1. Februar 2013

Biodiversitätsstrategie umsetzen II – Machbarkeitsstudie Nationalpark Steigerwald

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, für den von Umweltverbänden und örtlichen Kommunalpolitikern geforderten Nationalpark Steigerwald eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen. Die Studie soll auf Grundlage des von den Umweltverbänden vorgelegten Entwurfs für eine Nationalparkverordnung und unter Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung neben einer naturschutzfachlichen Eignung vor allem die Vor- und Nachteile für die regionale Wirtschaft und den Tourismus bewerten.

Begründung:
Die Finanzierung einer solchen Studie durch den Freistaat Bayern war bereits im September 2007 vom damaligen Umweltminister Dr. Werner Schnappauf in Aussicht gestellt worden. Die öffentlich geführte Debatte ist seitdem nicht abgebrochen. Mangels fehlender fachlicher Bewertung wird aber die Diskussion auf Grundlage nicht haltbarer Vorurteile geführt. So befürchten Privatwaldbesitzer völlig zu Unrecht, dass sie von einer Nationalparkausweisung betroffen wären. Die Fronten scheinen zunehmend verhärtet. Ein Abebben der Debatte ist nicht in Sicht.
Eine Machbarkeitsstudie leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion über die Vor- und Nachteile des geplanten Nationalparks Steigerwald.
Aus naturschutzfachlicher Sicht besteht kein Zweifel an der Nationalparkwürdigkeit des Steigerwalds. Die Wälder um Ebrach gehören zu den bedeutendsten Buchenwaldgebieten der Bundesrepublik. Ein Viertel des natürlichen Rotbuchenareals weltweit entfällt auf Deutschland. Damit hat Bayern eine weltweit herausragende Verantwortung zur Sicherung von Buchenwäldern.