31. Juli 2013

Beschäftigung von Psychiatrie-Patient*innen in Bayern III

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 25.06.2013, mit den Antworten des Bayerischen Staatssekretärs für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Markus Sackmann, vom 31.07.2013 (kursiv dargestellt)

Aus der Beantwortung meiner bisherigen Schriftlichen Anfragen zur Beschäftigung von Psychiatrie-Patient*innen geht hervor, dass alle 14 Maßregelvollzugseinrichtungen in Bayern über Beschäftigungs- und Arbeitstherapieangebote verfügen. Nach Angaben des Bezirkskrankenhauses Straubing besteht dort die Arbeitstherapie Modellbau seit dem Jahr 2000. Bis Ende des Jahres 2012 wurden 54 dort gefertigte Modellautos an Sapor Modelltechnik ausgeliefert. Die im Rahmen des Maßregelvollzugs zur Arbeitstherapie eingesetzten Personen erhielten ein durchschnittliches Therapiegeld von 1,35 Euro pro Stunde für Handwerkliche Fertigung/Tätigkeiten. Dennoch sei in den Bereichen Arbeits- und Beschäftigungstherapie im Maßregelvollzug eine Kostendeckung in der Regel nicht erreichbar. Die in der Antwort der Staatsregierung aufgelisteten Geschäftsergebnisse der Arbeitstherapie Modellbau im Bezirkskrankenhaus Straubing für die Jahre 2000 bis 2012 weisen ein Gesamtdefizit von 54.207 Euro auf.

Von den 54 an Sapor Modelltechnik ausgelieferten Modellautos fielen zumindest die bis Ende 2003 ausgelieferten Stückzahlen in die Phase, in der die jetzige Staatsministerin Christine Haderthauer Teilhaberin von Sapor Modelltechnik war (vgl. Antworten der Staatsregierung auf meine Anfrage vom 22.05.2013, Frage 1-3b mit den Antworten auf Frage 4). Laut Zeitungsberichten (Augsburger Allgemeine vom 24.05.2013) war Frau Haderthauer bis 31. Dezember 2003 in verantwortlicher Position als damalige Gesellschafterin der Sapor GbR aktiv tätig. Zum 01. Januar 2004 folgte ihr Ehemann Dr. Hubert Haderthauer in gleicher Funktion nach, ehe er zum 31.10.2008 ausschied.

Laut Presseberichten ( z.B. hier ) war der Ehemann der jetzigen Staatsministerin Christine Haderthauer, Dr. Hubert Haderthauer, bis 2008 Anteilseigner von Sapor Modelltechnik und zudem als Leiter der Landgerichtsärztlichen Dienststelle am Ingolstädter Landgericht beschäftigt. Der Bericht legt nahe, dass Herr Dr. Haderthauer nicht nur Anteilseigner der Firma war, sondern diese auch führte.

Im Straubinger Bezirkskrankenhaus wurde, laut oben genanntem Pressebericht, einem nicht therapierbaren Mörder  die Leitung der Werkstatt übertragen, in der von eben diesem Patienten die Modelle entwickelt und unter seiner Regie von bis zu zehn Häftlingen produziert wurden. Er wird als enorm talentiert und intelligent beschrieben. Zuvor habe er bereits im Bezirksklinikum Ansbach Automodelle im Rahmen einer Arbeitstherapie gefertigt (Bericht der Augsburger Allgemeinen vom 24.05.2013). Laut Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage vom 15.05.2013 sei das Therapieangebot „oftmals durch kurze Beschäftigungseinsätze, mehrere und längere Pausen sowie ein niedriges Arbeitstempo ohne Zeitdruck gekennzeichnet. Dies spiegelt sich auch in der Höhe der Therapieentlohnung (Therapiegeld) wider“.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Hartmann beantworte ich wie folgt:

1. a) Wie viele Therapiestunden wurden von der Arbeitstherapie Modellbau im Bezirkskrankenhaus Straubing in den Jahren 2000 bis 2012 jeweils für die Fertigung der Modellautors erbracht?
zu 1. a): Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing wurden seit dem Jahr 2000 in der Arbeitstherapie Modellbau 54 Modellautos gefertigt. Für jedes Fahrzeug sei ein Aufwand von ca. 700 Stunden in Anschlag zu bringen.

1. b) Wie viele Patient*innen beschäftigte die Arbeitstherapie Modellbau im Bezirkskrankenhaus Straubing in den Jahren 2000 bis 2012 jeweils?
zu 1. b): Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing wurden in den Jahren 2000 bis 2005 in der Arbeitstherapie Modellbau ca. elf Patienten beschäftigt. Nach dem Umzug der Therapieeinheit in einen größeren Raum konnten ab 2005 ca. 14 Patienten beschäftigt werden. Aktuell würden zwei Patienten im Modellbereich arbeiten.

1. c) Gab es außer der Firma Sapor Modelltechnik noch weitere Abnehmer*innen für die produzierten Modellautos?
zu 1. c): Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing: Nein.

2. a) Wie viele Modellautos wurden von der Arbeitstherapie Modellbau im Bezirkskrankenhaus Straubing in den Jahren 2000 bis 2012 jeweils insgesamt produziert?
zu 2. a): Vgl. Antwort zu Frage 1 a).

2. b) Wie viele von diesen wurden in den Jahren 2000 bis 2012 jeweils verkauft?
zu 2. b): Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing wurden in den Jahren 2000 bis 2012 die in diesem Zeitraum gefertigten 54 Modellautos ausgeliefert.

2. c) Zu welchem Stückpreis wurden diese vom Bezirkskrankenhauses Straubing an Sapor Modelltechnik und die etwaigen anderen Abnehmer verkauft?
2. c): Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing betrugen in den Jahren 2000 bis 2012 die Preise der Modellautos zwischen 1.718 Euro und 4.100 Euro.

3. a) Welche zusätzlichen Kosten für das Bezirkskrankenhaus Straubing sind bei der Fertigung der Modellautos zu berücksichtigen?
b) Wie hoch waren diese jeweiligen Kosten der Arbeitstherapie Modellbau im Bezirkskrankenhaus Straubing in den Jahren 2000 bis 2012 jeweils?
3. a) und b): Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing handelte es sich bei den Preisen für die Automodelle jeweils um Pauschalpreise. Bis 2009 seien nominell lediglich die Arbeitsbelohnungen der Patienten und ein Verwaltungsgemeinkostenzuschlag berücksichtigt worden, da die Sachkosten und die Kosten für die benötigten Werkzeuge und Maschinen und deren Instandhaltung von Beginn an von der Firma SAPOR getragen worden seien. Allerdings seien auf Betreiben der Arbeitstherapieleitung und des Krankenhausdirektors die Preise im Jahr 2004 von ursprünglich (modellabhängig) 1.718 Euro bis 2.105 Euro auf zunächst 2.400 Euro bis 3.500 Euro und 2007 auf 2.400 Euro bis 3.700 Euro durch schriftliche Vereinbarung erhöht worden. Nach der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes des Bezirks Niederbayern vom 10.09.2009 mit Vorschlägen zur Kalkulation seien neben den Arbeitsbelohnungen auch eine anhand des örtlichen Mietspiegels für Gewerberäume gerechnete fiktive Jahresmiete für den Produktionsraum, eine Nebenkostenpauschale (für Müllabfuhr, anteilige Grundsteuer, etc.), eine auf die Fläche umgelegte Verbrauchskostenpauschale (für Strom, Heizung, Wasser/Abwasser) in die Vergütung für die fertiggestellten Modelle mit einbezogen worden. Dies führte zu einer nochmaligen Preisanpassung. Laut dem zwischen dem BKH Straubing und der Firma SAPOR am 26.11.2009 unterzeichneten Kooperationsvertrag betrage der Preis ab 01.12.2009 für ein Modellauto 4.100 Euro.

3. c) Flossen diese Kosten in die in der Einleitung dieser Schriftlichen Frage benannten Geschäftsergebnisse mit ein?
zu 3. c): Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing: Ja.

4. a) Hätte Herr Dr. Haderthauer als hochrangiger Beamter seine Beteiligung an Sapor Modelltechnik bei seinem Dienstherrn anzeigen müssen?
zu 4. a): Nach Auskunft des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit wird derzeit von der Landesanwaltschaft Bayern geprüft, ob eine anzeige- und genehmigungspflichtige Nebentätigkeit vorlag.

4. b) Falls nein, warum nicht?
zu 4. b): Vgl. Antwort zu Frage 4 a).

4. c) Welche Funktion hatte Herr Dr. Haderthauer im Unternehmen Sapor Modelltechnik, bzw. seiner Vorgängerunternehmen inne? (bitte auch die jeweilige Dauer angeben)
zu 4. c): Nach Kenntnis des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit hat Herr Dr. Haderthauer hierzu über seinen Rechtsanwalt mitgeteilt, dass er ab 01.01.2004 Mitgesellschafter der Firma SAPOR war. Mit Wirkung zum 31.10.2008 wurde das Gewerbe gemäß der Gewerbeauskunft der Stadt Ingolstadt vom 12.06.2013 von Herrn Dr. Haderthauer abgemeldet.

5. a) Wie bewertet die Staatsregierung die beruflichen Zugangsmöglichkeiten von Herrn Dr. Haderthauer zu den Bezirkskrankenhäusern auf der einen und der auf Profit ausgelegten Beteiligung an Sapor Modelltechnik auf der anderen Seite?
b) Besteht für die Staatsregierung die Möglichkeit, dass Herr Dr. Haderthauer seine berufliche Stellung genutzt hat, um größtmöglichen Profit für Sapor Modelltechnik zu erzielen?
zu 5. a) und b): Mit diesem Themenkomplex befasst sich derzeit die Landesanwaltschaft Bayern (vgl. Antwort zu Frage 4 a)). Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

5. c) Welche gesetzlichen Regelungen bestehen um einen solchen Verdacht von vornherein auszuräumen?
zu 5. c): Regelungen zur Nebentätigkeit einer verbeamteten Person sind im Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz), im Bayerischen Beamtengesetz (BayBG) und in der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten  (Bayerische Nebentätigkeitsverordnung – BayNV) getroffen.

6. a) Hat die Firma Sapor Modelltechnik in den Jahren 2000 bis 2012 auch Erzeugnisse aus anderen Maßregelvollzugseinrichtungen in Bayern bezogen?
zu 6. a): Nach Angaben aller Bezirkskrankenhäuser – mit Ausnahme der Bezirkskrankenhäuser Ansbach und Straubing – stand und steht keines der Bezirkskrankenhäuser im geschäftlichen Kontakt mit der Firma SAPOR.

6. b) Falls ja, von welchen Einrichtungen?
c) Falls ja, um welche Erzeugnisse handelte es sich hierbei?
zu 6. b) und c): Entfällt (vgl. Antwort zu Frage 6a)).

7. a) Falls ja, in welchem Jahr wurden diese ausgeliefert?
zu 7. a): Entfällt (vgl. Antwort zu Frage 6a))

7. b) Wie passt die in der Einleitung beschriebene professionell wirkende Struktur bezüglich der Leitung der Werkstätten im Straubinger Bezirkskrankenhaus mit der ebenfalls zitierten Erklärung der Staatsregierung zum langsameren Arbeitstempo in Arbeitstherapieangeboten zusammen?
zu 7. b): Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing richten sich die Arbeitsanforderungen in sämtlichen Werkstätten in der Arbeitstherapie nach den kognitiven, körperlichen und motorischen Fähigkeiten der Patienten und dienen der medizinisch-psychologischen Rehabilitation der Patienten. Die Arbeitsbelastung in den Therapieeinheiten sei mit realen Arbeitsanforderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht zu vergleichen. Bei der Patientenbelohnung würden die Grunderkrankung, die Arbeitstätigkeiten und verschiedene Persönlichkeits- und Leistungsfaktoren sowie die reale Anwesenheit der Patienten in der Arbeitstherapie therapeutisch berücksichtigt werden. Die organisatorische und therapeutische Leitung der arbeitstherapeutischen Einrichtung obliege ausschließlich Mitarbeitern des Bezirkskrankenhauses Straubing.
Weshalb sich ein Widerspruch – wie es die Frage unterstellt – aus der vom Fragesteller getroffenen Aussage einer „professionell wirkenden Struktur bezüglich der Leitung der Werkstätten im Straubinger Bezirkskrankenhaus mit der ebenfalls zitierten Erklärung der Staatsregierung zum langsameren Arbeitstempo in Arbeitstherapieangeboten“ ergeben soll, ist nicht ersichtlich. Die Leitung der Arbeitstherapien unterliegt stets ausgebildeten Fachkräften, während sich das Arbeitstempo selbstverständlich auf die dort beschäftigten Patienten beziehen.

7. c) Gehörte die Firma Sapor Modelltechnik bereits zu den Abnehmern der vom genannten Gefangenen im Bezirkskrankenhaus Ansbach produzierten Modellautos?
zu 7. c): Aufgrund der zeitlich begrenzten Archivierungspflicht für Geschäftsunterlagen nach HGB (10 Jahre) sind nach Auskunft des Bezirkskliniken Mittelfranken Kommunalunternehmens Belege aus dieser Zeit nicht vorhanden. In den EDV-Systemen des Bezirksklinikums Ansbach liegen nach Auskunft des Bezirkskliniken Mittelfranken Kommunalunternehmens Informationen zurück bis zum Jahr 2000 vor. Hiernach sei eine Verbindung zur Firma SAPOR durch Einzahlungen nachzuweisen. Die letzte Zahlung der Firma SAPOR sei am 05.01.2001 eingegangen.

8. a) Falls ja, in welchen Jahren wurden diese ausgeliefert?
zu 8. a): Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Ansbach – Klinik für Forensische Psychiatrie kann die Frage nicht beantwortet werden, weil diese Daten aus den noch vorhandenen Unterlagen nicht ersichtlich sind (vgl. auch Antwort zu Frage 7 c)).

8. b) War der Gefangene, der die Werkstätten im Straubinger Bezirkskrankenhaus leitete, den ihm unterstellten Häftlingen weisungsbefugt?
zu 8. b): Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing war und ist die im Bezirkskrankenhaus Straubing untergebrachte betroffene Person gegenüber untergebrachten Patienten nicht weisungsbefugt. Die organisatorische und therapeutische Leitung der arbeitstherapeutischen Einrichtung sowie eine Weisungsbefugnis gegenüber Mitpatienten obliege ausschließlich Mitarbeitern des Bezirkskrankenhauses Straubing.

8. c) Wer gründete die Arbeitstherapie Modellbau im Bezirksklinikum Ansbach?
zu 8. c): Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Ansbach – Klinik für Forensische Psychiatrie hat Herr Dr. Haderthauer die „Arbeitstherapie Modellbau“ dort eingeführt.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.