9. Juni 2015

Angemessene Unterbringung von queeren Flüchtlingen in Bayern

Unser Antrag vom 09.06.2015

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass schwule, lesbische, bisexuelle, transgender und intersexuelle Flüchtlinge auf eigenen Wunsch in Gemeinschaftsunterkünften in Orten mit geeigneten Beratungsangeboten sowie einer entsprechenden Infrastruktur untergebracht werden.

Begründung:
Aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität leiden queere Flüchtlinge in ihren Herkunftsländern zum Teil unter massiver strafrechtlicher und zivilgesellschaftlicher Verfolgung und infolgedessen an physischer und psychischer Gewalterfahrung. Auch unterliegen sie einem besonderen, in ihren Heimatstaaten häufig existenziellen Geheimhaltungsdruck. Nicht nur in ihren Heimatländern sind sie der Verfolgung ausgesetzt, sondern auch in den bayerischen Gemeinschaftsunterkünften: Durch Flüchtlinge aus Staaten, in denen Homophobie verbreitet oder durch gesetzliche Regelungen politisch gewollt und gesellschaftlich akzeptiert ist, sowie durch die bayerische Bevölkerung, was verschiedenste homophobe Bewegungen beweisen.
Diese Gruppe an queeren Flüchtlingen ist besonders häufig von Gewalt bedroht und bedarf daher eines besonderen Schutzes, welcher sie einerseits bei der Verarbeitung ihrer mitgebrachten erlittenen Traumata unterstützen und andererseits vor weiteren negativen Erfahrungen schützen soll.
Daher ist es zwingend notwendig, den queeren Flüchtlingen ein Umfeld zu bieten, in dem sie emotionale Unterstützung und spezifische auf ihre Lebenssituation zugeschnittene fachliche Beratung erhalten können.
Zusätzlich müssen queere Flüchtlinge erleben können, dass Queersein kein Verbrechen sondern eine Ausprägung menschlichen Lebens darstellt. Dafür ist die Integration in bestehende Netzwerke von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgenderpersonen und Intersexuellen unabdingbar. In dieser queeren Community können sie lernen, wie andere mit ihrem Queersein in verschiedenen gesellschaftlichen Situationen umgehen.
Es ist die Verantwortung der Staatsregierung zeitnah der besonderen Schutzbedürftigkeit von queeren Flüchtlingen gerecht zu werden und sie nur in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, die an eine spezifische Fachberatung und an ein queeres Netzwerk angebunden sind.
Für diejenigen queeren Flüchtlinge, die bereits in anderen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht worden sind, soll ein rascher Umzug in geeignete Orte, sofern dies erwünscht ist, ermöglicht werden.

+++++++++++

Aktuelle Informationen zum Beratungsverlauf unseres Antrags im Bayerischen Landtag.
Diese werden laufend von der Landtagsverwaltung aktualisiert.

Wie Sie den Unterlagen unter dem oben stehenden Link entnehmen können, wurde unser Antrag in der Plenarsitzung am 08.12.2015 leider durch die Stimmen der CSU, bei Enthaltung der Freien Wähler, abgelehnt.