10. Dezember 2013

Stilllegung des AKWs Grafenrheinfeld

Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) zum Plenum am 10.12.2013

Woher hat die Bayerische Staatsregierung die Information, dass E.ON erwägt das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld vor dem 31.12.2015 stillzulegen, wie wurde die Behauptung belegt, dass sich der Betrieb des Reaktors nicht mehr rechne und welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um eine frühere Stilllegung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld zu verhindern?

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Der Bayerischen Staatsregierung liegen keine Informationen vor, dass bei der Bundesnetzagentur der erforderliche Antrag auf Stilllegung nach § 13a Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz eingegangen wäre. Die Staatsregierung verfügt über keine eigenen Möglichkeiten den Weiterbetrieb eines Kraftwerks zu erzwingen. Die Bundesnetzagentur könnte die Stilllegung untersagen, wenn das KKW Grafenrheinfeld als systemrelevant eingestuft würde. Die E.ON AG hätte in einem solchen Fall Anspruch auf Ersatz der Erzeugungsauslagen und der Betriebsbereitschaftsauslagen gegenüber dem regelverantwortlichen Netzbetreiber, der diese Kosten wiederum bei den Netzentgelten in Ansatz bringen kann.