachdem nach Auskunft der Deutschen Bahn laut Geschäftsordnung festgelegt sein soll, dass neben den kommunalen Vertretern der Landkreise, Städte und Gemeinden sowie der Verbände, die von der Bahnstrecke Geltendorf – Memmingen – Lindau tangiert werden, die Mandatsträger des Bundes- und Landtages eingeladen werden, deren Stimmkreis ebenfalls von der Streckenausbaumaßnahme berührt werden, es aber nicht in allen Landtagsstimmkreisen und Bundestagwahlkreisen Abgeordnete aller im Landtag bzw. Bundestag vertretenen Parteien gibt?
zu 1.: Die Festlegung der Zusammensetzung der Regionalen Dialogforen ist Aufgabe der Deutschen Bahn AG als Bauherr. Der Freistaat Bayern verhält sich in dieser Frage neutral.

2. Ist der Staatregierung bekannt, warum nicht auch Regionale Dialogforen oder andere geeignete Foren zwischen Geltendorf und München ausgerichtet werden, nachdem die Elektrifizierung der Strecke auch Auswirkungen bis München hat?
zu 2.: Zweck der Regionalen Dialogforen ist, im Vorfeld der notwendigen Planfeststellungsverfahren mögliche Fragen und Probleme zu identifizieren und diese nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Betroffenen vorab zu klären. Sofern dies gelingt, kann die Zahl der Einwände bei den Verfahren reduziert und die Verfahrensdauer gestrafft werden.
Im Abschnitt Geltendorf – München sind im Zuge des Projektes „ABS 48“ keine Baumaßnahmen geplant und folglich auch keine Planfeststellungsverfahren nötig. Aus diesem Grund hat die DB AB auf die Einrichtung von Regionalen Dialogforen in diesem Abschnitt verzichtet.

3. Wie sieht der Zielfahrplan für den Fernverkehr zwischen München und Zürich nach Kenntnis der Staatsregierung aus, d.h. wann fahren die sechs Zugpaare und in welchem Takt?
zu 3.: Die geplanten sechs Zugpaare im Schienenpersonenfernverkehr sollen nach Kenntnis der Staatsregierung im 2-Stunden-Takt verkehren. Die Begegnung der Züge ist jeweils zur vollen Stunde in Memmingen und Bregenz vorgesehen, so dass die Züge optimal in die dortigen Anschlussknoten eingebunden sind. Minutengenaue Fahrzeiten sind der Staatsregierung nicht bekannt.

4. Wie sieht der Zielfahrplan für den Nahverkehr zwischen München und Zürich nach Kenntnis der Staatsregierung aus?
zu 4.: Zwischen München und Zürich sind keine durchgehenden Nahverkehrszüge geplant.

5. Was beinhaltet die von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft erarbeitete Verkehrliche Aufgabenstellung (VAst) für die Strecke?
zu 5.: Die Verkehrliche Aufgabenstellung ist eine Projektbeschreibung, die für alle Projektpartner verbindlich ist. Darin sind die verkehrlichen Ziele des Streckenausbaus und die daraus folgenden Infrastrukturausbauten umschrieben.

6. In welcher Form bzw. in welchem verbindlichen Rechtsakt hat der Bund die Übernahme der Mehrkosten im Bundeshaushalt zugesagt (siehe Antwort auf Frage 7 unter Drucksache 17/2310)?
zu 6.: Ich gehe davon aus, dass sich die Frage auf die Antwort zur Frage 8 unter Drucksache 17/2310 vom 25.07.2014 bezieht.
Der Bund hat in einem Schreiben des damaligen Bundesministers Dr. Ramsauer an Herrn Ministerpräsident Seehofer vom 22.03.2014 die Bereitschaft erklärt, für das Projekt zusätzliche Bedarfsplanmittel in Höhe von 113,5 Mio. € einzusetzen. Die Bereitstellung dieser Mittel soll in der Anpassungsvereinbarung (APV) 2014 verbindlich festgeschrieben werden. Die APV ist ein Vertrag, den die Deutsche Bahn AG und der Bund jährlich abschließen, um die Finanzierung von Kostenveränderungen bei Bedarfsplanprojekten zu regeln.

7. Wann werden die Ergebnisse der von Staatsminister Herrmann am 13. Mai erwähnten Prüfung des Infrastrukturbedarfs für die S4 zwischen München-Pasing und Eichenau veröffentlicht, nachdem mittlerweile alle Ergebnisse vorliegen?
zu 7.: Die Ergebnisse der im Rahmen des Optimierungsprozesses durchgeführten Untersuchungen fließen in die jetzt bei der DB zu beauftragenden Planungen für einen dreigleisigen Streckenausbau zwischen Pasing und Eichenau ein. Nach Vorliegen dieser Planungen ist beabsichtigt, über erste Details des Streckenausbaus zu informieren. Ein Zeitpunkt hierzu kann derzeit noch nicht benannt werden.

8. Wie groß ist die in der Prüfung ermittelte Kostenersparnis und wie ändert sich der Nutzen- Kosten-Faktor durch die Reduktion des Ausbaus von vier auf drei Gleise?
zu 8.: Belastbare Aussagen zu Kosten und dem Nutzen-Kosten-Verhältnis lassen sich erst im Rahmen der bei der DB zu beauftragenden Planungen für einen dreigleisigen Streckenausbau zwischen Pasing und Eichenau machen. Ein Zeitpunkt hierzu kann derzeit noch nicht benannt werden.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.