12. Juli 2016

Asylbewerberinnen und -bewerber in Arbeitsverhältnissen

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, zum Plenum vom 12. Juli 2016

Welche Staatsangehörigkeit haben die Asylbewerber*innen, die seit Dezember 2015 eine Arbeitstätigkeit in Bayern aufgenommen haben, auf welche Altersgruppen verteilen sie sich und über welche Schulbildung (aufgeschlüsselt nach: kein Abschluss, Basisschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss, Hochschulreife oder vergleichbarer Abschluss) und Ausbildung (aufgeschlüsselt nach: keine Ausbildung, in Berufsausbildung oder Studium befindlich, abgeschlossene Berufsausbildung, Hochschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss) verfügen sie (jeweils absolut und prozentual)?

Antwort durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Daten hierzu liegen der Staatsregierung nicht vor.
Eine Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Bayern ergab, dass die Fragen nicht beantwortet werden können.
Derzeit seien Aussagen nur zur Art der Beschäftigung aus der Statistik zu beitragspflichtig Beschäftigten mit Asylhintergrund und nur bis zum September 2015 abrufbar. Hierbei werde zwischen einer Anlerntätigkeit oder einer Fachkrafttätigkeit (Ausbildung oder höherwertig) unterschieden. Die Statistik enthalte jedoch keine Details über Bildungsabschlüsse.
Die neueren Zahlen bis Dezember 2015 werde die Bundesagentur für Arbeit erst am 15.07.2016 erhalten. Für 2016 seien keine Detail-Statistikauswertungen zu beitragspflichtig Beschäftigten abrufbar.
Die von der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Bayern veröffentlichten Zahlen zu Einmündungen in Arbeit (mit oder ohne Arbeitsmarktprüfung) würden nicht näher aufbereitet werden können und würden auch keine detaillierte Antwort auf die konkrete Fragestellung geben können.