27. Januar 2017

Brief an Verbraucherschutzministerin Scharf: Endlich den Bayern-Ei-Skandal aufklären!

Brief an Frau Staatsministerin Scharf vom 27. Januar 2017:

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Scharf,

angesichts der von der Staatsanwaltschaft Regensburg verlautbarten Informationen zum Salmonellen-Skandal bei Bayern-Ei (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 26.01.2017), erwarten wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass Sie bei der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags am Mittwoch, 01.02.2017, Stellung zu diesen für den Landtag und die Öffentlichkeit dringlichen Fragen beziehen:

  1. Wie viele Salmonellose-Erkrankte in Deutschland bzw. Bayern gab es im Zusammenhang mit Bayern-Ei in den Jahren 2014 und 2015?
  2. Wo traten die Salmonellose-Krankheitsfälle in Zusammenhang mit Bayern-Ei in den Jahren 2014 und 2015 auf (landkreisgenau)?
  3. Warum wurde von der Staatsregierung nicht verlautbart, dass es mehrere Krankheitsfälle in Deutschland bzw. Bayern gab?
  4. Weshalb erging keine Warnung an die Bevölkerung?
  5. Weshalb wurden die kontaminierten Eier nicht zurückgerufen?
  6. Gab es Hinweise mit welchem Unternehmen die Salmonellose-Krankheitsfälle in den Jahren 2014 und 2015 in Verbindung stehen könnten?  a) Falls ja, ab wann genau? b) Wurden die Lieferwege der Eier während des Salmonellenausbruchs durch die zuständigen Behörden – entsprechend dem internationalen Standard bei Salmonellen-Ausbrüchen – überprüft?
  7. Wann hat das StMUV bzw. das LGL davon erfahren, dass es auch Salmonellose-Krankheitsfälle in Deutschland bzw. Bayern gab, die von salmonellenkontaminierten Eiern von Bayern-Ei hervorgerufen wurden?
  8. Warum beauftragte der damalige Umwelt- und Verbraucherschutzminister, Dr. Marcel Huber, im August 2014/Anfang September 2014 keine umfassendere Untersuchung der Salmonellenfunde bei Bayern-Ei, obwohl gegen die Eigentümer der Firma Bayern-Ei, Familie Pohlmann, in der Vergangenheit schon mehrmals wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht u. ä. ermittelt wurde?
  9. Gab oder gibt es aus dem Bayern-Ei-Skandal Konsequenzen für das Landesamt für Lebensmittelsicherheit oder andere betroffene Behörden? a) Falls nein, weshalb nicht? b) Falls ja, welcher Art?
  10. Gab es zwischen Dr. Marcel Huber und seiner Nachfolgerin Ulrike Scharf direkt oder indirekt über MitarbeiterInnen zwischen August und Dezember 2014 schriftliche oder mündliche Kommunikation zu Bayern-Ei und/oder den Salmonellen-Fällen?
  11. Hält die Staatsregierung Ihre Einschätzung aufrecht, dass für die bayerische bzw. deutsche Bevölkerung keine konkrete Gefährdung von der Salmonellenkontamination von Eiern der Firma Bayern-Ei ausging?
  12. Wie wurde auf die Häufung der Salmonellenerkrankungen in Niederbayern reagiert und warum wurde kein Zusammenhang mit Bayern-Ei hergestellt?

Des Weiteren fordern wir, dass Sie zeitnah schriftlich zu folgenden Fragen Stellung nehmen:

  1. Wie ist die Antwort der Staatsregierung zu verstehen, dass es in den Jahren 2014 und 2015 lediglich jeweils einen Krankheitsfall bei Mitarbeitern der Firma Bayern-Ei gab (vgl. LT-Drs. 17/8662)? a) Wie erklärt sich die Staatsregierung das Auftreten von laut Staatsanwaltschaft Regensburg 86 Salmonelleninfektionen in Deutschland – ein großer Teil davon in Bayern – im Zuge der Salmonellenkontamination bei Bayern-Ei?
  2. Wusste das StMUV bzw. das LGL beim Auftreten der ersten Salmonellen-Krankheitsfälle in Frankreich und Österreich, dass Eier von Bayern-Ei auch in Bayern bzw. Deutschland vertrieben werden?
  3. Welche Vertriebswege nutzte die Firma Bayern-Ei im Jahr 2014 für Eier der Handelsklasse A in Bayern bzw. Deutschland? a) Wie wurde die Überprüfung der Lieferkette vom Produzenten über den Zwischenhändler zum Abnehmer im Detail vollzogen? b) Zu welchem Ergebnis gelangten die zuständigen Behörden und welche Schlüsse wurden daraus gezogen? c) Warum wurde kein Zusammenhang zwischen den Salmonellose-Krankheitsfällen und den Funden bei Bayern-Ei hergestellt?
  4. Ab wann genau wusste das Umweltministerium von der Salmonellenkontamination bei Eiern von Bayern-Ei?
  5. Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen bei möglichen lebensmittelrechtlichen Verdachtsfällen für eine öffentliche Warnung vorliegen (vgl. LT-Drs. 17/9963)? a) War die Notwendigkeit, die Bevölkerung zu warnen bzw. zu informieren, im August 2014 nicht gegeben angesichts der Kenntnis über die Salmonellen-Erkrankungsfälle in Frankreich und Österreich, die mit Bayern-Ei in Verbindung standen? b) Steht Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf weiterhin zu ihrer Auffassung aus dem Umweltausschuss vom 11. Juni 2015, dass als Basis für eine öffentliche Warnung die von Salmonellen betroffenen Eier als Handelsklasse A in Bayern an die Endverbraucher gelangt und die Verbraucher gefährdet sein hätten müssen und dass dies zu keinem Zeitpunkt der Fall gewesen sei?
  6. Aus welchen Gründen wurde nichts gegen die durch tierschutzrechtliche Kontrollen aufgedeckten Tierquälereien bei Bayern-Ei unternommen?
  7. Warum wurde trotz der Feststellung der Salmonellose-Ausbruchssignalschwelle in verschiedenen Landkreisen in Niederbayern und der Oberpfalz im Juni/Juli 2014 durch die wöchentlichen Salmonellen-Surveillanceberichte des Robert-Koch-Instituts (vgl. LT-Drs. 17/7310) kein Zusammenhang zu den nahezu zeitgleich auftretenden Salmonellenfunden bei Bayern-Ei hergestellt?
  8. Wie hat das LGL bzw. das StMUV auf den Rückruf aller Eier der Firma Bayern-Ei in Frankreich am 17.07.2014 reagiert?
  9. Wurde Dr. Marcel Huber im Juli/August/September 2014 ausreichend über den Salmonellenfund bei Bayern-Ei und dessen Tragweite informiert?
  10. Gab es zwischen Dr. Marcel Huber und seiner Nachfolgerin Ulrike Scharf direkt oder indirekt über MitarbeiterInnen zwischen August und Dezember 2014 schriftliche oder mündliche Kommunikation zu Bayern-Ei und/oder den Salmonellen-Fällen? a) Wenn ja, wann? b) Wenn ja, welchen Inhalts war die Kommunikation? c) Wurde Ulrike Scharf über die Vermerke von August/September 2014 an ihren Vorgänger, Dr. Marcel Huber, informiert?
  11. Vertritt Umweltministerin Ulrike Scharf weiterhin ihre im Umweltausschuss am 11. Juni 2015 geäußerte Meinung, beim Salmonellenausbruch des Jahres 2014 seien die zuständigen Behörden ihrer Verantwortung völlig gerecht geworden?
  12. Welche Chargen der belasteten Eier wurden zurückgerufen? a) Warum wurden nicht alle Chargen zwischen Probennahme und positivem Befund zurückgerufen?
  13. Welche Zwischenhändler und Endabnehmer gab es jeweils bei den Rücknahmeaktionen? a) Wer hat diese ermittelt bzw. wer hat diese informiert?

Mit freundlichen Grüßen

Ludwig Hartmann, MdL                              Rosi Steinberger, MdL
Fraktionsvorsitzender                                 Verbraucherschutzpolit. Sprecherin