16. Juni 2015

Aufsichtliche Zustimmungen zu Änderungsmaßnahmen bei den Atomkraftwerken Gundremmingen B und C

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martin Stümpfig, Ludwig Hartmann und Christine Kamm, Bündnis 90/Die Grünen, vom 18.05.2015 mit den Antworten der Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Ulrike  Scharf, vom 16.06.2015 (kursiv dargestellt):

Bezugnehmend auf die Antwort auf die Anfrage zum Plenum von Christine Kamm (Drs. Nr. 16/18215) und in Kenntnis der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl u.a. im Deutschen Bundestag (Drucksache 18/3875) fragen wir die Staatsregierung:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung:
Bereits in der Betriebsgenehmigung des KRB II von 1984 ist per Nebenbestimmung geregelt, dass Änderungen an Anlagenteilen, Einrichtungen oder Systemen sowie Änderungen der Betriebsweise der Anlage rechtzeitig vorher dem StMUV (damals StMLU) schriftlich anzuzeigen sind. Wesentliche Änderungen der Anlage oder des Betriebs im Sinne des § 7 Abs. 1 AtG bedürfen dabei der Genehmigung.
Für die nicht wesentlichen Änderungen sieht das atomrechtliche Verfahren in Bayern vor, dass Änderungen an sicherheitstechnisch bzw. sicherungstechnisch wichtigen Anlagenteilen und Systemen oder deren Betriebsweise einer schriftlichen Zustimmung durch das StMUV bedürfen, sofern diesen Änderungen eine unmittelbare sicherheitstechnische bzw. sicherungstechnische Bedeutung zukommt.
Seit Inbetriebnahme der Blöcke B und C des Kernkraftwerks Gundremmingen wurden über 2500 anzeigepflichtige Änderungen an der Anlage oder ihrer Betriebsweise im atomrechtlichen Aufsichtsverfahren bearbeitet.
Für über 200 dieser Änderungen wurde eine aufsichtliche Zustimmung vom StMUV erteilt, da diese entsprechend der o.g. Definition als zustimmungspflichtig einzuordnen waren.

1. Für welche Änderungen der Anlage wurden aufsichtliche Zustimmungen erteilt (bitte vollständige Angabe aller betreffenden Änderungen an Block B und Block C sowie blockgemeinsamen Änderungen)?
2. Welche Regelungen bestehen bei der Aufsichtsbehörde, die dieses Verfahren bei aufsichtlichen Zustimmungen regeln (bitte vollständige Angabe mit Datum des Inkrafttretens und Wortlaut)?
Zu 1. und 2.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 
Eine Auflistung aller zugestimmten Änderungen kann im Rahmen des für die Beantwortung vorgegebenen Zeitrahmens nicht dargestellt werden.

3. Für welche Zustimmungen zu Änderungen der Anlage wurden gutachtliche Stellungnahmen angefertigt (bitte vollständige Angabe aller betreffenden aufsichtlichen Zustimmungen)?
Zu 3.: Für alle.

4. a) Welchem Zweck diente bei diesen Zustimmungen, für die gutachtliche Stellungnahmen angefertigt wurden, jeweils die Änderung (Schutzziel/Schutzfunktion)?
Zu 4. a): Die überwiegende Mehrheit der Änderungen dient dem Erhalt oder der Verbesse
rung von Systemfunktionen. Das Schutzziel ergibt sich aus der Systemfunktion 
des betroffenen Systems.

4. b) Welche Systeme waren betroffen?
zu 4. b) Siehe Vorbemerkung.

4. c) Steht die jeweilige Änderung in Zusammenhang mit anderen Änderungen, denen aufsichtlich zugestimmt wurde?
Zu 4. c): Dies ist im Rahmen des für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vorgegebenen Zeitrahmens nicht zu ermitteln. 


5. a) Wie wurden die Änderungen verfahrensrechtlich geregelt, die auf Landtagsdrucksache 16/18215 (Antwort zu Frage 24) genannt und nicht im Zuge einer Genehmigung umgesetzt wurden?
b) Welche aufsichtlichen Zustimmungen liegen hierzu vor (bitte vollständige Angabe mit Datum)?
Zu 5.
: Wie bereits durch Bundestagsdrucksache 18/3875 bekannt gemacht, waren die unter den Spiegelstrichen 1 – 3 und unter Spiegelstrich 6 der Landtagsdrucksache 16/18215 genannten Maßnahmen Gegenstand von Genehmigungsverfahren nach
§ 7 AtG. Aufsichtliche Zustimmungen wurden der in der Vorbemerkung genannten Regelung entsprechend für die unter den Spiegelstrichen 4 und 8 genannten Maßnahmen im Jahre 2009 bzw. 1991 erteilt.

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Anbei habe ich Ihnen unsere Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.