27. Oktober 2015

Asylsozialarbeit in Erstaufnahmeeinrichtungen sicherstellen

Unser Dringlichkeitsantrag vom 27.10.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Umsetzung des zugesagten Schlüssels von 1:100 bei der Asylsozialarbeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen sicherzustellen.

Begründung:

Die Staatsregierung hat zugesagt, einen Schlüssel bei der Asylsozialarbeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Aufnahmeeinrichtungen von 1:100 anzustreben. Leider gibt es immer mehr Dependancen, Notaufnahmen, Aufnahme- und Rückführungszentren, in denen keine Asylsozialarbeit stattfindet. Beispielsweise sieht sich in Bamberg kein freier Träger in der Lage, zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben nun auch noch für das sich im Ausbau befindende Aufnahme- und Rückkehrzentrum den Eigenanteil für die erforderlichen Asylsozialarbeiterstellen zu leisten. Die Aufnahme- und Rückkehrzentren liegen in der originären Verantwortung des Staates. Wo sich kein Träger zur Kofinanzierung findet, sollte der Freistaat die entsprechenden Stellen schaffen.

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Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.