9. September 2009

Atomkraftwerk Isar 1: Sicherheitsstandards bei Flugzeugabstürzen

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ludwig Hartmann und Eike Hallitzky, Bündnis 90/Die Grünen, vom 03.08.2009, mit den Antworten des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 09.09.2009 (kursiv dargestellt)

Es wurde bekannt, dass im Auftrag der Internationalen Länderkommission Kerntechnik Untersuchungen zum Absturz von Verkehrsflugzeugen durchgeführt wurden.

Vorbemerkung:
Alle bayerischen Kernkraftwerke sind gegen den Absturz eines schnell fliegenden Militärflugzeuges ausgelegt. Daraus resultiert auch ein solider Grundschutz gegen den Absturz eines Verkehrsflugzeuges. Dieser Grundschutz fand seine Bestätigung in einer Studie der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) zum gezielten Flugzeugabsturz.
Die GRS hatte im Auftrag des BMU umfangreiche Untersuchungen zu Absturzszenarien auf deutsche KKW durchgeführt. Bevor die GRS ihre Studie vorgelegt hat, hatten die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen die Internationale Länderkommission Kerntechnik (ILK) um eine erste Stellungnahme gebeten. Diese hat sich aus Zeitgründen auf den Schutzzustand der drei jüngsten deutschen Kernkraftwerke, der sogenannten Konvoi-Anlagen, beschränkt.
Zum Schutz der Kernkraftwerke gibt es ein Gesamtkonzept. Dazu gehören neben den allgemeinen polizeilichen und nachrichtendienstlichen Maßnahmen:
• Schutzmaßnahmen an den Flughäfen (z. B. verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen) und in den Flugzeugen (z. B. Sicherung der Cockpit-Türen),
• Maßnahmen der Flugsicherung und der Streitkräfte sowie
• von den Betreibern der Kernkraftwerke ergriffene Schutzmaßnahmen.
Das Schutzkonzept der Betreiber der Kernkraftwerke beinhaltet die Abschaltung der Anlagen im Falle zugespitzter Gefahr, spezielle Brandschutzmaßnahmen und die temporäre Einnebelung der Anlagen im Falle eines Angriffes. Schon die zur Sicherung der Cockpittüren ergriffenen Maßnahmen schließen laut Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung „die Entführung eines Flugzeuges nahezu aus“.

1. Wie lautete der Auftrag, den die ILK an TÜV Süddeutschland, Kordina und Eibl vergeben hat?
Zu 1.:
Gegenstand des Auftrags der ILK an Prof. Eibl & Partner war die „Überprüfung des baulichen Schutzzustandes von Kernkraftwerken gegen Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges“. Als Referenzkraftwerk diente das baden-württembergische KKW Neckarwestheim 2. Der Auftrag an die TÜV Süddeutschland Bau und Betrieb GmbH und Herrn Prof. Kordina betraf „Untersuchungen zum gezielten Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges mit vollem Tankinhalt auf ein Kernkraftwerk neuerer Bauart“. Referenzkraftwerk war dabei das KKW Isar 2. 

2. Haben die ILK bzw. die von ihr beauftragten Gutachter Unterschiede bezüglich Folgen und Auswirkungen von Flugzeugabstürzen zwischen neueren und älteren Reaktoren in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt?
Zu 2.:
Die der Studie der ILK zugrunde liegenden Berechnungen beschränkten sich auf den Schutzzustand der sogenannten Konvoianlagen; dazu gehört das KKW Isar 2. Zum Schutzzustand der übrigen Kernkraftwerke hat die ILK keine Untersuchungen durchgeführt.

3. Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den Ergebnissen der ILK, der RSK und der GRS hinsichtlich der Verwundbarkeit der Reaktoren verschiedenen Alters und wenn ja, welche?
Zu 3.: 
Die Ergebnisse der GRS-Studie und der ILK-Studie sind kompatibel
.

4. a) Geht  das Bayerische Staatsministerium für den Fall eines gezielten Flugzeugsabsturzes mit unbeherrschbarem Unfallablauf von einer Betroffenheit Münchens aus?
b) Wenn ja, mit welchen Auswirkungen und welche konkreten Katastrophenschutzmaßnahmen sind für München getroffen?
c) Wenn nein, aufgrund welcher Untersuchungen?
Zu 4. a), b) und c):
Siehe Vorbemerkung.

Um Beantwortung innerhalb der von der Geschäftsordnung festgelegten Frist und um Drucklegung wird gebeten.

Anbei habe wir Ihnen unsere Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.

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