26. März 2014

Bergrecht ändern – Fracking verbieten

Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag zur Plenarsitzung am 26.03.2014

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Bundesrat die Gesetzesinitiative Schleswig-Holsteins zur Änderung des Bergrechts zu unterstützen und damit möglichst schnell Fracking mit wassergefährdenden Substanzen zu verbieten.

Begründung:
Mit dem am 16. April 2013 in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein (Drs. 285/13) soll das Bundesberggesetz um einen § 55a ergänzt werden:

§ 55a Verbot des Einsatzes gefährlicher Stoffe bei hydraulischer Stimulation
Ein Aufbrechen von Gesteinen mit hydraulischem Druck ist verboten, wenn die beim Aufbrechen eingesetzte Flüssigkeit wassergefährdende, human- oder ökotoxische Stoffe enthält.

Damit kann rechtssicher Fracking mit gefährlichen Substanzen ausgeschlossen werden. Das mit der Ergänzung von § 55a vorgesehene Verbot bezieht sich sowohl auf Bohrungen, mit denen unmittelbar Fracking eingesetzt werden soll, als auch spätere Fracking-Maßnahmen, für die bereits vorhandene Bohrungen genutzt werden sollen. Dies trägt den Fallkonstellationen der Praxis Rechnung.

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Unser Dringlichkeitsantrag wurde in der Plenarsitzung am 26.03.2014 in namentlicher Abstimmung mit 63 zu 77 Stimmen abgelehnt. Sobald das Plenarprotokoll veröffentlicht wird, werde ich das namentliche Abstimmungsergebnis ebenfalls unter diesem Beitrag ablegen.