18. September 2014

Arbeitstherapie „Modellbau“ im Bezirksklinikum Ansbach

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen, vom 13.08.2014, mit den Antworten der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Emilia Müller, vom 18.09.2014 (kursiv dargestellt)

Laut der Berichterstattung über offensichtliche Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Modellbautherapie im Bezirksklinikum Ansbach vom 12.08.2014 (vgl. z. B. Süddeutsche Zeitung vom 13.08.2014, Seite R13) liegen dem BR und dem SWR laut eigener Aussage interne Dokumente des Bezirksklinikums Ansbach vor.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:

1. Liegen dem Bezirksklinikum Ansbach aktuell Dokumente vor, die eine Verbindung zur Arbeitstherapie „Modellbau“, die im Klinikum zwischen 1989 und November 2000 bestand, aufweisen? Wenn ja, bis in welches Jahr reichen diese Dokumente zurück?

Dem Bezirkskliniken Mittelfranken Kommunalunternehmen liegt eine teilweise geschwärzte Kopie einer Vereinbarung zum Betreiben einer Werktherapie für die Herstellung von Modellfahrzeugen vom 9. Februar 1990 vor. Die Vereinbarung wurde geschlossen zwischen der Firma Roger Ponton und dem Bezirk Mittelfranken. Aufgrund der zeitlich begrenzten Archivierungspflicht für Geschäftsunterlagen nach HGB (Belegarchivierung für 10 Jahre) sind (weitere) Geschäftsunterlagen aus dieser Zeit nicht vorhanden.
2. Liegen darüber hinaus Unterlagen vor, die nicht nur mit der Arbeitstherapie „Modellbau“, sondern explizit mit der Firma Sapor-Modelltechnik und/oder ihrer damaligen Gesellschafterin, Frau Christine Haderthauer, in Zusammenhang stehen? Wenn ja, bis in welches Jahr reichen diese Dokumente zurück?

Nach Angabe des Bezirkskliniken Mittelfranken Kommunalunternehmens sind im dortigen EDV-System Informationen zurück bis zum Jahr 2000 vorhanden. Dort ist eine Verbindung zur Firma Sapor Modelltechnik durch Einzahlungen nachzuweisen. 
Die letzte Zahlung der Firma Sapor Modelltechnik ist am 05.01.2001 eingegangen. Die noch nachvollziehbaren Einzahlungen belaufen sich auf 6.721,94 DM. Aufwendungen/Kosten sind in den Unterlagen und Systemen nicht mehr nachvollziehbar. Darüber hinaus liegen diesbezüglich keine Unterlagen vor.
3. Wie viele Jahre beträgt die Archivierungsfrist für Unterlagen der bayerischen Bezirkskliniken (wenn nötig, aufgeschlüsselt nach Status bzw. Geschäftsbereich der Dokumente)?

Geschäftsunterlagen: 10 Jahre


Patientenakten: 30 Jahre

Personalakten: 30 Jahre

 

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Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antworten der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.