19. Juni 2009

Biberfonds

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vom 12.Mai 2009, mit den Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 19.06.2009

Mit freiwilligen staatlichen Ausgleichsleistungen für Biberschäden von insgesamt bis zu 250.000 Euro im Jahr will der Freistaat die Akzeptanz des Bibers in der Gesellschaft weiter erhöhen. Die Ausgleichsregelung erfasst Schäden in Land-, Forst- und Teichwirtschaft, insbesondere Fraß- und Vernässungsschäden an Feldfrüchten, Maschinenschäden in der Landwirtschaft, Schäden an Teichdämmen und in der Fischzucht sowie forstwirtschaftliche Schäden. Kein Ausgleich soll erfolgen z.B. bei Bagatellfällen oder wenn eine Versicherung für den Schaden aufkommt.

1. Wie viele Mittel des „Biberfonds“ wurden 2008 an welche Landkreise bzw. Regierungsbezirke ausbezahlt?
Zu 1.:
Niederbayern:
Freyung-Grafenau 691,50 €
Straubing-Bogen 2.035,00 €
Rottal-Inn 2.842,12 €
Passau 13.619,28 €
Deggendorf 7.023,70 €
Dingolfing-Landau 9.805,98 €
Regen 22.925,52 €
Landshut 3.091,42 €
Kelheim 10.300,93 €
Insgesamt: 72.335,45 €
Oberpfalz:
Regensburg 3.902,50 €
Amberg-Sulzbach 2.587,10 €
Cham 11.710,86 €
Neumarkt 3.748,70 €
Neustadt a. d. WN 14.425,20 €
Schwandorf 11.864,82 €
Tirschenreuth 2.079,71 €
Insgesamt: 50.318,89 €
Mittelfranken:
Ansbach 17.200,00 €
Weißenburg-Gunzenhausen 6.973,03 €
Neustadt a. d. Aisch 352,50 €
Roth 376,21 €
Insgesamt: 24.901,74 €
Oberbayern:
Bad Tölz-Wolfratshausen 237,84 €
Dachau 795,50 €
Eichstätt 329,94 €
Erding 7.293,20 €
Freising 12.324,33 €
Fürstenfeldbruck 455,00 €
Garmisch-Partenkirchen 300,00 €
Neuburg-Schrobenhausen 7.718,18 €
Pfaffenhofen a. d. Ilm 1.312,76 €
Rosenheim 6.796,80 €
Weilheim-Schongau 4.222,80 €
Insgesamt: 41.786,35 €
Schwaben:
Augsburg 3.314,94 €
Aichach 1.015,98 €
Dillingen 8.252,53 €
Donau-Ries 933,93 €
Günzburg 5.249,10 €
Neu-Ulm 4.609,64 €
Ostallgäu 300,00 €
Unterallgäu 2.761,44 €
Insgesamt: 26.437,56 € 

2. Was waren die fünf höchsten ausbezahlten Summen und aufgrund welcher Schäden wurden sie ausbezahlt?
Zu 2.:
Bei den fünf höchsten ausbezahlten Summen handelte es sich um drei landwirtschaftliche Maschinenschäden (8.300,–  €, 6.038,– € und 4.609,– €) und um zwei forstwirtschaftliche Schäden (6.000,- € und 4.500,– €). 

3. Wie teilen sich die ausbezahlten Summen hinsichtlich der Größenordnung prozentual auf (unter 100 €, 100-1000 €; 1000-2500 €; 2500- 5000 €; über 5000 €)?
Zu 3.:
a) unter 100 €: 2,3 %
b) 100 bis 1.000 €: 28,3 %
c) 1.000 bis 2.500 €: 15,3 %
d) 2.500 bis 5.000 €: 33,4 %
e) über 5.000 €: 20,7 %

4. Wie steht die Staatsregierung zur Forderung den Selbstbehalt bei der Schadenserstattung zur besseren Förderung der Akzeptanz aufzugeben ?
Zu 4.:
Nach der neuen staatlichen Ausgleichsregelung werden Biberschäden ab einer Untergrenze von 50 € erstattet. Dabei handelt es sich nicht um einen Selbstbehalt, der bei sämtlichen Schadensbeträgen (auch über 50 €) abzuziehen wäre, sondern um eine sog. Bagatellgrenze. Entsprechend den mit den Verbänden festgelegten Eckpunkten ist es zumutbar, dass die Betroffenen einen Schaden von bis zu 50 € selbst tragen und die staatlichen Gelder für die Regulierung größerer Schäden zur Verfügung stehen. Im Sinne der Akzeptanzförderung wird die Bagatellgrenze jedoch großzügig angewandt, da ein Geschädigter mehrere – innerhalb eines Jahres anfallende – Bagatellfälle addieren kann, um die Grenze von 50 € zu überschreiten. 

5. Wie teilen sich die ausbezahlten Gelder in die Bereiche Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Teichwirtschaft und sonstige auf?
Zu 5.:
Landwirtschaft: 55,6 %
Forstwirtschaft: 22,4 %
Teichwirtschaft: 18,4 %
Sonstige: 3,6
%

6. Wie viele Bibermanager und wie viele ehrenamtliche Biberberater gibt es derzeit in Bayern?
Zu 6.:
In Bayern gibt es derzeit zwei hauptamtliche Bibermanager und ca. 200 ehrenamtliche Biberberater.

7. a) Wie viel Prozent der Gewässerrandstreifen an Gewässern 1. und 2. Ordnung sind in Bayern im Eigentum der Wasserwirtschaftsverwaltung?
Zu 7. a):
An den Gewässern erster Ordnung mit rund 5.000 km Gesamtlänge sind bei einer durchschnittlichen Uferrandbreite von 6 m auf beiden Uferseiten 59 % der Gewässerrandstreifen im Eigentum der staatlichen Wasserwirtschaft. An den Gewässern zweiter Ordnung mit ebenfalls rund 5.000 km Gesamtlänge sind es 41 %. 

b) Wie viel Prozent dieser im Eigentum der Wasserwirtschaftsverwaltung stehenden Gewässerrandstreifen werden landwirtschaftlich genutzt?
Zu 7. b):
Eine landwirtschaftliche Nutzung von Gewässer-/Uferrandstreifen ist nach den in der Wasserwirtschaft gültigen Muster-Pflegeverträgen nicht zulässig. Allenfalls können von Landwirten Gewässerrandstreifen durch extensive Mäharbeiten in enger Abstimmung mit den Vorgaben der Wasserwirtschaft gepflegt werden.

c) In wie viel Prozent der Gewässerrandstreifen im Eigentum der Wasserwirtschaftsverwaltung wird auf eine landwirtschaftlich Nutzung zu Gunsten des Biberschutzes verzichtet?
Zu 7. c): 
Alle Uferrandstreifen und sonstigen Grundstücke an Gewässern im Eigentum der Wasserwirtschaft, auf denen keine Hochwasserschutzeinrichtungen (z. B. Deiche) stehen, können vom Biber besiedelt werden. Soweit die Uferrandstreifen im Eigentum der Wasserwirtschaft sind, werden sie grundsätzlich nur nach ökologischen Gesichtspunkten und wasserwirtschaftlichen Erfordernissen gepflegt oder der Sukzession überlassen. Durch Rückbau von Uferverbauungen und extensive Pflege von Ufergrundstücken werden darüber hinaus verbesserte Lebensbedingungen für den Biber auf den staatlichen Grundstücken geschaffen. Einer landwirtschaftlichen Nutzung von Uferrandstreifen wird grundsätzlich nicht zugestimmt. Eine prozentuale Angabe ist insoweit nicht möglich.

8. Wie viele Mittel wurden in den letzten vier Jahren zum Ankauf von Gewässerrandstreifen an Gewässern 1. und 2. Ordnung jeweils durch den Freistaat aufgewandt (aufgeteilt nach Regierungsbezirken)?
Zu 8.:
An Gewässern erster und zweiter Ordnung wurden in den letzten vier Jahren keine Gewässerrandstreifen angekauft. Grundstücksnahe und an Gewässer angrenzende Grundstücke wurden zur unmittelbaren Umsetzung von naturnahen Ausbauvorhaben im Rahmen von Gewässerentwicklungsplänen und zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme zur EU-Wasserrahmenrichtlinie erworben. Darüber hinaus wurde Grunderwerb an staatlichen Gewässern für die Aufstandsflächen von Bauwerken zum Hochwasserschutz bebauter Gebiete betrieben.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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