30. Januar 2017

Brücken- und Straßensanierungen in Bayern

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 06.12.2016, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Gerhard Eck, vom 30.01.2017 (kursiv dargestellt)

1. a) Wie viele Brückenbauwerke in Bayern befinden sich in staatlicher Baulast (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
b) Wie viele dieser Brückenbauwerke sind sanierungsbedürftig, also weisen die Zustandsnoten 3,0 bis 4,0 – nicht ausreichender bis ungenügender Zustand – auf (absolut und prozentual; jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken; bitte Teilbauwerknamen, Baujahr und Ort angeben)?
zu 1. a) und b): In Bayern werden durch die Bayerische Staatsbauverwaltung 5.352 Teilbauwerke an Brücken im Zuge von Staatsstraßen verwaltet. Eine Brücke kann aus zwei Teilbauwerken bestehen, wenn es sich z. B. um eine zweibahnige Straße handelt und für jede Richtungsfahrbahn ein eigenes Bauwerk erstellt wurde. Die Aufteilung in Regierungsbezirke und der Anteil an Teilbauwerken mit einer Zustandsnote (ZN) zwischen 3,0 und 4,0 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

170130_17_15199_Bruecken_Staatsstrassen1

 

 

 

 

 

 

 

 

In Anlage 1 sind alle Teilbauwerke mit einer Zustandsnote zwischen 3,0 und 4,0 einzeln aufgelistet. Die Aussagen beziehen sich auf eine Auswertung der Bauwerksdatenbank vom 11.12.2016.

1. c) Welche bzw. wie viele der unter Frage 1 b genannten Brückenbauwerke werden derzeit saniert (jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken; bitte Teilbauwerknamen, Baujahr und Ort angeben)?
zu 1. c): Die Zustandsnote ist eine der Grundlagen für die Erhaltungsplanung. Sie lässt die Notwendigkeit einer Maßnahme zwar erkennen, gibt aber keinen eindeutigen Aufschluss über Art und Umfang der Schäden, die Kosten der Erhaltungsmaßnahme und den notwendigen Zeitpunkt der erforderlichen Maßnahme.
2016 wurden 13 Brücken mit einer Zustandsnote von 3,0 bis 4,0 instand gesetzt, erneuert oder eine Instandsetzung oder Erneuerung begonnen. Die Maßnahmen sind in der Anlage 2 einzeln aufgelistet.

2. a) Für welche bzw. wie viele der unter Frage 1 b genannten Brückenbauwerke ist eine Sanierung, Instandsetzung, (Teil-)Erneuerung o. Ä. geplant (absolut und prozentual; jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
zu 2. a): In folgender Tabelle sind die für 2017 geplanten Maßnahmen mit Angabe der Maßnahmenanzahl (absolut und prozentual) für die Regierungsbezirke zusammengestellt:

170130_17_15199_Bruecken_Staatsstrassen2

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Auswertung der Anzahl der sanierungsbedürftigen Teilbauwerke (ZN 3,0–4,0) bezieht sich auf eine Auswertung der Bauwerksdatenbank vom 11.12.2016.

2. b) Wann beginnen die Sanierungsmaßnahmen jeweils?
zu 2. b) Die Maßnahmen sind für das Jahr 2017 vorgesehen.

2. c) Welche Kosten sind für diese Sanierungen, Instandsetzungen, (Teil-)Erneuerungen o. Ä. veranschlagt?
zu 2. c): Für diese Maßnahmen sind 15 Mio. Euro veranschlagt.

3. a) Welche Kosten werden für weitere Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen angesetzt, die bei den übrigen unter Frage 1 b genannten sanierungsbedürftigen Brückenbauwerken in Zukunft notwendig sind?
zu 3. a): Zunächst werden die Kosten überschlägig mit einem bayernweiten durchschnittlichen Kostenaufwand von 640 €/m² Brückenfläche geschätzt. Im Zuge der konkreten Ausplanung einer Erhaltungsmaßnahme wird ein Sanierungskonzept für die Brücke erstellt und es werden die notwendigen baulichen Maßnahmen festgelegt. Auf dieser Grundlage werden dann die Kosten maßnahmenbezogen ermittelt. Bei Brücken mit einer Zustandsnote ≥3,0 ist häufig eine Sanierung der Brücke nicht mehr wirtschaftlich, sodass das Bauwerk erneuert werden muss. Die Erneuerungskosten für eine Brücke sind deutlich höher als der Kostenansatz von 640 €/m².

3. b) Wie werden diese Maßnahmen finanziert?
zu 3. b): Diese Maßnahmen werden aus den für die Bestandserhaltung der Straßen und Brücken zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert (Kapitel 03 80, Titel 772 03, 772 04 und 772 08).

3. c) Wann sollen diese Sanierungen abgeschlossen sein?
zu 3. c): Die Erhaltung der Staatsstraßen einschließlich der Brücken ist eine laufende, kontinuierliche Aufgabe für die Straßenbauverwaltung. Aufgrund des laufenden Werteverzehrs der Straßen und Brücken kommen zu den bereits bekannten und teilweise bereits sanierten Strecken auch neue Bereiche hinzu. Das Koordinierte Erhaltungs- und Bauprogramm wird daher jährlich fortgeschrieben und zeigt die vorgesehenen Baumaßnahmen der nächsten Jahre auf.

4. Wie hoch wären die Investitionen, die für eine Komplettsanierung der sanierungsbedürftigen Brückenbauwerke (Zustandsnote 3,0 bis 4,0) notwendig sind (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
zu 4.: Für die Sanierung der sanierungsbedürftigen Brücken wären bei einem bayernweit durchschnittlichen Kostenaufwand von 640 €/m² Brückenfläche Erhaltungsmaßnahmen in folgenden Größenordnungen erforderlich:

170130_17_15199_Bruecken_Staatsstrassen3

 

 

 

 

 

 

5. a) Wie viele Kilometer Straße in Bayern befinden sich in staatlicher Baulast (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
zu 5. a): Die Angaben sind folgender Tabelle zu entnehmen:

170130_17_15199_Bruecken_Staatsstrassen4

 

 

 

 

 

 

 

5. b) Wie viele Kilometer der bayerischen Straßen in staatlicher Baulast gelten als sanierungsbedürftig (absolut und prozentual; aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
zu 5. b): Der Sanierungsbedarf für die Fahrbahnerhaltung der Staatsstraßen kann in einer vereinfachten Betrachtung anhand der Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Zustandserfassungen und -bewertungen (ZEB) des Straßennetzes ermittelt werden. Als sanierungsbedürftig sind darin alle Abschnitte mit einem Gesamtzustandswert >4,5 in einer Skala von 1 bis 5 genannt. Die derzeit für die Staatsstraßen in Bayern aktuellsten Ergebnisse stammen noch von der ZEB aus dem Jahr 2011 und sind in folgender Tabelle zusammengestellt:

170130_17_15199_Bruecken_Staatsstrassen5

 

 

 

 

 

 

 

Die Ergebnisse und Auswertungen der ZEB 2011 sind zwischenzeitlich nicht mehr aktuell und von daher nur noch beschränkt aussagekräftig. Die Ergebnisse der ZEB 2015 werden in Kürze veröffentlicht.

5. c) Welche Straßenabschnitte bzw. wie viele Kilometer der unter Frage 5 b genannten Straßen werden derzeit saniert (absolut und prozentual; jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
zu 5. c): In folgender Tabelle sind die laufenden Maßnahmen mit Bauschwerpunkt im Jahr 2016 mit Angabe der Kilometer (absolut und prozentual) für die Regierungsbezirke zusammengestellt:

170130_17_15199_Bruecken_Staatsstrassen6

 

 

 

 

 

 

 

 

6. a) Für welche Straßenabschnitte bzw. wie viele Kilometer der unter Frage 5 b genannten Straßen ist eine Sanierung, Instandsetzung, (Teil-)Erneuerung o. Ä. geplant (absolut und prozentual; jeweils aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
zu 6. a): In folgender Tabelle sind die geplanten Maßnahmen mit Bauschwerpunkt im Jahr 2017 mit Angabe der Kilometer (absolut und prozentual) für die Regierungsbezirke zusammengestellt:

170130_17_15199_Bruecken_Staatsstrassen7

 

 

 

 

 

 

 

 

6. b) Wann beginnen die Sanierungsmaßnahmen jeweils?
zu 6. b): Die Maßnahmen sind für das Jahr 2017 vorgesehen.

6. c) Welche Kosten sind für diese Sanierungen, Instandsetzungen, (Teil-)Erneuerungen o. Ä. veranschlagt?
zu 6. c): Für diese Maßnahmen (Fahrbahn ohne Brücken) sind 127 Mio. Euro veranschlagt.

7. a) Welche Kosten werden für weitere Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen angesetzt, die bei den übrigen unter Frage 5 b genannten sanierungsbedürftigen Straßen in Zukunft notwendig sind?
zu 7. a): Zunächst werden die Kosten überschlägig mit einem bayernweiten durchschnittlichen Kostenaufwand von 150.000 €/km (Fahrbahn einschl. Brücken) geschätzt. Im Zuge der konkreten Ausplanung einer Erhaltungsmaßnahme wird ein Sanierungskonzept für den Streckenzug erstellt und es werden die notwendigen baulichen Maßnahmen für die Fahrbahn und die Brücken festgelegt. Auf dieser Grundlage werden dann die Kosten maßnahmenbezogen ermittelt.

7. b) Wie werden diese Maßnahmen finanziert?
zu 7. b): Siehe Antwort zu Frage 3 b.

7. c) Wann sollen diese Sanierungen abgeschlossen sein?
zu 7. c): Siehe Antwort zu Frage 3 c.

8. Wie hoch wären die Investitionen, die für eine Komplettsanierung der sanierungsbedürftigen Straßenabschnitte (vgl. Frage 5 b) notwendig sind (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)?
zu 8.: Für die Sanierung der gemäß ZEB 2011 sanierungsbedürftigen Bereiche (Fahrbahn einschl. Brücken) wären bei einem bayernweit durchschnittlichen Kostenaufwand von 150.000 €/km Erhaltungsmaßnahmen in folgenden Größenordnungen erforderlich (hierin sind auch die Brückenkosten der Tabelle zu Nr. 4 enthalten):

170130_17_15199_Bruecken_Staatsstrassen8

 

 

 

 

 

 

 

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.