2. Mai 2016

Bebauungspläne mit Gewerbeanteilen in Bayern

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 23.03.2016 mit den Antworten des Staatssekretärs des Innern, für Bau und Verkehr, Gerhard Eck, vom 02.05.2016 (kursiv gestellt)

Über den Bayernatlas des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat können die Umgriffe rechtskräftiger, in Aufstellung befindlicher und untergegangener Bebauungspläne in Bayern angezeigt werden. Zudem können dort die entsprechenden Plan- und Textteile abgerufen werden. Leider liegen die Daten nicht flächendeckend vor. Um eine zielorientierte und an die jeweiligen Regionalstrukturen angepasste Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms bewerkstelligen zu können, ist eine detaillierte Kenntnis kommunaler Bauplanung von hoher Relevanz. Als Aufsichtsbehörde der untergeordneten Bau- und Planungsbehörden ist zudem das Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr involviert.


Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt:

Zu dem in der Vorbemerkung der Schriftlichen Anfrage angesprochenen Verhältnis von Bauleitplanung (Bebauungspläne) zu Landesentwicklungsplanung ist mitzuteilen, dass das Landesentwicklungsprogramm Leitlinien zur räumlichen Entwicklung und Ordnung in Bayern festlegt. Die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms werden in den insgesamt 18 Regionalplänen, entsprechend der jeweiligen regionalen Gegebenheiten und Erfordernisse, konkretisiert. Für die Regionalpläne sind, sowohl was Aufstellung als auch Fortschreibung betrifft, die Regionalen Planungsverbände zuständig. In den Regionalen Planungsverbänden sind die Kommunen sowie die Landkreise der jeweiligen Region vertreten. Insofern ist dort sichergestellt, dass entsprechende regionale und kommunale Kenntnisse für Aufstellung und Fortschreibung der Regionalpläne vorliegen.

1. a) Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele rechtskräftige Bebauungspläne mit einem Anteil an Gewerbenutzung es in Bayern zur Zeit gibt? b) Wie viele in Aufstellung befindliche Bebauungspläne mit einem Anteil an Gewerbenutzung gibt es zur Zeit in Bayern? c) Wie verteilen sich die Daten auf die bayerischen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte?
2. a) Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch die daraus resultierenden Bruttogeschossflächen für Gewerbe in Bayern sind? b) Wie verteilen sich die Daten auf die bayerischen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte?
3. a) Ist der Staatsregierung bekannt, welcher Anteil dieser Bruttogeschossflächen bereits gebaut ist? b) Welcher Anteil dieser Bruttogeschossflächen wird bereits gewerblich genutzt? c) Wie verteilen sich die Daten auf die bayerischen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte?
4. a) Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch die aus den Bebauungsplänen hervorgehende Grundstücksfläche für gewerbliche Nutzungen ist? b) Wie verteilen sich die Daten auf die bayerischen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte?
5. a) Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch die aus den Bebauungsplänen hervorgehende Grundfläche der baulichen Anlagen für gewerbliche Nutzungen ist? b) Wie verteilen sich die Daten auf die bayerischen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte?
6. a) Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch die durchschnittliche Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) der durch Bebauungspläne festgesetzten gewerblichen Nutzung ist? b) Wie verteilen sich die Daten auf die bayerischen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte?
7. Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich die in den vorangegangenen Fragen erfragten Daten in den letzten 15 Jahren jeweils jährlich entwickelt haben?

Die in der Schriftlichen Anfrage gestellten Fragen können leider nicht beantwortet werden, da dem Bayerischen Landesamt für Statistik hierzu bayernweit und flächendeckend keine Daten vorliegen. In das über die Anwendung www.bauleitplanung.bayern.de erreichbare IZB-Projekt „Bauleitpläne im Internet“ des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung können die Kommunen auf freiwilliger Basis Bebauungspläne einspeisen. An dieser seit 2006 in Aufbau befindlichen Datenbank beteiligen sich derzeit knapp 70% der bayerischen Kommunen. Die Daten liegen somit nicht flächendeckend vor.

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.