10. November 2016

Antrag: Keine Laubbläser und Laubsauger auf staatlichen Liegenschaften

Unser Antrag vom 10.11.2016

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Einsatz von Laubbläsern und -saugern auf staatlichen Liegenschaften aus ökologischen und Lärmschutz-Gründen zu unterbinden. Weiterhin wird die Staatsregierung aufgefordert, öffentliche Stellen und Privatpersonen über die negativen Auswirkungen der Laubsauger auf die Umwelt zu informieren.

Begründung:

Laut Umweltbundesamt lärmt ein Laubsauger mit bis zu 80 und 100 Dezibel – so laut wie eine Kreissäge oder sogar ein Presslufthammer. Bereits 60 Dezibel können die Gesundheit beeinträchtigen. Umweltverbände kritisieren, dass die Nutzung der Laubbläser den Lebensraum vieler Kleintiere zerstöre. Ohne Laub kann kein Humus gebildet werden, in dem sich wiederum Regenwürmer,Insekten, Asseln und Spinnen als Futter für Vögel und andere Kleintiere ansiedeln. Laubsauger verstoßen gegen das Arten- und Tierschutzrecht, da sie Wirbeltiere schädigen und töten können. Mit Benzinmotoren betriebene Geräte emittieren erhebliche Mengen an Schadstoffen und tragen zur Feinstaub- und Stickoxidbelastung bei.