20. Juni 2013

Ausbau der Windenergie in Bayern (1): Bayerische Windstrategie und aktueller Stand

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 17.05.2013, mit den Antworten der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Katja Hessel, vom 20.06.2013 (kursiv dargestellt)

In einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 16.08.2012 hat Staatsminister Dr. Marcel Huber eine „Bayerische Windstrategie“ angekündigt, weshalb ich die Staatsregierung hiermit frage:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit wie folgt:

1. Welche Konzepte, Maßnahmen oder andere Aktivitäten sind in dieser Windstrategie aufgeführt?
2. a) Welche Konzepte, Maßnahmen oder andere Aktivitäten, die dieser Windstrategie untergeordnet sind, wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in konkreter Planung (Projekte bitte einzeln auflisten)?
zu 1. und 2.a): Im Bayerischen Energiekonzept „Energie innovativ“ wurde festgeschrieben, dass die heimische Windenergie bis zum Jahr 2021 sechs bis zehn Prozent des Stromverbrauchs in Bayern decken soll. Windkraft soll demnach um das ca. sechs- bis zehnfache ausgebaut werden, was etwa 1.000 bis 1.500 neuen Windkraftanlagen entspricht (siehe hierzu Bayerisches Energiekonzept „Energie innovativ“ S. 11 – 15).
Um den Ausbau der Windkraftnutzung in Bayern voranzutreiben, wurden von der Bayerischen Staatsregierung einige strategische Maßnahmen ergriffen (siehe hierzu auch Fortschrittsbericht 2012 zum Umbau der Energieversorgung Bayerns S. 36 – 41):
•  Windenergie-Erlass  – mit ihm steht ein umfassendes Kompendium zur Verfügung, um die erforderlichen Genehmigungsverfahren zügig und einheitlich durchführen zu lassen. Der Windenergie-Erlass enthält fundierte und umfassende Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen. Besonders hervorzuheben sind die Einführung einer „Eigentümer-Genehmigung“, die Möglichkeit der Öffnung von Landschaftsschutzgebieten und Naturpark-Schutzzonen für die Windkraft sowie die Vereinfachung der artenschutzrechtlichen Prüfung.
• Die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) entwickelte Gebietskulisse Windkraft, welche bayernweit Flächen aufzeigt, die voraussichtlich für die Windenergie-Nutzung grundsätzlich geeignet sein können. Als wichtige Planungshilfe insbesondere für Kommunen, Regionale Planungsverbände und fachlich berührte Stellen an den Regierungen dient sie dazu, den Bau von Windkraftanlagen auf Standorte zu richten, die für Mensch, Natur, Orts- und Landschaftsbild geeignet sind und gleichzeitig einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen. Die Gebietskulisse Windkraft wird kontinuierlich weiterentwickelt (z.B. Aktualisierung der Windverhältnisse, Stromnetze etc.).
• Der derzeitige Bayerische Windatlas aus dem Jahr 2010 zeigt die Potenziale zur Nutzung der Windenergie in Bayern auf und gibt Planern, Regionen, Gemeinden sowie denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an einer Windkraftanlage beteiligen möchten, hilfreiche Informationen. Er dient der Erarbeitung regionalplanerischer Windkraftkonzepte, ersetzt jedoch nicht eine umfassende Standortanalyse und ein detailliertes Windgutachten. Da inzwischen verbesserte Berechnungsmethoden und Datengrundlagen vorliegen, wird der Bayerische Windatlas neu aufgelegt. Mit der Fertigstellung des neuen Bayerischen Windatlas wird im Herbst 2013 gerechnet.
• In regelmäßigen Abständen nehmen rund 40 Vertreter einschlägiger Institutionen und Unternehmen am Arbeitsforum Windkraft teilinitiiert von der Bayerischen Energieagentur ENERGIE INNOVATIV. Das Arbeitsforum dient als Informations- und Diskussionsplattform und hat sich bislang u. a. mit den Themen Planungshilfen, Bürgerbeteiligung, Netze, Raumordnung und Landschaftsschutz befasst. Als wichtige Aufgaben sehen die Akteure des Arbeitsforums vor allem den Ausbau der Netze und die Entwicklung von Stromspeichern.
• Windstützpunkte als Impulsgeber: Windstützpunkte können eine zentrale Rolle beim nachhaltigen Ausbau der Windkraft spielen, indem sie Kommunen, Energieversorger, Windindustrie und Forschung vernetzen und deren Zusammenarbeit fördern. Dadurch können die Potenziale der Region besser genutzt, Kompetenzen gebündelt und die Zusammenarbeit gefördert werden. Windstützpunkte wurden bereits eingerichtet in: Neumarkt, Wunsiedel, Wildpoldsried, Schweinfurt und Dillingen.
• Modellprojekte „Standortfindung für Windkraftanlagen im Naturpark Altmühltal“ und Zonierungskonzept Naturpark Frankenhöhe (Details siehe Beantwortung zur Anfrage Windenergie und Naturschutz).
• Bayernweites Bewertungsschema für Landschaftsbildwertstufen des Windenergie-Erlasses.
• Naturschutzfachliches Monitoring an Windenergieanlagen (Laufzeit Sommer 2012 bis Herbst 2013).
• Unterstützung des europäischen Interreg-Projektes „Windenergieausbau im Grenzgebiet Bayern-Tschechien“ (Laufzeit: Anfang 2012 bis Ende 2013): Das Projekt soll dazu beitragen, die Zusammenarbeit und Genehmigungspraxis zwischen Bayern und Tschechien zu verbessern und somit die Planung und den Bau von Windkraftanlagen im Grenzgebiet zu erleichtern.

2. b) In welcher Höhe wurden oder werden für diese Projekte Mittel aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt?
c) Auf welche Titelgruppen des aktuellen oder letzten Haushaltsplans wurde oder wird dabei zurückgegriffen (bitte nach den einzelnen Projekten getrennt auflisten)?
(Anmerkung: Die Tabelle entnehmen Sie bitte aus gestalterischen Gründen der hier hinterlegten Antwort der Staatsregierung im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags)

3. Wo ist diese Strategie niedergelegt und wie kann sie den Mitgliedern des Bayerischen Landtags zur Verfügung gestellt werden?
zu 3.: Siehe hierzu das Bayerische Energiekonzept „Energie innovativ“ sowie den Fortschrittsbericht 2012 zum Umbau der Energieversorgung Bayerns. Beide Publikationen sind online abrufbar unter: www.energie-innovativ.de.

4. Welche Ministerien oder andere staatlichen Behörden oder sonstige Institutionen wurden in die Erarbeitung der Windstrategie zu je welchem Teilgebiet eingebunden?
zu 4.: Eingebunden sind entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten hinsichtlich der unterschiedlichen Belange der Windkraftnutzung: StMI, StWFK, StMF, StMWIVT, StMUG und StMELF.

5. a) Wie viele Windkraftanlagen sind derzeit mit welcher Leistung in Bayern in Betrieb (bitte einzeln nach den 18 bayerischen Planungsregionen auflisten)?
b) Für wie viele Anlagen liegt ein Genehmigungsersuchen vor (bitte einzeln nach den 18 Planungsregionen auflisten)?
c) Wie viele Genehmigungen für Windkraftanlagen wurden in den letzten 5 Jahren aus welchen Gründen nicht erteilt (bitte einzeln auflisten)?
zu 5. a) – c): Antwort zu a) bis c) siehe Tabellen „Bestandsanlagen“ in den Anlagen 1-7.
(Anmerkung: Die Tabellen entnehmen Sie bitte aus gestalterischen Gründen der hier hinterlegten Antwort der Staatsregierung im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags)

6. Von welcher durchschnittlichen Anlagenleistung und Volllaststundenzahl geht die Staatsregierung in ihrem Energiekonzept „Energie innovativ“ aus, wenn Sie bis 2021 mit zusätzlichen 1.000 bis 1.500 Windkraftanlagen jährlich über 17 Mrd. kWh Strom aus Windkraft erzeugen lassen will?
zu 6.: Nach dem Bayerischen Energiekonzept „Energie innovativ“ soll die heimische Windenergie bis zum Jahr 2021 6 bis 10% des Stromverbrauchs in Bayern decken. Das entspricht einer Erzeugung von insgesamt 5,1 bis 8,5 TWh/a. Unter Berücksichtigung des Anlagenbestandes zum Zeitpunkt der Erstellung des Bayerischen Energiekonzeptes „Energie innovativ“ ergibt sich eine zusätzliche jährliche Erzeugung von 4,5 bis 7,9 TWh, die durch die Errichtung von zusätzlichen 1000 bis 1500 Anlagen realisiert werden soll. Stand der Technik für Binnenstandorte wie Bayern sind heute Schwachwindanlagen der 2,5- bis 3-MW-Klasse. Die individuelle Volllaststundenzahl variiert in Abhängigkeit von Standort, Nabenhöhe und jeweils gewählter Anlagentechnik in einem breiten Bereich. Für bayerische Anlagenstandorte sind insoweit zwischen 1.500 und 2.000 Volllaststunden pro Jahr zu erwarten.

Um Beantwortung gemäß Geschäftsordnung und Drucklegung wird gebeten.

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Anbei habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.