3. April 2017

10.000-Häuser-Programm – Bilanz 2015/2016

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann, Bündnis 90/Die Grünen vom 23.01.2017, mit den Antworten des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, vom 03.04.2017 (kursiv dargestellt)

Laut der Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie auf meine Anfrage zum Plenum vom 30.11.2016 (Drs. 17/14621) wurden bis Ende Oktober 2016 in den Programmteilen Heizungstausch und EnergieSystemHaus insgesamt 6.264 Anträge bewilligt.

In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

1. a) Wie viele der bisher im Gesamtzeitraum (15. September 2015 bis 31. Dezember 2016) gestellten Anträge wurden in den beiden Programmteilen jeweils bewilligt?
zu 1. a): Seit dem Programmstart am 15. September 2015 bis Ende Dezember 2016 wurden im Programmteil EnergieSystem-Haus 587 Anträge und im Programmteil Heizungstausch 6.211 Anträge bewilligt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bewilligungsstellen vorrangig Bescheide für den Programmteil Heizungstausch erstellt haben, da in diesem Programmteil bislang kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich war. Zudem wird beim Heizungstausch als dem einfacher und bedeutend rascher abzuwickelnden Programmteil eine größere Zahl von Förderfällen angestrebt.

1. b) Wie verteilen sich die bisher gestellten Anträge in den beiden Programmteilen auf die Monate seit Beginn des Programms (Zeitraum 15. September 2015 bis 31. Dezember 2016)?
zu 1. b): Folgender Tabelle kann die Anzahl der postalisch eingegangenen Anträge über die Monate September 2015 bis Dezember 2016 entnommen werden:

170403 10000H Tabelle 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Erläuterung: Die geringe Antragszahl im Dezember 2016 erklärt sich dadurch, dass in diesem Monat in beiden Programmteilen keine elektronische Antragstellung möglich war.

1. c) Welche Maßnahmen wurden in den beiden Programmteilen Heizungstausch und EnergieSystem-Haus konkret bewilligt (bitte geförderte Einzelmaßnahmen nach Häufigkeit aufschlüsseln)?
zu 1. c): Im Programmteil Heizungstausch wurden folgende Maßnahmen bewilligt:

170403 10000H Tabelle 2

 

 

 

 

 

 

Im Programmteil „EnergieSystemHaus“ wurden folgende Maßnahmen bewilligt:

170403 10000H Tabelle 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. a) Wie viele der Anträge mit erweiterter Förderung wurden aufgrund der Kombination Heizung – Solarthermieanlage für die Warmwasseraufbereitung bewilligt?
zu 2. a): Es wurden insgesamt 384 Anträge im Programmteil Heizungstausch für die Maßnahme „Solarthermie zur Brauchwassererwärmung“ bewilligt.

2. b) Wie viele der Anträge mit erweiterter Förderung wurden aufgrund der Nutzung von Solarwärme zur Heizungsunterstützung bewilligt?
zu 2. b): Es wurden insgesamt 681 Anträge im Programmteil Heizungstausch für die Maßnahme „Solarthermie zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung“ bewilligt.

3. Wie oft und für welche Systeme wurde ein Technik-Bonus in je welcher Gesamthöhe erteilt (bitte konkret nach Häufigkeit aufschlüsseln)?

170403 10000H Tabelle 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. a) Wie groß ist der finanzielle Anteil, der anteilig vom Gesamtfördervolumen für bisher bewilligte Anträge ausgeschüttet wurde (absolut und prozentual)?
zu 4. a): Insgesamt ist im 10.000-Häuser-Programm der Großteil der Mittel für das EnergieSystemHaus vorgesehen. Erwartungsgemäß sind jedoch in den ersten 15 Monaten der Programmlaufzeit wesentlich mehr Mittel für den Programmteil Heizungstausch abgeflossen. Ein Heizungstausch ist mit wesentlich geringerem zeitlichem Aufwand durchzuführen als der Bau eines bzw. die Sanierung zum Energiesystemhaus.
Dies ist auch in den Fristen für Abwicklung und Abrechnung des Programms berücksichtigt: Beim Heizungstausch müssen die Maßnahmen binnen 9 Monaten nach dem bestätigten Eingang des elektronischen Antrags abgeschlossen sein. Beim EnergieSystemHaus stehen hierfür 30 Monate zur Verfügung. Im Programmteil „Heizungstausch“ wurden absolut 3.432.507 Euro ausbezahlt. Das entspricht 3,81 Prozent des Gesamtfördervolumens beider Programmteile. Im Programmteil EnergieSystemHaus wurden absolut 76.500 Euro ausbezahlt. Das entspricht 0,085 Prozent des Gesamtfördervolumens beider Programmteile.

4. b) Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme bei den bisher bewilligten Anträgen?
zu 4. b): Die durchschnittlich bewilligte Fördersumme beim Heizungstausch beträgt 1.138,30 Euro und beim EnergieSystemHaus 12.354,50 Euro.

4. c) Welchen durchschnittlichen prozentualen Anteil macht die Förderung an den Gesamtkosten der jeweils beantragten Sanierungs- bzw. Bauvorhaben aus?
zu 4. c): Folgender Tabelle kann der prozentuale Anteil der Förderung im Rahmen des EnergieBonusBayern an den Gesamtinvestitionskosten der beantragten Maßnahmen entnommen werden:

170403 10000H Tabelle 5

 

 

 

 

5. a) Wurde inzwischen eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des 10.000-Häuser-Programms, z. B. im Hinblick einer Förderung von Anschlüssen an Nah- und Fernwärmenetze oder der Kopplung an KfW-Programme (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau), initiiert?
b) Wenn nein, ist eine solche Aktualisierung bzw. Fortschreibung, beispielsweise in den genannten Bereichen, geplant?
c) Wenn nein, warum nicht?
zu 5. a) bis c): Das 10.000-Häuser-Programm wurde im Winter 2016/17 überarbeitet und wird neu aufgesetzt. Eine Förderung von Nah- und Fernwärmenetzen ist weiterhin nicht vorgesehen.
Die Investitionskosten für Fernwärmesysteme entstehen vor allem beim Betreiber des Netzes, aber kaum beim Gebäudebesitzer.
Der EnergieBonusBayern wendet sich aber an private Eigentümer. Vor allem aus förderrechtlichen Gründen ist daher eine Förderung im Rahmen des 10.000-Häuser-Programms nicht möglich.
Die Kopplung an Ktw-Programme ist einer der Grundpfeiler des 10.000-Häuser-Programms. Eine Kombination im Programmteil „Heizungstausch“ ist möglich, aber nicht verpflichtend. Im Programmteil „EnergieSystemHaus“ ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme eines Ktw-Förderprogramms obligatorische Voraussetzung für eine Förderung mit dem EnergieBonusBayern.

6. a) Liegen bereits Ergebnisse einer für Ende des Jahres 2016 geplanten Evaluierung des Programms vor?
b) Wenn ja, welche?
c) Wenn nein, wann ist mit dem Erscheinen der Ergebnisse zu rechnen?
zu 6. a) bis c): Eine Evaluierung des Programms wurde bereits angestoßen. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Sie sind voraussichtlich gegen Ende 2017 verfügbar.

7. Gibt es Überlegungen, das Programm in eventuell modifizierter Form über den bisher abgesteckten Zeitrahmen hinweg auszudehnen?
zu 7.: Nein.

++++++++++++++

Hier habe ich Ihnen meine Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung auch als pdf-Datei im Drucksachenlayout des Bayerischen Landtags hinterlegt.